Unterhalt an Ex-Fra...
 
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Unterhalt an Ex-Frau

 
(@Unbekannt)

Hallo,

mein Freund hat gerade den Kampf um sein Kind gewonnen. Nun lebt sie bei uns. Seine Ex-Frau ist ohne Arbeit, hat keine Ausbildung und muss wahrscheinlich jetzt eine Therapie machen. Z.Zt. zahlt er noch den Unterhalt für sie. Wie sieht es aus? Muß er noch weiterhin Unterhalt an sie zahlen, obwohl das gem. Kind bei uns lebt? Hat da jemand Erfahrung????

Gruß schneebiene


Zitat
Geschrieben : 29.02.2004 23:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo schneebiene,

um dir einigermaßen verlässlich eine Auskunft geben zu könne, brauchen wir noch einige Angaben:

- wie alt ist das Kind
- wie lange lebte das Kind seit der Trenung bei der KM
- hat die KM zur Ehezeit gearbeitet
- wie hoch ist das mtl. Netto deines LG
- bekommt er Zulagen (z.B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Prämien, Tantiemen, Firmenwagen...)
- wie lebt ihr beide bereits in einem Haushalt
- wie hoch ist die Warmmiete gesamt / wie hoch ist der Mietvorteil bei wohnen in Eigentum
- sind Schulden vorhanden, wie hoch sind die Schulden aus der Ehezeit
- wie ist die Kinderbetreuung geregelt; wer bekommt wie viel
- wie war bisher der Unterhalt geregelt und in welcher Höhe

Fragen über Fragen, ich weiß, aber nur so kommen wir weiter.

Du erzählst, dein Freund hat den Kampf um sein Kind gewonnen und ich lese zwischen den Zeilen, dass es wohl nicht einfach war. Das Familienrecht ist ja nun ein Recht, dass sehr stark von Gericht zu Gericht schwankt. vatersein.de lebt von der Erfahrung seiner User. Mir fallen ad hoc drei Fälle ein, die ganz aktuell aus euren Erfahrungen für sich selbst ein posiviten Effekt erzielen könnten zum Wohle ihrer Kinder und erfolgreiche Vorgehensweisen kennen lernen sowie Fehler, die es zu vermeiden gibt, im vorwege erkennen. Wenn du magst, vielleicht schreibst du ein klein wenig darüber?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2004 00:20
 Uli
(@Uli)

Liebe Schneebiene,

ich lebe in genau der gleichen Situation. Vor gut einem Jahr kamen meine beiden Kinder überraschend zu mir, nachdem meine Exe sozusagen mit Vollgas den Karren an die Wand gefahren hatte. Vorher musste ich ca. 950,- € nachehel. Unterhalt und ca. 65o,- € Kindesunterhalt zahlen.
Nachdem die Kinder bei mir waren wurde so gerechnet (EA-Entscheidung): Mein Jahresnettoeinkommen geteilt durch 12, abzgl 2x KU nach Stufe 7 der DT, abzgl. 2x Betreuungsunterhalt nach Stufe 1 der DT, abzgl. Werbungskosten und Anwaltskosten (200,- €/Monat). Vom Rest bekam sie 3/7 begrenzt durch meinen Selbstbehalt in Höhe von 940,- €, ergab 445,- € nachehel. Unterhalt pro Monat. Ihr wurde zur Auflage gemacht, ihre Lebensumstände zu konsolidieren, d.h. entweder Wohnung suchen und Kinder wieder zu sich nehmen oder Arbeit suchen. Sie ist Diplombiologin, war aber die letzten 20 Jahre Hausfrau. Jetzt hat sie eine Umschulung zur Euro-Bürkauffrau (oder so ähnlich) gemacht und mit der Note "sehr-gut" abgeschlossen. Da sie ihre Lebensumstände nicht konsolidierte, habe ich im letzten Sommer erneut geklagt. Jetzt wird ihr ein fiktives Einkommen in Höhe von 840,- € angerechnet. Seitdem muss ich "nur" noch 139,- €/Monat zahlen. Madame möchte aber gerne 1.800,- €/Monat von mir haben und will sich deshalb als psychisch krank begutachten lassen. Wir erwarten mit Spannung den Ausgang des Verfahrens. Für Details aus meinem Fall kannst Du mein Tagebuch einsehen. Einfach auf den WWW-Button am Ende des Posts klicken.

LG Uli

p.s. an Stelle des Betreuungsunterhaltes nach Stufe 1 der DT rechnen viele Gerichte jetzt einen Pauschalbetrag von 150,- bis 200,- € je nach Alter des Kindes an. Dadurch steht man sich etwas schlechter als vorher

[Editiert am 1/3/2004 von Uli]


AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2004 19:36