Hallo!
Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Der Sohn meines Mannes aus erster Ehe ist nun 18 Jahre alt geworden. Nun habe ich mir von einem Anwalt ausrechen lassen, was für Unterhalt zahlen müssen. Hierbei kam heraus, dass mein Mann nicht Unterhaltspflichtig ist, weil unser gemeinsames Kind an 1. Stelle rück und auf Grund des Selbstbehalts, den er haben muss, nichts mehr übrig bleibt.
Nun haben wir aber festgestellt, dass es eine "Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung" gibt. Ändert das die ganze Sitution? Was bedeutet das? Heißt dass, das wir weiter zahlen müssen? Kann man dagegen klagen? Kann man Prozeßkostenbeihilfe beantragen?
Bitte schreibt mir, wenn jemand was wieß. Danke Euch.
LG Nadine
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Hallo Nudel,
Wenn es einen unbefristeten Titel gibt, dann muß dieser entweder freiwillig abgeändert werden (mit dem Sohn sprechen) oder auf Abänderung geklagt werden. Bis dahin muß er bedient werden. Da aber sowieso nun beide Elternteil in der Pflicht sind, solte dein Mann mal ein Gespräch mit seinem Sohn führen. Man muß nicht alles gleich über den Anwalt regeln.
Hierbei kam heraus, dass mein Mann nicht Unterhaltspflichtig ist, weil unser gemeinsames Kind an 1. Stelle rück und auf Grund des Selbstbehalts, den er haben muss, nichts mehr übrig bleibt.
Das stimmt nur für den Fall ,das das volljährige Kind nicht mehr zur Schule geht.Geht es noch zur Schule, um einen allg. Schulabschluß zu machen ist es dem minderjährigen Kind gleichgestellt. Was macht den nder Sohn derzeit?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina!
Der Sohn meines Mannes ist noch auf einer Schule. Ist aber eine Förderschule! Ich glaube einen Abschluß bekommt man da nicht.
Gruß Nadine
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Auch auf einer Förderschule erwirbt man einen allg. Schulabschluß. Von daher wird er priveligiert sein und mit eurem Kind im 1. Rang der Unterhaltsberechtigen stehen.
Ist er in irgendeiner Weise behindert? Dann dürfte es mit Unterhalt noch ganz anders aussehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo.
Ja es liegt eine Behinderung vor. Und die Mutter ist in der Privatinsolvenz. Was ich nicht verstehe ist, wenn wir keine Urkunde hätten, müssten wir nicht mehr zahlen, weil mein Mann sonst seinen SB nicht hat. Und nur weil es eine Urkunde gibt, müsse wir bezahlen?
Ist mir unklar!!!!
Gruß
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Wieviel verdient denn dein Mann Netto?
Ihm müssen 950 € bleiben, darüber wird auf die Kinder aufgeteilt.
Ob er auch ohne Urkunde zahlen müßte ist nicht so einfach zu klären. Grundsätzlich scheint er ggü. beiden Kindern unterhaltspflichtig zu sein. Da wäre zu beurteilen, ob er schon immer so wenig verdient hat oder warum er nun zu wenig hat um für beide Kinder der Mindestunterhalt sicherzustellen.
Zumindest darf er, da die KM nicht zahlen kann, das gesamte KG und nicht nur die Hälfte abziehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
So da ich ja heute das Anwaltsschreiben bekommen habe, weiß ich ja das genaue Nettomonatseinkommen. Das ist aber noch nicht bereinigt. Der Anwalt hat geschrieben, hiervon müssen noch Kosten abgezogen werden.
Nettoeinkommen: 1667,00 €
abzügl. Fahrtkosten: 440,00 €
abzügl. Rentenversi. 77,86 €
abzügl. Private Krankenv.: 8,00 €
------------------------------------------------
= 1141,14 €
Das Nettoeinkommen wurde berechnet aus dem gesamten Jahr + Steuerrückerstattung.
Unser Sohn ist 1 Jahr und 7 Monate. Kannst du mir hier mal sagen, was man da bezahlen muss. Und wie ist das, in der Urkunde steht nur "zu zahlender Unterhalt" siehe Anlage" und da steht: ab dem 12. Jahr 451,00 DM.
Gruß Nadine
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Hi
wenn ich DDT Stufe1 (bis1500 €) zugrundlege wären die Zahlbeträge (halbes bzw. ganzes KG abgezogen)
für euer Kind 225 € und für den Jungen 304 €, also gesamt 529 €.
Es ist richtig, das vom Nettoeinkommen noch Abzüge stattfinden, das wären 5 % berufsbedingte Aufwendungen und vom Bruttoeinkommen bis zu 4 % priv. ALtersvorsorge (wenn der Beitrag darunter liegt wird auch nur dieser Betrag abgezogen)
Da die Fahrtkosten 1/4 des Einkommens betragen wird er diese kaum abziehen dürfen. Solange der Junge ebenfalls privilegiert ist, wird er kaum vom Mindestunterhalt wegkommen, da im Mangefall (wen nder SB von 950 € nicht gewährleistet ist) mir spitzer Feder gerechnet wird und dann sowas wie priv. Altersvorsorge etc. nicht anerkannt werden.
Steht in der Urkunde tatsächlich nur ein Fixbetrag oder steht das was von Prozentsätzen, DDT o.ä.?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina!
Wieso werden die Fahrtkosten nicht anerkannt. Wir haben eine Berechnung aus 2010, da wurden die Fahrtkosten für 40 km am Tag anerkannt, obwohl mein Mann eine Strecke a 72 km fährt. Aber das Geld was wir von der Steuer zurückerhalten für die Kilometer, dass wird voll als Einkommen angerechnet.
Ja in der Tabelle steht 451,00 DM. Die Urkunde ist vom 01.04.1999.
Wenn man hiermit zum anwalt geht, kann man da Prozesskostenbeihilfe beantragen, damit das bezahlt werden kann, wenn der Anwalt aktiv wird. Denn eine Rechtsschutz tritt hier nicht ein.
Gruß nadine
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VKH gibt es wenn man Klage einreicht. Das füllt alles der Anwalt aus.
Voher gäbe es Beratungshilfe, aber je nach Bundesland muß das vor dem ersten Gang zum Anwalt bereits beim Amtsgericht geholt werden. Ansosnten zahlt man das anwaltliche Vorgeplänkel aus eigener Tasche.
Warum es anerkannt wurde kann ich nicht sagen. Aber offentlichtlich wurde ja der bestehende Titel nicht abgeändert.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Was schlägst du denn vor, wie wir uns jetzt verhalten sollen?
Gruß Nadine
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Moin
Aber das Geld was wir von der Steuer zurückerhalten für die Kilometer, dass wird voll als Einkommen angerechnet.
Dann läuft da was vermutlich falsch. Steuererstattungen auf Ausgaben, welche unterhaltsrechtlich nicht anerkannt werden, gelten nicht als Einkommen. Auf deutsch - kann er die 440€ bei der Bereinigung von seinem Einkommen abziehen, so werden auch die Steuererstattungen als Einkommen gewertet. Darf er sie nicht abziehen, so verbleibt die Steuererstattung auf die gefahrenen Kilometer bei ihm.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
