Unterhalt bei Lohnf...
 
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Unterhalt bei Lohnfortzahlung

 
 pepe
(@pepe)
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Hallo,
ich weiß nicht ob das hier richtig ist aber meine frage :
Wenn ich nach 6 Wochen Krankheit in dei Lohnfortzahlung komme und geld von der Krankenkasse bekomme, wie läuft es dann mit den Unterhaltszahlungen.
Ich habe heute eine Neuberechnung von Anwalt meiner EX bekommen und wäre fast umgefallen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2007 23:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

handelt es sich um eine absehbar kurierte Erkrankung oder ergeben sich aus der Erkrankung weitergehende Konsequenzen (z.B. Erwerbsminderung usw.)?

Wann ist die letzte Auskunft bzgl. deines Einkommens erfolgt? Diese ist nur alle zwei Jahre möglich oder wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass dein Einkommen aktuell deutlich höher ist, als bisher. Denn für mich macht eine Unterhaltsberechnung durch die Gegenseite so keinen Sinn.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 23:52
 pepe
(@pepe)
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Die letzte Berechnung ist über 2 Jahre her, es wurde ein Vergleich geschlossen.
Ich wollte mal wissen was passiert wenn ich wirklich mal dauerhaft krank werde und in die Lohnfortzahlung komme, bleibt mir von den Krankengeld dann auch nur der Selbstbehalt von 890,00 Euro und der Rest für den Unterhalt, muss ich dann eine Abänderungsklage machen ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2007 00:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Viel schlimmer, pepe, viel schlimmer.

Der Übergang in den Bezug von Krankengeld wird ähnlich wie der Bezug von Arbeitslosengeld I als vorübergehendes Ereignis gewertet und rechtfertigt keine Abänderungsklage seitens des Unterhaltsverpflichteten.

Die Berechnung des gegn. RA würde ich gelassen sehen. Fordern kann er viel. Ob's zu einer Klage und damit Bewertung durch das Gericht kommt, steht auf einem anderen Blatt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 11.05.2007 00:12
 pepe
(@pepe)
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Das bedeutet ich würde ca. 1200 Euro Krankengeld bekommen und müsste davon laut neuster Berechnung 1147 Euro Unterhalt bezahlen ???
Wovon soll ich denn dann noch leben???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2007 00:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist der bisherige Titel maßgeblich. Die neuen Ideen der Gegenseite sind doch gar nicht rechtskräftig.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 11.05.2007 00:34
 pepe
(@pepe)
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Zur Zeit bezahle ich 704 EURO dann würden noch 500 Euro bleiben davon könnte ich noch nicht mals meine Miete bezahlen.
Die Kinder sind 9 und 11 Jahre alt ich verstehe so wieso nicht das meine EX nicht Arbeiten muss ?


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Themenstarter Geschrieben : 11.05.2007 00:37
 pepe
(@pepe)
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Ich habe auch den Verdacht das Sie noch vor dem 1.Juli ( Unterhaltsreform ) einen Titel erwirken will , wir habe bis jetzt ja nur einen Vergleich geschlossen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2007 00:51