Anrechnung meines E...
 
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Anrechnung meines Einkommens

 
(@Flieder)

Hallöchen
Bin seit 3 Jahren mit meinem LP zusammen, hab mehr oder weniger die gesamten Klamotten bei Ihm im Haus, jetzt zeichnet sich ab, dass sein Ex versucht mein Einkommen (Lebensgemeinschaft) anzurechnen, da er aufgrund von Unterhaltszahlungen an Sie lediglich 580 € im Monat übrig behält.  :thumbdown:
Bin ich im falschen Film? Darf Sie das?
Hat jemand bitte ne Antwort für mich?
LG Flieder


Zitat
Geschrieben : 10.05.2007 15:44
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bin ich im falschen Film?

Kommt drauf an, was Du sehen wolltest!

Darf Sie das?

Nein. Schon oft beantwortete Frage. Bitte Suchfunktion bemühen.

Hat jemand bitte ne Antwort für mich?

Siehe oben.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 16:45
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

Brauchen genauere Infos. Kinder? Wie alt?
Bleiben ihm nach Unterhaltszahlungen wirklich nur 580 € übrig? Wie viel Unterhalt zahlt er denn und werd hat das berechnet???

Gruß klatt007


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 19:47
(@Flieder)

Hallo klatt007
Seine Kinder sind 10 (Junge) und 13 (Mädchen) Jahre alt. Er bezahlt 1190 € Unterhalt. 627 für seine Ex und 257 für seinen Sohn und 316 für seine Tochter. Sein Einkommen beläuft sich auf 1770 € monatlich.
Gruß Flieder


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 20:16
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Flieder,
wenn ihm nur noch 570 Euro übrigbleiben, kann da ja irgend etwas nicht stimmen. Er müsste ja noch wenigstens einen Selbstbehalt von 890 Euro behalten.
Ich muss noch mal fragen: Wer hat diese Unterhaltsbeträge denn berechnet?
An sich muss die Ex bei dem Alter der Kinder ja auch Teilzeit arbeiten gehen... Wobei sich dann der Ehegattenunterhalt reduzieren würde.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 20:25
(@Flieder)

Hallo klatt07
Ja in der Theorie ist das so. Wir haben am 23. Mai einen neuen Gerichtstermin. Seine Anwältin hat dem Gericht genau das geschrieben. Aber dadurch das er Selbständig ist wird ihm kein Gehör geschenkt. Die Bilanzen alles was auch nur an Kopien aufgetan werden konnte wurden zum Gericht geschickt.  :exclam:
Zudem sagt uns seine Anwältin, dass hier keine Erwerbsobliegenheit besteht, d.h. sie muss erst arbeiten, wenn der Junge auf die weiterführende Schule geht, das wäre im Sommer.
Hilfe hier ist man echt machtlos und ratlos, weil man immer andere Infos bekommt und ich habe das Gefühl, dass uns die Anwältin auch nicht die Wahrheit sagt. Zudem seine Ex im letzten Jahr (Mai-Dezember) eine halbtägige Weiterbildung besuchte. Aber Arbeiten ist nicht?
Wie soll man hier am besten vorgehen? Hast Du einen Tip? :exclams:
Gruß Flieder


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 20:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du erwartest konkrete Hilfe. Dafür brauchen wir konkrete Zahlen und Sachverhaltsschilderungen. Also lass dir nicht alles aus der Nase ziehen.

Aus welchem Grunde und seit wann wird der jeweilige Unterhalt bezahlt? Welche Einflussfaktoren hat ggf. das Gericht zu Grunde gelegt? Warum ist jetzt eine Gerichtsverhandlung? Seit wann ist er selbstständig? Was hat er vorher gemacht und verdient? Was fordert die Gegenseite im Einzelnen? Was sagt seine RAin dazu und mit welcher Begründung?

Usw. usf.

DeepThought
*ohnehexenkugelunterwegs*


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 20:45
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

Mit der Erwerbsobliegenheit ist das so eine Sache, kommt auch auf euer Bundesland an. Guck mal hier im Forum bei den unterhaltsrechtlichen Leitlinien für euer Einzugsgebiet. Meist steht da Alter eines Kindes, ab dem die KM arbeiten gehen kann. Bei 2 kids ist das dann schon wieder Auslegungssache.

Dass bei deinem LG der Selbstbehalt nicht beachtet wird, liegt vielleicht daran, dass er selbstständig ist. Vielleicht wissen andere Fories hier mehr dazu. Wahrscheinlich gehen die davon aus, dass er als Selbstständiger seinen Verdienst "runterrechnet" (soll jetzt kein Vorwurf oder eine Unterstellung sein sein - würde ich auch gerne machen...).

Bei uns war es so (bin geschieden, 2 kids im Alter von 10 und 12, meine neue LG lebt seit 3 Jahren bei mir mit im Haus:
-Gehalt meiner LG wurde nicht mit angerechnet
-LG geht arbeiten (verdiente zur Zeit der Berechnung 650€ netto selber dazu)
-die Hälfte ihres Gehaltes wurde mitangerechnet
-mir bleibt so circa der SB von 900 €
Ich bin gerade  dabei, meine Ex zur Aufnahme eines Teilzeitjobs zu "bewegen"...Ich warte aber noch ab, bis das neue Unterhaltsgesetz endgültig durch ist.

Ich würde auch jeden Fall darauf pochen, dass die Ex arbeiten gehen muss. Ansonsten droht ihr an, ihr ein fiktives Einkommen anzurechnen...

Gruß klatt007

P.S. 580€, die deinem LG bleiben, sind ja wirklich ein Witz, da kann mann ja fast nicht mal die Nebenkosten einer Whg bezahlen!!!


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 20:56
(@Flieder)

Also:
Er ist seit 1996 selbständig hat die firma von seinem Vater übernommen. Seine Ex ist 2004 ausgezogen. Die Bilanzen wurden von 2001 an vorgelegt. Scheidung war im Januar 2007.
Im November 2006 wurde eine gerichtliche Vereinbarung getroffen: Nachehelicher Unterhalt 627 € an seine Ex und wie vorher beschrieben 257€ an seinen Sohn und 316 an seine Tochter. Gesamt 1200€
Die Parteien haben sich nun geeinigt im schriftlichen Verfahren über die Kosten zu entscheiden. Es geht um Kosten aus der Hauptsache und um Kosten aus einem einstweiligen Anordnungsverfahren. Beide wollen die Kosten des Hauptverfahrens teilen, die Kosten des Anhörungsverfahrens soll jedoch mein LP bezahlen. Mein LP ist aber im tituliertn Umfang nicht leistungsfähig, da das Gericht ein Einkommen in Höhe von 1753,06 errechnet hat und eine Unterhaltsverpflichtung in Höhe von 1173€ angibt. Verbleibende Betrag liegt unter dem Selbstbehalt. Also wie kann das sein? (So das Schreiben seiner Anwältin) Daher soll die Aufteilung der Kosten im einstw. Anordnungsverfahren 2/3 von meinem LP getragen werden und 1/3 von der Ex.
:mad2: Der kommende Gerichtstermin soll zur Protokollierung des Vergleiches dienen.
Eine weitere Vereinbarung besteht darin, dass die Ex 400€ dazu verdienen darf, da sie aufgrund des Alters der Kinder nicht erwerbspflichtig ist.
Meine Fragen:
Ist zu erwarten, dass beim Gerichtstermin anders entschieden wird wie 2/3 zu 1/3
Wann muss man aktiv werden, damit die Ex wieder arbeiten gehen muss. Hier habe ich unterschiedliche Meinungen gelesen.
LG Flieder
Also was soll ich tun


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 21:26
(@Flieder)

Hallo Klatt007
Danke, das mit dem fiktiven Einkommen ist ne gute Idee, werde diese weiter verfolgen
LG flieder


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 21:29