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Unterhalt bei Besuch eines Berufskollegs für Abiturienten

 
(@zahlmeister)
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Hallo und guten Morgen,

zum o.g. Thema bin ich auf folgende Auskunftseite der Schule gestossen:

Einjährige Berufsfachschule für Hochschulzugangsberechtigte –
„Höhere Handelsschule für Abiturienten (HHA)“
Zielsetzung
Die HHA vermittelt eine qualifizierte kaufmännische Grundbildung und bietet ihren Absolventen
sehr gute Startchancen für eine Vielzahl anspruchsvoller kaufmännischer Berufe oder
für ein wirtschaftswissenschaftliches, juristisches oder sozialwissenschaftliches Studium.
Aufbauend auf der eher allgemein ausgerichteten, studienbezogenen differenzierten
Oberstufe des Gymnasiums thematisiert die HHA die praxis- und berufsbezogenen Kenntnisse
für das Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Der Besuch dieses Bildungsganges kann auf
eine Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung angerechnet werden. Über
eine Verkürzung der Ausbildungszeit entscheidet der jeweilige Ausbildungsbetrieb.
Aufnahmevoraussetzungen
Um die Einjährige Berufsfachschule für Hochschulzugangsberechtigte besuchen zu können,
benötigen die Schüler die Allgemeine Hochschulreife.
Möglicher Abschluss
Absolventen der HHA erhalten nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung ein Zertifikat,
in dem der Erwerb erweiterter beruflicher Kenntnisse im Bereich Wirtschaft und Verwaltung
bescheinigt wird.

Gerne möchte ich Eure Meinungen hören, ob dieser Schulbesuch die Zahlung vin Kindesunterhalt
auslöst.

Vielen Dank!

Freundliche Grüße und noch einen angenehmen Tag

Zahlmeister


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2014 09:46
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in meinen Augen wäre das ein Schulbesuch, der aber nicht für eine Privilegierung sorgen würde, da die Schüler bereits über Abi verfügen müssen. Wer aber kein Wirtschaftsgymnasium besucht hat für den ist das vermutlich eine gute Vorbereitung auf ein BWL-/VWL-Studium.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 09:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Zur eigentl Frage, ob hier KU ausgelöst wird, kann ich leider nichts sagen.

Ich möchte aber dies

Wer aber kein Wirtschaftsgymnasium besucht hat für den ist das vermutlich eine gute Vorbereitung auf ein BWL-/VWL-Studium.

kommentieren: Ich denke nicht, dass es für ein wirtschaftswissenschaftliches noch eine einjährige Vorbereitung benötigt. Maximal als "Schnupperjahr", wenn der Abiturient sich nicht sicher ist, ob die kfm. Berufsschiene grundsätzlich interessant ist. Aber das wäre ein Luxusjahr, dass man (oder Mama und Papa) sich leisten können müssen. Wenn der Abiturient  eher schwankend ist, ob ein (theoretisches) Studium das richtige ist, dann sollte er über eine (kfm.) Ausbildung nachdenken.

Gruss Toto 


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 10:26
(@zahlmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Toto.

Töcherchen hat bereits eine Ausbildung abgebrochen und hat sich für dieses Berufskolleg entschieden.
Eine neuen Ausbidlungsplatz ab 09.14 hat sie bereits.

Allerdings streite ich mich derzeit mit dem RA über den KU für den Besuch des Berufskollegs.

Gruss

Zahlmeister


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2014 11:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für eine anschließende Ausbildung halte ich den Besuch dieser Schulform als nicht notwendig.

Kann sie dafür nicht BAB beantragen?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 11:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ZM,

ich halte diese "Berufsfachsschule" auch nicht für eine notwendige Stufe zwischen Abitur und Ausbildung, sondern einfach um einen Parkplatz, auf dem man sich anmeldet, um die nächsten Monate weiter KU zu kassieren. Aber den Kopf schütteln musst Du schon selbst; ob Deine Tochter Dich tatsächlich wegen Fortsetzung des KU verklagt (und ob sie damit angesichts der lückenhaften Informationen ihrer ebenfalls UH-pflichtigen Mutter durchkommt, wirst Du dann sehen.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 11:54