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Hallo @ all !
seit ca. 3 Monaten bin ich selbstständig, habe aber meinen Auftrag Anfang August verloren und auf der Suche nach einem Neuen. Meine Ex verlangt aber nach erhöhung des KU und wegfall Ihrer Bezüge(Erziehungsgeld) trotzdem die volle Summe des Mindestsatz von 177€, obwohl ich nur die 600€ Existenzgründerzuschuß bekomme.
Was mich aber wundert ist das Sie mir sagt das Ihr im Monat 400€ fehlen durch Wegfall des Erziehungsgeldes. Desweiteren bekommt sie doch eigentlich noch Kindergeld.
Welche Rechtliche Möglichkeiten hat sie trotzdem das fehlende Geld von 71€ bei mir einzufordern ?
Gruß Marco
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2005 16:03
