Hallo,
meine frau und ich befinden uns in einer schwierigen phase. So wie die dinge momentan liegen, werden wir uns trennen müssen. Wir sind seit 17 jahren verheiratet. Wir haben zwei kinder 17 und 12. Ich verdiene ca. 3000€ netto. Meine frau hat in den ganzen jahren immer auf basis ca.340 € gearbeitet. Sie hat das abitur aber keine abgeschlossene berufsausbildung. Für den fall der trennung ist es gar keine frage, dass ich für die kinder aufkomme. Meine frage ist nur, welche ansprüche hat meine frau kurzfristig. Und wie verhält sich die unterhaltspflicht auf dauer. In welchen regionen spielen sich diese unterhaltspflichten ab. Man hört so oft von männern, die nach der trennung finanziell nur noch schlecht auf die beine kommen, zumal meine frau ja aus einem elternhaus kommt, in dem ausreichend substanz vorhanden ist.
Ich möchte mich hier wohlverstanden wissen: ich möchte mich nicht um meine pflichten drücken, sondern ein gefühl dafür entwickeln, was mich kurz- und langfristig erwartet.
antwort auch gerne an ........
Danke.
janu
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[Editiert am 1/3/2004 von DeepThought]
Hallo Janu,
Ich würde in erster linie mal sagen,
Das Du für die beiden Kinder logischer weise aufkommen musst. (hast ja auch keine Prob. mit)
Das eine Kind ist jetzt 17 Jahre alt. Da ist dann die frage, wann bekommt Er oder Sie das eigene einkommen.
Zu der anderen sache, kann ich nur soviel sagen.
1.) Musst Du schulden abzahlen die Ehebedingt sind?
2.) Wohnt ihr im eigenen Haus oder Wohnung? wenn ja, wer bleibt da wohnen?
3.) Habt Ihr einen Ehevertrag?
Nach der Düssledorfertabelle müssen dir (als Beufstätiger) 840€ pro Monat bleiben.
Mit den 840€ musst Du aber alles Zahlen was anfällt.
Ausser: Ehebedingteschulden, Unterhalt, Kosten die bei Dir anfallen um den Job weiter aus zu üben.
Thomas
Moin Janu,
wenn du 3.000 netto mtl. verdienst, basiert dies auf StKl. 3 und das hat nur noch bis zum Ende des Trennungsjahres Gültigkeit. Danach greift StKl 1 und damit dürften so knappe 400 weniger rauskommen.
Abzugsfähig sind 5% berufsbedignte Kosten bzw. wenn darüber liegend die Fahrten zw. Wohnung Arbeitsstelle. guck mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für dich zuständigen OLG (hier). Weiterhin können ehebedingte Schulden in Abzug gebracht werden.
Um dir annähernd die Unterhaltsverpflichtungen ausrechnen zu können, sind noch ein paar Hinweise von dir notwendig:
- Wie viel Gehälter erhältst du
- bekommst du darüber hinausgehend einmalige Prämien, Tantiemen, ...
- verfügst du über einen Firmenwagen
- sind ehebedingte Schulden vorhanden
Grundsätzlich gehen mit der Trennung erhebliche finanzielle Einbußen einher und dies für alle Beteiligten. Zum einen wird's durch den Wechsel der StKl 3 des Mehrverdieners in StKl 1 schon weniger und es sind zwei statt bisher einer Wohnung zu bezahlen.
Die Verarmung der Unterhaltspflichtigen ist nicht von der Hand zu weisen und liegt auch noch an den ehebedingten Schulden. Verfahrensfehler leisten dann Hilfe, weil diese Schulden nicht immer anerkannt werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Janu und Deep Thought,
vielen dank für eure antworten und die fragen.
Eure Fragen:
1.) Musst Du schulden abzahlen die Ehebedingt sind?
2.) Wohnt ihr im eigenen Haus oder Wohnung? wenn ja, wer bleibt da wohnen?
3.) Habt Ihr einen Ehevertrag?
- Wie viel Gehälter erhältst du
- bekommst du darüber hinausgehend einmalige Prämien, Tantiemen, ...
- verfügst du über einen Firmenwagen
- sind ehebedingte Schulden vorhanden
Antwort zu den fragen:
Wir wohnen noch im eigenen haus und haben bei verkauf marktbedingt ca. 1/3 eigenkapital zu erwarten.
Schulden sind sonst keine vorhanden.
Ehevertrag haben wir keinen, es gab hin und wieder eine finanzspritze aus der familie – ohne schriftliche vereinbarungen.
Gehälter habe ich nur das eine und den zuverdienst meiner frau ca. 340€.
Firmenwagen gibt es auch nicht.
Ist da eine scheidung angeraten, oder sollte man sich auf eine räumliche trennung einlassen?
Hat das langfristige nachteile für mich als hauptverdiener ?
Gruss
janu
Hi Janu,
naja, ob eine Scheidung angeraten ist, müsst ihr beide einvernehmlich entscheiden. Eine Trennung auf Probe muss nicht unbedingt zur Besserung beitragen. Oft ist so, dass jeder für neue Freiheiten entdeckt, die er bei der Rückkehr in die Ehe verloren gehen sieht. Für die Kinder ist dieses Hick-Hack auch nicht ganz so prickelnd.
Für den Hauptverdiener bedeutet das Hinausschieben der Scheidung einen höheren Nachteil im Versorgungsausgleich. Der Zugewinnausgleich kann auch schlechter ausfallen, weil das Geld "ausgegeben" wurde.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Janu,
lies mal den hier: http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=562
Da hab ich die Rechnung für mich aufgemacht. Deine Kids sind älter also musst die die Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle und das Kindergeld noch ändern, aber wenn Deine Frau mitspielt solltet Ihr ähnlich liegen, insbesondere wenn sie arbeitet.
Musste mir allerdings auch schon eine gewisse Naivität vorwerfen lassen ;)
Deine Kinder sind rein nach den Statuten alt genug, dass Deine Frau selbst arbeiten könnte und damit für Ihren Unterhalt selbst aufkommt, aber wie Deep mich auch schon korrigiert hat, gibt es da wohl einige Möglichkeiten, das zu umgehen.
Viel Glück
Storm
