Hallo,
Falls ein Vater ein Kind von Freundin hatt aber muss auch KU fuer 3 Kinder und EU/TU fuer die Noch Frau Bezahlen, wie ist das Geld geteilt?
Beispiel:
Mann verdient 3.300,-€ Netto Bereignites Einkommen
Mann ist Pflegebedurftig und hatt 400,-€ Pflegekosten pro Monat
Mann zahlt 450,-€ Gemeinsam Immobilien Kredit aus erste Ehe mit Noch Ehefrau
Mann zahlt 1.032,-€ KU plus bald 350,-€ fuer die Baby
Mann wohnt allein (also nicht mit die Freudin. Sie will Ja auch ihr Freiheit haben)
Noch Ehefrau 1.100,-€ Netto Bereignistes Einkommen
Noch Ehefrau 1.500,-€ Wohnwert vorteil
Noch Ehefrau zahlt 1.150,-€ Gemeinsam Immobilien Kredit
Noch Ehefrau will TU haben.
Freundin wohnt allein aus Sozialhilfe, ist schwanger und hat Sohn (8 Jahre) auch aus erste Ehe.
Freundin bekommt um die 350,-€ vom Staat (lebt in Ausland)
Ex-Mann von Freundin zahlt KU aber keine EU da er sonst Mangelfall ist.
Freundin will auch BU haben.
Wie viel stehen die Noch Ehefrau und Freundin zu? Ab wann muss der Mann die Freundin BU bzw. Unterhalt zahlen? Kann er dann sofort Abaenderungsklaege beim Gericht beantragen oder muss er mindestens 6 Monate zahlen - obwohl er bis dahin Bankarott wird (Er kann Ja keine 2 Frauen und 4 kinder unterhalt zahlen ohne sich selbst zu ruinieren)?
mfg
cicero
Hallo,
3300 - 400 (Pflegekosten ) - 1032 (KU) = 1868
Ist das neue Kind von ihm? Hat er die Vaterschaft anerkannt ?
Wo lebt die KM mit dem Baby, welches Ausland?
Ehefrau 1100 + 1500 = 2600 - 1150 = 1450 Einkommen. Da dürfte fast kein TU mehr möglich sein.
Aber bei ihm wird vermutlich KU fürs neue Kind abgezogen und dann evtl. noch BU für die KM. Allerdings hat er, wenn der Kredit anerkannt wird nur noch 400 € für KU und BU.
Sophie
Hallo AnnaSophie
Danke fuer die Antwort. Die Frau wohnt in Malta und die Kind wird auch in Malta wohnen. Wegen Einkommen der Mann sind also 350€ KU schon drin.
Kann es sein auch wenn den ImmobilienKredit anerkannt ist, muss die KU vorrang haben. Also denke ich wenn die Kinder in Deutschland anspruch auf 120% des Mindesunterhalt haben, wird auch das Kind in Malta gleich berechtigt.
Also rechne ich falsch wie folgt?
1868€ - 350€ = 1.518,-€ Bleiben bei der Mann
dann muss 10% Pauschal (Gerichtstand in BW) nochmals abgezogen werden --> 1.366,-€
Also Mann 1.366,-€
Noch EheFrau 1.450,-€ - 10% = 1.305,-€
Freundin 350,-€
Auch noch zu zahlen Gemeinsam ImmobilienKredit (Mann und Noch EheFrau)
Kann es sein wenn der Mann die Haelfte des Immobilien Kredit zahlt (oder sogar ganze) wird er Mangelfall und deshalb kann/darf er auch TU von Noch Ehefrau verlangen? Was/wer wird vorrang haben? Immobilienkredit ruckzahlung oder BU an die Freundin? Ich weiss nur das nach der Scheidung gemeinsamen ImmobilienKredite sind nicht mehr von Deutsche Gerichte anerkannt...
mfg
cicero
Hi cicero,
Mann ist aber auch Malteser, wohnt und arbeitet in England und nur Noch-Frau und Kinder leben in Deutschland?
Wie kommen denn die 350€ zustande, von denen Du sprichst? Malta ist Ländergruppe 2, also für KU nach deutschem Recht wärem das 317*3/4 = 238€, und wenn man für BU-Mindestunterhalt auch rechnet 770€ * 3/4 = 577€, dann wären das zusammen 815€. Nach deutschem Steuerrecht wären diese 815€ aber voll steuerabzugsfähig, wenn Du in England steuerpflictig bist kann das natürlich alles wieder anders sein.
Also für die Konkurrenz zwischen BU an Freundin und TU an Noch-Frau ist nach deutschen Recht der Fall ziemlich klar, da geht noch-frau leer aus, wenn man Drittelteilung rechnet. Wird natürlich mit diesem Immobilienkredit bisschen kniffliger, weil hier stehst Du ja erstmal in der Haftung. Aber wenn Du einfach weiter diese 450€ zum Immobilienkredit beiträgst kannst Du zwar nicht diese 815€ nach Malta überweisen, aber die hat ja auch niemand verlangt, und irgendwas zwischen den 350€ und diesen 815€ kannst Du schon, und dann sind doch eigentlich alle bedient?
Moin,
(...) dann wären das zusammen 815. Nach deutschem Steuerrecht wären diese 815 aber voll steuerabzugsfähig, wenn Du in England steuerpflictig bist kann das natürlich alles wieder anders sein.
Nein, wenn er in Deutschland (unbeschränkt!) steuerpflichtig ist, kann er das Kind normal über Anlage Kind geltend machen, den Unterhalt nur für die Ex als agB.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Pappasorglos,
Mann ist auch Malteser aber hauptwohnsitz ist in England und dort auch Steuerpflichtig. Weder KU noch Ehegatten Unterhalt sind von Steuer abzugsfaehig. Ja noch Frau und die 3 Kinder wohnen in Deutschland.
Ich weiss es nicht wie kommt Malta auf Landergruppe 2 nach Deutschem Recht. Soweit ich weiss richtet sich die Berechnung nach die Lebenshaltungsindex und dass liegt bei 0.96 gegenueber DE (Falls es von Deutschen Gerichten anders berucksichtigt ist, bitte um die Rechtstext oder Internet link)
Also wie auch die anderen 3 Kinder, wird/soll die KU fuer das vierte Kind in Rang 5 des DDT eigenstuft. Also Brutto 381,-€ KU pro Monat. Kindergeld ist 250,-€ pro Jahr dort. Also kommt auf 21,-€ pro Monat. Ob eine moeglichkeit gibt die KU um eine oder zwei Raenge zu reduzieren hangt von Richter ab....denke ich.
d.h. 381,-€ abzgl. haelfte Kindergeld (10,50-€) x 0.96 = 356€ KU (sorry nicht 350,-€)
mfg
cicero
Hi cicero,
what I tried to explain was that it doesn't really matter how much the child support for the baby is, because in german law it's mother can also ask for support, effectively with a higher priority than your wife. So for the math it's only the package that matters, and this is limited by your resources.
For the tax deduction of that package, also the german rules for that are not obvious and not highlighted on the tax forms, so better spent some extra 5 minutes on that before giving up.
