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"Unterhalt" an "Schwiegermutter"?

 
(@daddyohneplan)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

habe mal eine frage für einen Freund von mir.
Er lebt von seiner Freundin getrent(also nicht Verheiratet).
Sie verlangt nun UNTERHALT für die Mutter,die das Kind betreut.

Frage:

Muß er zahlen?

und sein Einkommen beträgt 1600 € netto,abzgl. Mietekosten regel 450,-€ und KU 192,-€ käme er ja eh unter 1000,-€ SB??

Weiß da jemand bescheid?

Danke!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2009 15:45
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lies' mal die Leitlinien, z.B. OLG Frankfurt: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1622.html

Da steht was von einer 200€ Pauschale bei unentgeltlicher Fremdbetreuung (Absatz 10.3)  in diesem Rahmen geht da was.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 15:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Daddyohneplan,

ist mit Mutter jetzt wirklich die Großmutter des Kindes gemeint???

Ein Denkfehler ist in Deiner Berechnung: Vom Netto wird keine Miete abgezogen, denn die ist in seinem Selbstbehalt von 900 Euro dem Kind bzw. 1000 Euro der KM gegenüber bereits enthalten.

Bei 1.600 netto minus 5% berufsbedingte Aufwendungen verbleiben 1520 Euro, ggf. noch abzugsfähige Altersvorsorge, dann unter 1500 Euro übrig. Macht ca. KU 199 Euro (ggf. 214 Euro), so dass gute 300 Euro für möglichen Unterhalt an die KM übrigbleiben.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 19:20