Der Verfahrenswert
 
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Der Verfahrenswert

 
(@peter100)
Rege dabei Registriert

Hallo erstmal

habe da eine frage habe heute vom landgericht post bekommen da gings um Kiderunterhalt
ich und meine noch ex haben sich über unsere RA geeinigt wegen Kinderunterhalt
Jetzt steht im Brief vom landesgericht: Der Verfahrenswert wird für das verfahren und den vergleich auf jeweils 10075 Euro  :question:was heist das muss ich das bezahlen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2010 18:19
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

wusste gar nicht, dass unterhaltssachen neuerdings auch beim landgericht verhandelt werden  :question:

auf jeden fall ist bei einem vergleich mindestens 1,0 einigungsgebühr zusätzlich fällig. beim olg noch mehr.


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 19:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Verfahrenswert wird für das verfahren und den vergleich auf jeweils 10075 Euro  :question:was heist das muss ich das bezahlen

Nein nicht ganz. Aus dem Verfahrenswert ("Streitwert") berechnen sich die Gerichts und Anwaltsgebühren. Aber ein billiges VErgnügen wird's auch nicht. Gibt im Internet verschiedene Prozesskostenrechner, auch einen hier bei Vatersein (links unter "Informationen", funktioniert für mich aber nicht..) oder auch z.B. hier:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,237919,00.html


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 19:43
(@peter100)
Rege dabei Registriert

das kam da raus :
Gegenstandswert:
10.075,00  
Kläger beauftragt Anwalt: ja  
Beklagter beauftragt Anwalt: ja  
Prozess ist Berufungsverfahren: nein  
   
Anwaltsgebühren: 2.630,00  
Auslagenpauschalen: 40,00  
Umsatzsteuer (19 %): 507,30  
Gerichtskosten: 657,00  
   
Gesamtkosten: 3.834,30  
Ich muss doch nicht die summe bezahlen oder muss Exilein auch bezahlen  :question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2010 19:47
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

was steht denn im vergleich zu den kosten des rechtsstreites? dann kann man dir auch hinsichtlich der kosten weiterhelfen


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 20:01
(@peter100)
Rege dabei Registriert

Da steht nix ist mir schlecht :redhead:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2010 20:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich muss doch nicht die summe bezahlen oder muss Exilein auch bezahlen

Bei einem Vergleich zahlt normalerweise jeder seinen Anwalt selber und die Gerichtskosten halbe halbe.

Die genauen Kosten hängen extrem davon ab, was es denn nun für ein Verfahren war. Mit Termin oder ohne, der Vergleich gerichtlich oder aussergerichtlich etc. Wenn es ein aussergerichtlicher Vergleich war ohne Termin wird's bisschen billiger, ansonsten kommt das wohl so Pi mal Daumen hin, dass Du 2 Mille bezahlen musst.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 20:22
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

1. Gerichtskosten
Verfahren im allgemeinen 1.0 = 219,00 €      
Summe: 219,00 €

2. Kosten eigener Anwalt
Verfahrensgebühr 1.3 = 683,80 €      
Terminsgebühr 1.2 = 631,20 €      
Einigungsgebühr 1 = 526,00 €      
Dokumentenpauschale 1 = 20,00 €      
Zwischensumme: 1.861,00 €
Umsatzsteuer (19 %)  353,59 €      
Summe: 2.214,59 €

3. Kosten fremder Anwalt
Verfahrensgebühr 1.3 = 683,80 €      
Terminsgebühr 1.2 = 631,20 €      
Einigungsgebühr 1 = 526,00 €    
Dokumentenpauschale 1 = 20,00 €      
Zwischensumme: 1.861,00 €
Umsatzsteuer (19 %)  353,59 €      
Summe: 2.214,59 €

Gesamtsumme: 4.648,18 €

Von den Gesamtkosten gehört Dir im Regelfall die Hälfte!
Wie gesagt, was viele vergessen, die Einigung ist meistens teurer als das Urteil (zumindestens bei den Gebühren)  :rofl2:

Die von Dir ausgerechneten Gerichtskosten in Höhe von 3,0 = 219*3 = 657 € fallen nur beim Urteil an.
Wegen der Einigung wird nur eine Gerichtsgebühr (1,0) fällig, also 219,00 €. Haste unterm Strich 438,00 € gespart (immer 50% davon). Dafür kommt aber die Einigungsgebühr in Höhe von 526,00 € plus Märchensteuer drauf, so dass man von den Gebühren her im Endeffekt draufzahlt. Freut sich der Richter über weniger Arbeit (muss kein Urteil schreiben und der Anwalt verdient noch mehr Kohle). Wird man natürlich nicht drauf hingewiesen.

438,00 € /2 = 219,00 € Gerichtsgebühren gespart
526,00 + 19% MwSt. = 625,94 € kommen drauf
406,94 € draufgezahlt, wenn das Urteil wie der Vergleich ausgegangen wäre


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 21:54
(@peter100)
Rege dabei Registriert

Da steht :Die der Antragstellerin bewilligte Verfahrenskostenhilfe wird auf dem vergleichsabschluss erstreckt

Muss sie nicht zahlen :question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2010 22:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da steht :Die der Antragstellerin bewilligte Verfahrenskostenhilfe wird auf dem vergleichsabschluss erstreckt

Muss sie nicht zahlen :question:

nein, ihren Anteil übernimmt dann der Steuerzahler in Form von VKH


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2010 03:12




(@peter100)
Rege dabei Registriert

Heute rechnung bekommen  😡

1,3 Verfahrensgebühr 683,80 Euro
1,2Terminsgebühr 631,20 Euro
1,0Einigungsgebühr 526,00 Euro
Auslagenpauschale 20,00 Euro
19% Mwst 353,59 Euro

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2214,59 Euro :gunman: :gunman:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2010 18:40