Hallo,
hier noch ein andere Baustelle.
Im Unterhaltsstreit mit dem RA meiner Tochter taucht folgende Problematik auf:
RA hat auf Anforderung meine letzten 12 Gehaltsnachweise erhalten.
RA hat jedoch zuerst auf meine Anforderung, die Belege der KM zu übersenden, nicht reagiert,
dann erhielt ich endlich mal einen Gehaltsnachweis für 12.2012 und einen Gehaltsnachweis für
08.2013. Lt. RA könnte ich mir daraus das Nettoeinkomen der KM ja berechnen - Super!
Noch sonderbarer erscheint es nunmehr, dass der RA PKH für die Tochte beantragt hat und in diesem
PKH Antrag die KM urplötzlich ein um ca. 350,00 EUR höheres Einkommen hat.
Weiterhin "kramt" der RA nun in meiner "Vergangenheit" (KM hatte seinerzeit einen anderen RA) - angeblich
hätte ich zuwenig KU gezahlt - Stimmt nicht, da KU öfters über RA der KM geändert wurde,
wenn auch nur geringfügig.
Zudem hat das OLG in einem Fall zwar PKH abgelehnt, allerdings einen neuen KU festgelegt.
Ob der neue RA das nicht wissen will??
Weiterhin macht RA in seine Schreiben ans Gericht ironische Anmerkungen mir gegenüber oder
versucht mich "zwischen den Zeilen" schlecht zu machen bzw. anzugreifen.
Auf jeden Fall tut dies zu der aktuellen KU-Frage nichts - ich muss mich aber wieder mal rechtfertigen.
Will er provozieren und/oder das Gericht damit beeinflussen wie "schlecht" ich sei?
Wie kann ich dem am besten - ohne persönlich zu werden - entgegentreten.
Gruss
Zahlmeister
Hallo,
wenn der Anwalt - der die Tochter vertritt - nicht den Auskunftspflichten der Tochter nachkommt würde ich das klar schreiben und darauf hinweisen, dass erst eine Berechnung erfolgen kann, wenn alle Daten beider Elternteile vorliegen.
Hast du nicht inzwischen Anspruch auf die Unterlagen der pkh-Anträge der Gegenseite? ich glaube das ist geändert worden.
Sophie
Hallo Sophie,
danke für Deien ausführungen.
Ich habe lediglich den Schriftsatz des RA erhalten - ohne Anlagen!
Eine Nachfrage bei Gericht ergab, dass mir die vollständigen Unterlagen erst nach deren
Entscheidung ausgehändigt werden.
Hat evtl. jemand eine Ahnung, wann das Gericht i.d. R. eine Entschediung trifft?
- RA Hat PKH Antrag gestellt
- Ich habe darauf geantwortet
- RA hat wiederholt Stellungnahme abgegeben
- Jetzt bin ich wieder dran -:)
Gruss
Zahlmeister
Hi Zahlmeister,
ich glaube nicht, dass Du irgendwelche PKH Unterlagen von Deiner Tochter vom Gericht bekommst.
Lediglich die Mitteilung ob Deine Tochter PKH erhält oder nicht. Natürlich alles mit Begründung.
Den Antrag mit den Anlagen aber nicht.
Zum Anwalt und zu Deiner Tochter ist folgendes zu sagen. Du kannst den Briefe schreiben ohne Ende, der wird seine
Meinung nicht ändern. Ignorier das einfach.
Ob Deine Tochter irgendwelche finanzielle Ansprüche hat, entscheidet weder der RA noch Deine Tochter. Ich würde den Vorgang solange nicht mehr anfassen,
bis eine Unterhaltsklage ins Haus flattert.
Spätestens dann müssen auch von der KM die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vorliegen. Nur auf dieser Basis kann die jeweilige Haftungsquote berechnet werden.
Alles andere ist reine Spekulation.
Töchterchen kann nicht aussuchen von wem sie KU haben möchte.
Gruß
Nichtplatt
PS. Was der RA aus der Vergangenheit rauskramt, hat gar nichts mit den jetzigen Verfahren zu tun und Richter entscheiden nach den (Ihren) Fakten
und nicht auf Basis, Du bist ein schlechter Mensch.
ich glaube nicht, dass Du irgendwelche PKH Unterlagen von Deiner Tochter vom Gericht bekommst.
Doch, das geht. Nämlich dann wenn gegen die Antragstellerin sowieso ein zivilrechtlicher Anspruch auf Auskunft zu Einkommen und Vermögen besteht, § 117 II ZPO. Und das ist gerade im Unterhaltsverfahren der Fall. Ich hab auf diese Weise den streng gehüteten Hartz-IV Bescheid meiner Ex einsehen dürfen 😉
Gruss von der Insel
