ALG + Unterhalt?!
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

ALG + Unterhalt?!

 
 ice
(@ice)
Schon was gesagt Registriert

meine noch-frau wird voraussichtlich ab september 2006 arbeitslosengeld beziehen; zu diesem zeitpunkt endet ihr mutterschutzurlaub, ihr ehemaliger arbeitgeber ist zwischenzeitlich in konkurs gegangen und bis dahin eine neue anstellung zu finden erscheint zur zeit als architektin schwierig bis unmöglich

nach meinem kenntnisstand würde sie als ALG 60 % ihres letzten nettolohns beziehen, was wesentlich weniger wäre, als ihr auf basis meines gehalts an unterhalt von mir zustünde, daher meine fragen:

besteht die möglichkeit, daß ich das "delta" zwischen ALG und mglichem Unterhalt zahlen muß?

und wie sähe es aus, wenn ich ihr im anderen fall freiwillig unterhalt zahlte, natürlich unter der voraussetzung, daß sie die anlage U unterschreibt - würde ihr ALG dann entsprechend gemindert, so daß solche freiwillige zahlungen keinen sinn machten?

thx


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2005 14:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

so ihr gemeinsamen Kinder habt, beträgt das ALG 67%.

Deine Unterhaltsverpflichtung errechnet sich aus euer beider Einkommen. ALG ist auch Einkommen in diesem Sinne. Ob's nun das "Delta" ist, müsste genau geprüft werden. Zumindest tritt deine Ex nicht zwangsläufig eine Erwerbsobliegenheit, da sie, so vermute ich, die vergangene Zeit mit Kindererziehung verbracht hat.

Unterhalt freiwillig zu zahlen ist so eine Sache. Wenn du es als EU/TU deklarierst, kann die Gegenseite kommen und sagen, dass du ihren Anspruch anerkannt hast und dann kommst du aus der Nummer nicht mehr raus.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2005 14:36
 ice
(@ice)
Schon was gesagt Registriert

also, ich verstehe dich richtig, ihr wird auf jeden fall unterhalt von mir zustehen, mal unabhängig von der höhe?! und was bedeutet "erwerbsobliegenheit" bzw "EU/TU"? sorry, aber ich habe leider gerade erst angefangen, mich mit diesen themen zu beschäftigen

danke!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2005 21:42
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ob und wieviel Trennungsunterhalt (TU) zu zahlen ist, richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Jedem Ehegatten steht die Hälfte des Gesamteinkommens zu, nachdem Schulden und Kindesunterhalt vom Gesamteinkommen abgezogen wurden. Beim Ehegattenunterhalt (EU) wird anders gerechnet.

ALG ist Einkommen. Ohne zu wissen wie hoch die jeweiligen Einkommen beider Ehegatten sind, kann keiner hier konkret sagen ob und in welcher Höhe TU zu zahlen ist.

ALG I wird durch etwaige Unterhaltszahlungen nicht gemindert. Anders sieht das bei Bezug von ALG II aus.

Gruss
sky

[Editiert am 23/8/2005 von sky]


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2005 21:55