Unterhalt bei Neuhe...
 
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Unterhalt bei Neuheirat - Hilfe!!!!

 
(@heidanja)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin hier noch recht neu und auch kein Vater sondern eine Mutter. Mein Sohn aus erster Ehe lebt bei seinem Vater und diesbezüglich habe ich eine dringende Frage. Ich bin jetzt seit 1,5 Jahren neu verheiratet und habe ein Kind mit meinem jetzigen Mann. Die Kleine ist 20 Monate alt. Nun zu meiner Frage: Wird bei der Berechnung des Unterhaltes für meinen Sohn aus erster Ehe das Gehalt meines jetzigen Mannes angerechnet? Ich habe ein Schreiben des zuständigen Jugendamtes bekommen mit dem Hinweis den beiliegenden Fragebogen auszufüllen. Dort ist auch ein Punkt wo die Angehörigen des Haushaltes inkl. ihrer Einkünfte gefragt sind. Ist es Rechtens das Einkommen meines Mannes zur Berechnung hinzuzuziehen? Er hat doch mit meinem Sohn aus erster Ehe nichts zu tun?
Für eine schnelle Antwort bedankt sich im Voraus mit Grüßen aus dem schönen Berlin
Anja


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2005 15:52
(@Melly)

Hallo Anja,

nun, Dein jetziger Mann ist Dir zu Unterhalt verpflichtet. Ich geh mal davon aus, daß Du jetzt nicht arbeiten gehst und Du das kleine Kind versorgst.
Der Unterhalt wird halt aus seinem Netto berechnet, wobei natürlich das "neue" Kind auch berücksichtigt werden muß.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2005 16:04
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Anja,

das Einkommen des Ehegatten ist nur bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten interessant, denn durch den Familienunterhalt kann dessen Selbstbehalt ganz oder teilweise gedeckt sein.

Diese Urteile zum Selbstbehalt und zur Erwerbsobliegenheit solltest Du lesen :


BGH: Kindesunterhalt (Kind beim Vater, Mutter neu verheiratet)

und

BGH: Selbstbehalt eines wiederverheirateten Unterhaltsverpflichteten

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2005 23:14