Hallo!
Kann mir mal jemand erklären warum mein Freund für seine EX Unterhalt zahlen soll?
Sie haben ein gemeinsames Kind (2 J.), waren nie verheiratet und haben auch nie zusammen gewohnt! Sie hat sich damals von ihm getrennt, nicht er von ihr. Er zahlte bis vor kurzem Unterhalt für seinen Sohn, jetzt macht er eine Ausbildung.
Aber kann mir mal jemand erklären warum er für seine EX Unterhalt zahlen soll?
Hat das vielleicht etwas damit zu tun das sie Sozialhilfe bezieht? Aber wir können doch nicht ein Leben lang dafür hinhalten, dass sie zu faul ist zum arbeiten!!! (Denn das wird sie freiwillig garantiert nie wieder!)
Mir ist bekannt, das Väter von unehelichen Kindern bis zu deren 3 Lebenjahr Unterhalt für die Kindesmutter bezahlen müssen, sofern sie denn können. Fürs Kind wird selbstverständlich mindestens bis zum 18 Lebensjahr ( Durchschnitt ) gezahlt. Wobei, wenn der Unterhalt fürs Kind nicht aufgebracht werden kann Unterhaltsübergangsgeld beantragt werden kann ( allerdings nur einen gewissen Zeitraum lang, weiss die Daten leider nicht ganz genau ) , welches aber vom Kindesvater zurückgezahlt werden muss.
Fühlt Euch glücklich, das es nicht um nachehelichen Unterhalt geht, da sieht die Sachlage nämlich erheblich anders aus.
Ergo: Alles halb so wild 😀
Hallo Kathrin,
sermon hat recht. Der KV eines nicht ehelichen Kindes hat 3 Jahre lang an die KM Unterhalt zu zahlen und zwar, anders als in Ehen, im Rahmen der von der KM bisher erzielten Einkünfte. Danach fällt die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der KM weg.
Mit Unterhaltsübergangsgeld ist Unterhaltsvorschuss gemeint. Dieser wird vom JA gezahlt, wenn der KV nicht zahlt bzw. zahlen kann. UV gibt es max. 72 Monate und nur bis zur Vollendung des 12 Lj. des Kindes.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Kathrin,
es ist so, laut Gesetz muß der Vater des Kindes der Mutter bis zum 3 Lebensjahres Unterhalt zahlen.
Kann er jetzt nicht zahlen, da er die Ausbildung macht, muß er sobald er mal mehr Geld in der Tasche hat alles auf den Cent zurück zahlen.
Das Jugendamt wird es pfänden und das Sozialamt auch, wenn er nicht freiwillig zahlt.
Es nützt also für Deinen Freund nix, wenn er immer versucht unter der Pfändungsgrenze zu bleiben, da die Schulden bei den Ämtern ein Leben lang bleiben.
Er sollte unbedingt sehen, daß er die Unterhaltsschulden nach der Ausbildung schnell zurück zahlt, da die Ämter nicht vor einer Lohnpfändung zurück schrecken.
Er hat also erstmal ne lange Zeit ein Klotz am Bein.
Er muß für das Kind zahlen, bis es eine ausbildung abgeschlossen hat.
Studiert das Kind, wird er solange zu zahlen haben, bis das Studium abgeschlossen ist, höchstens aber bis zum 27 Lebensjahr!
Er wird aber als Vater auch sein Leben lang zu belangen sein, wenn das Kind zb mit 30 Sozialhilfeempfänger wird, aus welchen Gründen auch immer, wird wieder das Sozialamt kommen und nachfragen was er denn im Monat verdient und ob er da was abdrücken muß.
Egal ob er das Kind jemals zu Gesicht bekommt oder nicht.
Bei der Mutter ist nach 3 Jahren die Zahlung vorbei, egal ob sie eine ausbildung hat oder nicht!
Das ist dann nicht mehr die Sache des Vaters.
Das ist der Unterschied zu einer Ehe!
Wäre er mit ihr verheiratet gewesen, müßte er viel länger bezahlen.
Es ist übrigens auch egal, ob sie die Beziehung beendet hat!
Das spielt da keine Rolle!
gruß Melly
Ich glaube denoch, das es sich bei den bestehenden Zahlungsverpflichtungen nur um die, das Kind betreffende handelt. Wenn da schon nichts ist, wird die Ex leer ausgehen. Das, wie schon gesagt, Unterhaltsgeld fürs Kind bleibt so, oder so bestehen.
Nachzahlungsverpflichtung gegenüber der Ex aka Sozi existiert meines Erachtens in dem Fall nicht.
Ps.: @ Melly, das mit der Unterhaltsverpflichtung nach der regulären Unterhaltspflicht stimmt so auch nicht.
Wenn nicht ein direkter Kontakt des Vaters zum Kind, in Deinem angenommenen Fall, besteht,kann man den Unterhalt ablehnen.
Dazu gibt es auch nicht weitere Schwierigkeiten. Ebenso könnte man ja mal versuchen, bei all den netten Ex Frauen hier, ihre Eltern zu belangen.
Interessanter Gedanke, stimmt, funktioniert aber so einfach auch wieder nicht. Ich habe z.B die Option, sofern meine Ex jemals was von mir wollen könnte, schriftlich die Anfrage beim Sozialamt, was denn ihre Eltern so beruflich machen und ob die nicht in erster Linie Unterhaltspflichtig wären etc.
Naja, auf manche Antworten, die eher simpel sind, als schwierig wartest Ewigkeiten .
Ich wart da schon 3, oder 4 Jahre drauf, mich beschleicht der Gedanke, das, sofern es für Ämter wenn Sachlagen nicht klar ersichtlich sind, die die Akten zur Seite legen und Gras drüber wachsen lassen- wie peinlich.
Deppen die zahlen gibts vermutlich aber zuhauf, glaub ich.
[Editiert am 7/3/2004 von sermon]
Hallo Seromon,
frag mal meinen Onkel was er die Jahre alles zurück zahlen mußte!
auch die Sozi der Mutter für die 3 Jahre wo sie die Zwillinge daheim hatte!
Der Staat zahlt nix freiwillig und in diesem Fall sagen die dann, ok holen wir uns später.
Aber aus der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind kommt man so schnell nicht raus!
Egal ob man das Kind nun sieht oder nicht!
Schönen Tag noch:-)
Gruß Melly
Hallo,
stecke gerade in der gleichen Lage. Unterhalt für die Kindesmutter muß 3 Jahre bezahlt werden, laut gesetzl. Bedarf einer Mutter mit Kind 575 €. Der Unterhalt wird wie Verwandtenunterhalt gerechnet, dass heißt vertretbare Schulden sind abziehbar,Arbeitsaufwendungen auch, ihm muß ein Selbstbehalt gegenüber der Mutter von 1000€(West) bleiben. Die Frage ist, ist die Ausbildung erst jetzt angefangen wurden und wenn ja kann man es so auslegen als hätte er sie nur angefangen um den Unterhalt zu mindern? Da mir jeglicher Umgang mit meinem Kind verweigert wird (13Monate) zahle ich im Moment keinen Unterhalt für sie und hoffe, dass der Unterhalt wegen Unbilligkeit gemindert wird. Ganz aussetzen geht wohl nicht.
chCool
Zur Klarstellung, ich meinte den Unterhalt der Exfrau, oder in dem Falle besser: ´der Kindesmutter (unverheiratet) ,die ein Kind bis zu 3 Jahren betreut`. Nicht den des Kindes, der ist selbstverständlich immer im vollem Umfang zurückzuzahlen.
Soweit man denn die regulären Richtlinien zur Rückzahlung nicht unterschreitet, oder so .. hm . Naja, fällt ja hoffentlich eh niemand unter dem..
[Editiert am 8/3/2004 von sermon]
Da mir jeglicher Umgang mit meinem Kind verweigert wird (13Monate) zahle ich im Moment keinen Unterhalt für sie und hoffe, dass der Unterhalt wegen Unbilligkeit gemindert wird. Ganz aussetzen geht wohl nicht.
chCool
Nö, das geht so, oder so nicht, siehe andere Posts hier im Forum, oder einfach das letzte Post über diesem von mir.
Im übrigen funktioniert das Prinzip Kind gegen Unterhalt und umgekehrt überhaupt nicht. Rein Menschlich gesehen sollte man, sofern man dies im Ansatz überlegt, sich einmal genauer unter die Lupe nehmen. Rein Charakterlich zumindest, wobei dies dann zu ganz neuen Erkenntnissen der eigenen inneren Werte kommen könnte.
Oder zahlst Du für die Kindesmutter keinen ( oder verminderten) Unterhalt, weil Du Dein Kind nicht sehen kannst. Das allerdings wäre wirklich Schräg [i/].
Oder zahlst Du für die Kindesmutter keinen ( oder verminderten) Unterhalt, weil Du Dein Kind nicht sehen kannst. Das allerdings wäre wirklich Schräg [i/].
Hallo,
Kindesmutter verlangt Unterhalt für sich seit dem ich nach langem Bitten und anschließenden Gerichtsverfahren Umgang erhalten habe(wurde mir aber noch nicht gewährt). Das Gerichtsverfahren in dem ich Umgang zugesprochen bekam liegt jetzt beim OLG da die Kindesmutter Revison eingelegt hat.
Mir wurde noch angeboten auf mein Kind zu verzichten und sie verzichtet dafür auf die 3 Jahre Unterhalt- sehr anständig. Unterhalt für Kind bezahle ich selbstverständlich.
chCool
Oder zahlst Du für die Kindesmutter keinen ( oder verminderten) Unterhalt, weil Du Dein Kind nicht sehen kannst. Das allerdings wäre wirklich Schräg [i/].
Hallo,
Kindesmutter verlangt Unterhalt für sich seit dem ich nach langem Bitten und anschließenden Gerichtsverfahren Umgang erhalten habe(wurde mir aber noch nicht gewährt). Das Gerichtsverfahren in dem ich Umgang zugesprochen bekam liegt jetzt beim OLG da die Kindesmutter Revison eingelegt hat.
Mir wurde noch angeboten auf mein Kind zu verzichten und sie verzichtet dafür auf die 3 Jahre Unterhalt- sehr anständig. Unterhalt für Kind bezahle ich selbstverständlich.
chCool
Natürlch bin ich auf dieses Angebot nicht eingegangen.
chCool
Hallo Kathrin, hier ist Mari, kann dein Wut sehr gut nachvollziehen, ich finde die Lage des Deutschen Unterhaltsrechts in vielen Hinsichten wirklich nicht in Ordnung!!!
1. Mutter, ist nur bis 3 Jahre!!!, Du hat Recht, wenn die Soz.hilfe bezieht, dann macht der Sachbearbeiter alles Mögliche, um das Geld von dem Vater rauszuholen und nicht den vollen SozHilf.betrag zu zahlen.
Ich hoffe für euch nur, daß für die Mutterunterhalt kein Unterhaltsvorschuß gibt wie für das Kind. Aber ich glaube, ehe nicht. Das ist echt gut, daß dein Freund eine Ausbildung macht!!!!
2. Kind. Mit dem Unterhaltsvorschuß für das Kind geht es auch nicht unendlich. Normal, bis 6 Jahre. Dann habe ich gehört (ungenau!!), bis 13 Jahre möglich, aber schwieriger. Lass dich davon nicht abschräcken, daß viele schreiben, daß KU fast bis 30 Jahre geht!!! Erstmal, wenn Ihr ein eigenes Kins (Kinder) habt, dann gehen die Unterhaltsanspruche von der Kinder unter 3 Jahren vor!! Zweitens, erkundige sich, ob der Selbstbehalt gegenüber der Volljärigen sich erhöht. Und überhaupt würde ich mich erkundigen, welche Unterhaltsanspruche gehen den Unterhaltsanspruchen eines volljärigen Kindes vor!!! Viele Kollegen auf diesem Board wissen das bestimmt!!!
Aber ich wundere mich, daß trotz Ausbildung dein Freund ein Kinderunterhalt zahlt, oder handelt es sich um den Unterhaltsvorschuß??
alles Gute Mari (bei Kl4us)
Hi,
Ganz so krass ist es nicht mit den Unterhaltsansprüchen.
Wenn seine Ex Sozialhilfe bezieht, sind die Unterhaltsansprüche gegen Deinen Ex
auf den Sozialhilfeträger übergegangen. Ob dieser Anspruch auf Betreuungsunterhalt
(in dem Fall in Höhe des Sozialhilfesatzes) allerdings geltend gemacht werden kann,
hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit deines Ex ab. Da diese wahrscheinlich nicht
erfüllt ist, kann er den Anspruch vergessen: Schulden fallen dabei nicht an, da ein solches
Vorgehen nicht zumutbar wäre.
Beim KU ist es ein bischen anders: Dieser hat ein wesentlich höheres Gewicht und wird auch
bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen immer mit Priorität behandelt.
Grundsätzlich gilt: Um Unterhalt geltend zu machen, bedarf es eines gerichtlichen
Unterhaltstitels. Von dessen Existenz hängt es ab, wie mit evtl. UVG-Leistungen verfahren
wird. Hat dein Freund den KU immer freiwillig bezahlt, wurde wahrscheinlich kein Titel erwirkt.
Er kann die Zahlung von KU einstellen. Seine Ex kann ihn nun mit entweder selbst auf KU
verklagen oder sie geht zu Jugendamt und beantragt UVG. Die Ansprüche gehen auf die
Behörde über. Diese versucht nun Unterhaltstitel zu erwirken. Zahlen muß die Behörde in
jedem Fall. Nur wenn der Unterhalt tituliert ist, kann die Behörde das Geld zurückfordern.
Normalerweise versuchen die Behörden den Unterhaltspflichtigen einzuschüchtern und unter
Androhung etwaiger Verfahrenskosten zum sog. "beschleunigten Verfahren" zu bewegen,
in dem der Unterhaltsanspruch ohne Prüfung der Individualsituation tituliert wird. Es ist
wichtig, sich hier auf keinen Fall ins Bockshorn jagen zu lassen. Dem Unterhaltstitel steht
mangelnde Leistungsfähigkeit gegenüber und kann nicht erwirkt werden. Das Jugendamt wird
die UVG-Leistungen, die während nicht-Bestehens des Titels anfallen, nicht zurückfordern
können.
Wenn kein Unterhaltstitel besteht und Dein Freund nicht mehr als 840.- Euro im Monat verdient, muß er also gar nichts bezahlen. Zwischen 840.- und 1039.- nur Kindesunterhalt, zumindest anteilig über die 840.- hinausgehend. Erst wenn Selbstbehalt und KU erfüllt sind,
muß er evtl. Betreuungsunterhalt bezahlen. Auf jeden Fall: Nichts unterschreiben von der
Behörde und nichts machen ohne Anwalt. Das kann euch viel Geld ersparen.
ciao,
Eric
Hi der Unbekannte, ich würde gern eine Frage zu der Zitat
Dem Unterhaltstitel steht
mangelnde Leistungsfähigkeit gegenüber und kann nicht erwirkt werden. Das Jugendamt wird
die UVG-Leistungen, die während nicht-Bestehens des Titels anfallen, nicht zurückfordern
können.
Und zwar: die Mutter des Kindes eines Bekannten von mir hat den Unterhaltsvorschuß bekommen, weil er zuers die Sozialhilfe bekommen hat und dann ebe unter Selbstbehaltsbetrag verdient. Ich glaube damals gab es kein Unterhaltstitel. Heisst das, dass er gesammtes UV, den sie bis 6 Jahre bekommen hat nicht zurückzahlen braucht?
Aber der JA hat Ihn zur Zurückzahlung angefordert. Andere Sache, daß er jetzt selbst für ein Regelunterhalt kein Geld hat,
für eine Zurückmeldung wäre sehr dankbar!!!
liebe grüße Mari
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Aber hier geht´s mit den Fragen auch schon weiter:
Mein Freund hatte bisher keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bis vor kurzem war er bei einer Zeitarbeitsfirma. Der Betrieb in dem er zuletzt gearbeitet hat, hat IHM einen Ausbildungsplatz angeboten! Er hatte sich gar nicht beworben! Von daher kann man es ja wohl kaum so auslegen, das er die Ausbildung nur begonnen hat um sich vor den Unterhaltspflichten zu drücken!!! Oder???
Er bekommt im Moment ja nicht mal Lehrlingsgeld, sondern lediglich einen Zuschuss von 30,- EURO im Monat (vom Ausbildungsbetrieb), da das erste Lehrjahr eine rein schulische Ausbildung ist. Danach folgen noch drei Lehrjahre mit Lehrlingsgeld! Im Moment leben wir also von dem Geld das ich verdiene. Das heißt er könnte theoretisch selbst Sozialhilfe beantragen!!! Wie sieht das ganze denn unter dem Aspekt aus?!?
In wieweit ändert sich denn das ganze wenn wir selbst heiraten und Kinder bekommen?
Ich möchte nochmal betonen: Ich rege mich nicht über den Unterhalt für´s Kind auf - denn das kann am allerwenigsten etwas für diese besch...... Situation. Es hat nämlich garantiert nicht darum gebettelt in so ein Chaos hineingebohren zu werden! Es kann ja nichts für seine Geburt! Ich rege mich nur darüber auf, das er Unterhalt für seine EX (Sozialhilfeempfängerin) zahlen soll, obwohl wir selbst am Existenzminimum leben! Denn versucht mal zwei Personen mit 900,- EURO über die Runden zu bekommen!!!
Kathrin
Hallo liebe Kathrin,
wie gesagt, da dein Freund eine Ausbildung macht und sein Selbsbehalt würde unmöglich 1000 € übersteigen, kann die Alte Ihr Unterhalt vergessen. (auch richtig so, soll das Kind in das Kindergarten geben und arbeiten gehen).
Diese Unterhaltspflicht gegenüber für Mutter ist unverschämt lange. 3 Jahren sind völligstens unangemäßen. Diese Regelung so wie die ganze deutsche Unterhaltsrecht hat seine Hintergrunde. Das liegt daran u.a., daß die deutsche Sozialhilferegelsätze sind viel zu hoch bemessen und es gibt viel zu viel sozialen Leistungen. Damit das aber weniger in Ansruch genommen wird, hat der Gesetzgeber ein Trick gemacht und gesamte Unterhaltsrecht so ausgestattet, daß die andere möglichst lange und viel bezahlen.
Was dich so anscheind beunruhigt hat, das der Kollege geschrieben hat, daß Ausbildung kann nur als der Mittel zum Drücken von Unterhalt angesehen werden (Unverschämte Rechtsprechungentwiklung genau so wie vieles in dem Unterhaltsrecht!!!). Glaube nicht, daß man damit so einfach durchkommt. Dei Gegenpartei (d.h. dein Freund), am besten mit der Hilfe eines Anwaltes, könnte locker gegenargumentieren.Wie es wirklich mit so Sachen der Praxis aussieht, würde ich in der Rechsprechung nachschauen. Die Link dazu gibt es auch hier.
Umbrigens Anwalt. Bei euren Einkommensverhältnissen steht euch ein beratung und Prozesskostenbefreiung zu. Aber denk mal dran, es gibt sehr viel schlechte Anwälte.
Viele tragen sich in der Anwaltskammer unter Unterhaltsrecht ein, aber haben keine Ahnung, oder schlimmer sind doof und unangagiert.
Zum Heirat und eigenen Kindern: Bei verheirateten besteht Unterhaltspflicht untereinander und gegenüber den Kindern. Unterhaltspflicht geg. dem Kind besteht uabhängig vom Heirat. Das heißt, wenn du bsw. kein einkommen hast, dann ist dir gegenüber dein Mann unterhaltspflichtig. Das bedeutet aber nicht , daß du den Unterhalt in Bar (wie getrenntlebende) bekommen kannst, sondern die Unterhaltspflichten deines Ehemanes werden berücksichtigt bei der Unterhaltsberechnung von dem Kind mit anderer Frau. Nur die andere Frage: wer wird vorrängig berücksichtigt? Ich glaube auf diesem Bord gibt es viele, die sich damit bestens auskennen
Jetzt zum Nachteilen: Selbsbehalt sinkt aber bis 600 €. Aber das spielt eine Rolle nur in s.g. Mangelfällen. Wenn dein Mann so wenig Geld hat, daß er nicht die Regelsätze der Niedrigste Unterhaltstufe aufbringen kann.
Ich bin auch der Meinung, daß der Kind nichts dafür hat, hat Recht auf angemäßene Versorgung von der beiden Elternteilen usw. Aber ich würde auch verstehen, wenn du dich auch über Kinderunterhalts aufregen würdest. Ich finde viele Aspekten der DURecht nicht in Ordnung, bsw. die Unterhaltdauer viel zu lange (bis 27 Unverschämmt) und die Unterhaltssätze viel zu hoch bemessen. Außerdem Enkommensverhältnisse der beiden Elternteile sowie ihre Arbeitwilligkeit (vor allem der Mutter) bleiben unberücksichtigt, keine Kontrole über Unterhaltszahlungen usw. Was glaubst du, habe ich schon alles gehöhrt, bsp. die frau kassiert Unterhalt und nicht zu knapp, kauft ausschließlich in ReWe (Aldi ist unter Ihrer Würde), macht mit dem Geld nur Unsinn, das Kind hat aber keine neue Anziehsachen, und bekleidet mit den gebrauchten Sachen von anderen. Das alles spricht gegen mein Gerechtigkeitsgefühl und steht in Krassen Wiedersprich mit Unterhaltsrecht in Internationalen Vergleich!!
liebe Grüße mari
Hallo,
Zu den Fragen nochmal:
Wenn aus mangelnder Leistungsfähigkeit kein Unterhalt gezahlt werden kann und der gesteigerten Erwerbsobligenheitspflicht aber Genüge getan wurde, muß die erhaltene
UVG-Leistung normalerweise nicht zurückgezahlt werden, weil ein solches Vorgehen
nicht zumutbar wäre und der Gleichbehandlung widersprechen würde. Schließlich wird bei einer Familie, die von der Sozialhilfe lebt, die SH fuer die Kinder auch nicht nur als Darlehen
gewährt.
ERST-Berufsausbildung, ebenso ein ERSTstudium (d.h. auch kein abgebrochenes Teilstudium vorher!) erfüllen die gest. Erwerbsobligenheitspflicht, was Voraussetzung ist.
In der Praxis fordern die Behörden natürlich trotzdem zur Rückzahlung auf. Nur ein guter
Anwalt kann Dir dann helfen, die Forderung abzuwehren. Insbesondere gibt es Urteile,
auf die man sich dabei berufen kann (in der NJW-Datenbank suchen!).
Dies gilt eigentlich auch, wenn ein Unterhaltstitel besteht. Allerdings ist es leichter, die
Forderung abzuwehren, wenn keiner besteht, da die Jugendämter sich darauf berufen,
man hätte die Anspruch ja durch Ablehnung des "beschleunigten Verfahrens" abwehren
können. Nachträglich den Titel anzufechten geht nicht.
Grundsätzlich ist die Sache aber schwierig und nur ein GUTER Anwalt kann da helfen, da auch
viele Fachanwälte sich mit der Praxis nicht 100%ig auskennen oder die Mühe scheuen,
Datenbankrecherchen durchzuführen.
ciao,
Eric
Hi!
Bin überrascht, was ich hier so lese und möchte auch nochmal aus meiner damaligen Situation berichten, dass der Unterhalt gegenüber der KM bei unverheirateten Paaren nicht zwangsläufig die Regel ist, sondern eher die Ausnahme. Wahrscheinlich habe ich da etwas Glück gehabt, das sie gerade in einer Umschulungsphase steckte und danach auch gleich Teilzeit gearbeitet hat. Ich brauchte deshalb keinen Unterhalt an die Mutter (oder besser gesagt - meine damalige Freundin) zu zahlen. Ich dachte auch, dies wäre nur der Fall, wenn die KM nicht arbeiten gehen könnte...z.B. wegen Krankeit des Kindes etc. Also Ausnahmen bestätigen die Regel. Mit Gruß Phill
