Hallo zusammen,
nachdem ich mich hier einige Stunden durch die vielen Beiträge gelesen habe, konnte ich zumindest einige Ratschläge erfahren. Jedoch tun sich seit gestern bei mir einige Fragen auf.
Kurz zu meiner derzeitigen Situation:
Ich bin seit vier Jahren in zweiter Ehe verheiratet. Habe aber aus erster Ehe einen 12-jährigen Sohn der bei meiner Ex lebt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und bisher gibt es auch keine Probleme im Umgang. Er kommt im 14-tätigem Wechsel am Wochenende zu uns und auch zum Teil in den Ferien. Meine Ex lebt derzeit mir Ihrem Lebensgefährten (der ebenfalls Unterhaltspflichtig gegenüber seinen beiden 11- und 14-jährigen Söhnen ist) in einem eigenen Haus.
Seit 7 Jahren zahle ich regelmäßig Unterhalt. Im Jahre 2000 bekam ich erstmals Post vom JA zwecks Überprüfung der Unterhaltsverpflichtung, was letztendlich mit einer Urkunde (Titel) endete. Hieraus geht hervor, dass ich ab dem 01.09.2004 135% des Regelbetrages der 3.Altersstufe abzgl. ½ Kindergeld zu zahlen habe. Dieses habe ich auch getan.
Zu meiner Überraschung erhielt ich am 15.09. wieder Post vom JA. Die KM hat das JA um Beratung/Unterstützung zwecks Unterhaltsverpflichtung geben. Info: Mein Sohn wurde im Sept. 12 Jahre alt. Ich sollte binnen 14 Tagen meine Verdienstbescheinigungen, die meiner Ehefrau, und die üblichen diversen anderen Unterlagen einreichen mit den entsprechenden Drohungen, was geschehen würde, wenn ich diesem nicht nachkomme.
Wir haben dann nach längerer Überlegung alles eingereicht. Nach kurzer Rückfrage beim JA warum und ich hätte ja einen Titel, gab es nur als Antwort: Es würde alle 2 Jahre ein Überprüfung fällig und ich sollte ja nicht die Frist versäumen.
Gestern dann das Ergebnis (kurzer Auszug):
…berücksichtigendes Einkommen 2116,- Euro…Einkommensgruppe 5 der DT vom 1.1.03…Höherstufung in Gruppe 7, entspricht 142% des Regelbetrages…minus ½ KG…ergibt 327.-Euro Unterhalt monatlich.
…neu zu beurkunden innerhalb von 14 Tagen…in dynamisierter Form…wenn nicht, dann Verfahren vor dem Familiengericht.
Der Betrag liegt ca. 100€ höher als bisher. Mein Gehalt hat sich aber nicht mehr als 10% geändert.
Hierzu habe ich jetzt einige Fragen
1. Mein monatl. Netto beträgt: 2267€ minus 287€ Krankenkasse (privat versichert)= 1980€. Ich bekomme kein Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld wahrscheinlich auch nicht.
Wie kommt der Betrag zustande? Eine Berechnung liegt nicht bei.
2. Da die 5% Klausel hier nicht zutrifft (JA in Bremen, ich in Niedersachsen), welche Unterlagen muss ich einreichen für den berufsbedingten Aufwand?
3. In wieweit wird das Gehalt meiner Ehefrau mit angerechnet?
4. Bezüglich Einkommensteuernachweis: Fragt das JA beim FA nach?
5. Kann ich dagegen Einspruch einlegen, und mir die Berechnung des JA zukommen lassen?
6. Muss ich den neuen Titel sofort unterschreiben? Was passiert nach der 14-Tage Frist? Ich kann mir keinen Prozess leisten.
7. Wie werden unsere Kredite (Haus, Autos) mit angerechnet?
Ich weiß, dass das sehr viele Fragen sind, hoffe jedoch auf einige Antworten, besonders wegen der Frist.
Mir geht es nur um eine korrekte Berechnung. Das ich für meinen Sohn Unterhalt zahlen muss, ist mir klar und soll auch so sein. Das das Geld jedoch nicht immer ihm zuteil wird und für andere Sachen verwendet wird, ist mir auch bewusst und sehr ärgerlich, jedoch (leider) habe ich da kein Einfluss drauf.
Vielen Dank im voraus.
A.
Entschuldigung,
könnte jemand diesen Beitrag ins "Unterhalt-Board" verschieben?
Danke.
Moin Armageddon,
herzlich willkommen auf vatersein.de. Ich muss das für mich mal aufdröseln.
KU-Titel in Form einer JA-Urkunde vom 01.09.2000 (Geburtsmonat deines Kindes!) mit der Verpflichtung auf 135 % lt. DT. Nach nunmehr vier Jahren Neufeststellung.
Hmmm...das 2-Jahres-Intervall ist da irgendwie nicht so konsequent angewendet worden. Naja, egal.
Dein Netto beruht vermutlich auf StKl. 3 und da liegt der Hase im Pfeffer. Zwar hat das BVerfG den Splittingvorteil (und damit die StKl 3) der neuen Ehe zugedacht, sich zum KU jedoch nicht geäußert. Unsere Userin Eskima hat hierzu, meine ich jedenfalls, ein Verfahren anhängig. Sich im Forum mal nach Beiträgen von ihr...müsste ein neuerer sein.
Nun zu deinen Fragen:[list=1]
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
vielen Dank für Deine Antworten.
Bezüglich der StKl. kann ich dir sagen, dass wir beide in 4/0,5 sind.
Ich habe diesbezüglich dem JA folgende Mail geschrieben:
>>Sehr geehrte...,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen die in Ihrem Schreiben vom 08.10.08 zu berücksichtigende
Einkommenshöhe von 2116,84 Euro.
Meine Berechnung lautet wie folgt:
Auszuzahlender Monatslohn: 2267,91 Euro
Hiervon zu errichtender Krankenkassen-/Pflegebeitrag: 287 Euro
Abzüglich 5% anzurechnender Eigenbedarf
Ergebnis: (2267,91€ - 287€) -5% = 1881,87 Euro
Ich bitte Sie hiermit, dieses Ihrerseits nochmals zu überprüfen und im Gegenzug
mir Ihre Berechnung zukommen zu lassen.<<
Hier die Antwort vom JA:
>>Sehr geehrter Herr...,
bezugnehmend auf mein Schreiben vom 8.10.2004 möchte ich ergänzend mitteilen, daß für die Berechnung von Unterhalt das duchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate zugrundegelegt wird, einschließlich Weihnachtsgeld. Vermögenswirksame Leistungen können nicht berücksichtigt werden, da sie der Vermögensbildung dienen, sie werden dem Nettoeinkommen hinzugerechnet. Ihren Krankenkassenbeitrag von 287,00 Euro habe ich ebenfalls berücksichtigt.
Nach den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Hanseatischen OLG in Bremen, sind berufsbedingte Aufwendungen nicht pauschal abzuziehen, sondern sind detailliert nachzuweisen. Sollten Sie mir hierzu weitere Angaben machen, benötige ich ebenfalls die Steuererklärung mit dem -bescheid des Jahres 2003.
Ich halte somit meine errechnete Unterhaltsforderung von 142% des Regelbetrages weiterhin für gerechtfertigt , und bitte um Ihre Stellungnahmen bzw. Beurkundung.<<
Gibt es noch irgendwelche Möglichlkeiten für mich?
Danke.
Armageddon
Hallo Armageddon,
das JA hat durchaus korrekt gerechnet; aber halt nur mit den Angaben, die vorlagen. Wenn du höhere Werbungskosten hast, musst du die angeben und auch den Grund bzw. die Unvermeidbarkeit darlegen.
Hinsichtlich Weihnachtsgeld...naja, wenn's keines gibt, dann lass dir eine Bescheinigung vom Arbeitgeber geben und lege diese vor.
Auf der anderen Seite haben die dich nicht nach deinem Einkommensteuerbescheid gefragt...
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Armageddon,
ich hab mich heute den ganzen Tag gefragt, ob ich mich einmischen darf, aber bevor ich platze, möchte ich dir eines sagen:
für mein Empfinden jammerst du auf hohem Niveau.
So. Das ist nun raus, nun kann ich sachlich werden 🙂
Du wirst nicht mit 135%, sondern mit 142% veranlagt, das ist eine Stufe höher. Du hast ein relativ gutes Einkommen, lebst in einer Partnerschaft mit einer Frau, die auch Einkommen hat. Ich hoffe sehr, dass du dich auch gedanklich zu den priviligierten Menschen zählen kannst.
Mach dich locker, entspanne dich und lass den lieben Gott einen guten Mann sein. Dann hast du mindestens die nächstens zwei Jahre Ruhe um weitere Kämpfe. Genieße die Ruhe und ärgere dich nicht um die "zusätzlichen" Euros. Was ist schon die Gemütsruhe gegen eine lächerliche Stufe in der DD bei deinem Verdienst?
Wenn dir die Relation fehlt, dann lies dich einfach mal durch die Beiträge hier.
Mit besten Wünschen
eskima
Ja,
vielleicht habt Ihr recht. Ich werde das wohl so akzeptieren müssen und es gibt ja auch viele denen es schlechter ergeht.
Was mich trotz allem ärgert ist die Tatsache, dass man überhaupt keinen Einfluss darauf hat, was mit dem gezahlten Geld passiert. Ich weiß mit Sicherheit, dass von meinem Unterhalt nur ein kleiner Betrag meinem Sohn zu gute kommt.
Meine Ex gibt Ihm z.B. im Monat davon nur 8 Euro Taschengeld. Und das mit 12 Jahren. Als er mir das erzählte und ich anschließend mit ihr darüber sprach, meinte sie nur, dass das reichen würden. Anderfalls sollte ich ihm den Rest geben. Meine Frau und ich geben ihm jetzt 7 Euro dazu, damit er genauso viel hat wie seine Klassenkameraden.
Man ist einfach machtlos in dieser Beziehung. Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten.
Armageddon
Hallo Armageddon,
das kann ich gut verstehen. Aber es ist definitiv die Sache der Ex, wofür sie das Geld verwendet und sie ist dir keine REchenschaft darüber schuldig. Mich ärgert es auch immer sehr, wenn meine Leasingkinder (Kinder meines Mannes) mit abgelaufenen Schuhen und zerschlissener Kleidung hier ankommen. Der Hammer war, dass ein Kind mit großen Flecken Ölfarbe auf der Winterjacke bei uns ankam. Ich gab der Mutter die Jacke zurück und sagte, dass die Kinder so bei uns nicht rumlaufen werden und sie meinte: aber für den Spielplatz ist die Jacke doch gut genug.
Ich hatte bis vor kurzem eine Nachbarin, die uns abgelegte Klamotten ihres Enkels geschenkt hat. Diese Sachen waren im Top-Zustand und die Jungs freuen sich über saubere, ansprechende Kleidung. Allerdings bleiben diese Sachen bei uns *fg*
Also: nicht ärgern, sondern die Kinder unterstützen.
Liebe Grüße
eskima

