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Auskunftspflicht Trennungsunterhalt

 
(@patricksnake)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
bin schon länger hier angemeldet und hab jetzt endlich meine Daten wiedergefunden 😉

Dann mal die Frage an die Experten:
Meine DEF ist mittlerweile im dritten Ausbildungsjahr und wir sind jetzt fast 2 Jahre getrennt. Haben noch einen Sohn, welcher im August 5 Jahre alt wird. Kindesunterhalt bezahle ich regelmässig und bis vor über einem Jahr auch TU an meine DEF. Ab morgen geh ich nach längerer Krankheit wieder arbeiten, aber meine alte Tätigkeit darf ich nicht mehr ausführen. Für die Zeit des Krankengeld Bezugs musste ich keinen TU bezahlen. Der TU wurde damals von meiner Anwältin errechnet, mittels meiner Lohnabrechnungen( kein Gericht war beteiligt) und von meiner DEF war nur eine einzige Lohnabrechnung verfügbar. Im Nov 2007 wurde sie erstmal aufgefordert ihre Bedürftigkeit nachzuweisen und ein Jahr später nochmals. Meine Auskünfte wurden erteilt. Dabei sei noch zu sagen, das meine DEF schon den zweiten RA hat und bisher nur je ein Brief für eine Auskunft meinerseits kam. Bis heute kam nichts bei meiner RAin an. Nachdem ich diese heute anrief um ihr mitzuteilen das ich ab morgen wieder arbeite, sagte sie mir, ich solle meiner DEF keinen TU mehr zahlen. Daher nehme ich an das meine DEF zu ihrem RA bald rennen wird sobald sie das erfährt.

Meine Frage jetzt: Kann sie trotzdem noch TU erhalten obwohl sie seit fast 2 Jahren nichts unternommen hat?
Mein Verdienst wird Netto bei ca. 1400€ liegen und ich zahle 216€ KU.
Ihr Verdienst liegt bei etwa 760€  Weiter steht auch ihre Ausbildung auf der Kippe, da sie zuviele Krankentage hat. Könnte sie dadurch mehr Unterhalt verlangen falls sie die Ausbildung verliert?

Schonmal vielen Dank für die Hilfe 🙂


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2009 19:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

möglich ist alles. Allerdings sehe ich bei deinem Netto für EU keinen Raum, weil du einen SB von 1.000 € ihr gegenüber hast.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2009 21:25
(@patricksnake)
Schon was gesagt Registriert

Meine Anwältin sagte mir, wenn sie durch Selbstverschulden die Ausbildung verliert, hätte sie eh schlechte Chancen was zu bekommen  von mir. Allerdings ist mittlerweile so, das sie demnächst ihre Ausbildung abbrechen will und auch zum Arbeitsamt will, damit das Amt die Miete übernimmt.
Wie würde sich das in solch einem Fall verhalten?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2009 23:40