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Re: Unterhalt beim Wechselmodell und Arbeitslosigkeit der Mutter

 
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo AmericanDad,

ich komme demnächst vielleicht in eine ähnliche Lage (Wechselmodell, KM bezieht wohl demnächst ALG II).
Daher würde es mich interessieren, wie es weiterging - bei Dir, oder bei anderen, die hier mitlesen und einen ähnlichen Fall haben.
Wäre nett, demnächst was zu von Dir/Euch zu lesen.

Gruss

Tarek


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2011 16:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin tarek,

ich habe das Thema mal aufgeteilt und einen eigenen Thread für Dich erstellt; es gilt in Foren als unhöflich, sich an die Fragen anderer User anzuhängen. Ausserdem werden die Antworten unübersichtlich.

Zu Deiner Frage: Da kann sich eine ganze Menge für Dich ändern. Im Verlauf des noch nicht abgeschlossenen Scheidungsverfahrens bist Du - sofern leistungsfähig - zunächst mit Trennungs-/nachehelichem Unterhalt im Boot, bevor überhaupt von ALG die Rede sein kann. Das wird die ARGE Deiner Ex schon verklickern. Und auch bei einem Wechselmodell ist es möglich, dass Du - trotz identischer Betreuungsleistung - grössere Teile oder auch den gesamten Kindesunterhalt zu stemmen hast. Euer Kind braucht ja nicht deswegen weniger Lebensmittel und Kleidung, nur weil einer von Euch kein Geld verdient.

Vielleicht stellst Du mal ein paar aktuelle Einkommenszahlen ein; dann können die Cracks Dir überschlägig sagen, womit Du zu rechnen hast.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 20:27
(@americanpapa)
Schon was gesagt Registriert

Hi Tarek,

erstmal kannst du nicht alles glauben was hier im Forum geschrieben wird. Meine Erfahrungen im ganzen Dschungel des Sorgerechts/Umgangsrechts/Unterhaltsrechts unterscheiden sich teilweise ganz erheblich von den der Moderatoren und einigen Usern, deshalb kann ich dir nur raten alles mit einer Prise Salz zu nehmen. Es gibt in Deutschland gravierende Unterschiede in der Art und Weise wie das Familienrecht angewendet wird, von daher kann man eigentlich kaum sagen "auf Basis deiner Vorgeschichte wirds definitiv so oder so sein." Es sind nämlich auch alles Menschen die für die Behörden arbeiten bzw. die Entscheidungen treffen, und manche sind eben doch eher väterfeindlich (bzw. mutterfreundlich) eingestellt, andere eher neutral.

Wie wir wissen wird das Familienrecht von vielen schwammigen Begriffen geprägt, wie zum Beispiel "Kindeswohl" oder in unserem Fall "in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes". Dies sind aber alles offene Formulierung die es Familienrichter ermöglichen in einzelnen Fällen anders zu entscheiden.

Ich habe hier viel recherchiert, viele Fallbeispiele im Netz gefunden, mit Anwälten gesprochen usw., und es scheint so als ob es wirklich auf den Einzelfall ankommt, da dies nirgendwo im Gesetz festgelegt wird. Wenn du 100.000 Euro im Jahr verdienst und in einer Villa wohnst, und deine Ex aber in einer 2-Zimmer Wohnung von Hartz 4 lebt, wirst du sicherlich zur Unterhaltszahlungen gezwungen werden. Aber falls du 2.000 Euro im Monat verdienst, und sie Hartz 4 und das Kindergeld bekommt, und du auch beweisen kannst das du im echten Wechselmodell lebst (oder noch besser, dass das Kind sogar öfters bei dir ist), kann es sein dass der Richter dann sagt "naja, die Mutter ist eben auch barunterhaltspflichtig, wir rechnen ihr dann ein fiktives Einkommen an, sie bekommt auch das Kindergeld, dann heben sich die Ansprüche gegeneinander auf, oder der Anspruch ist so gering dass es keinen Sinn macht wegen 10 Euro hier zu streiten."

Wie dass dann vom ARGE gehandhabt wird ist dann schliesslich Sache des JC und der Mutter.

In meinem konkreten Fall habe ich einen anderen Weg eingeschlagen - meine Tochter ist übers Jahr hinausgesehen faktisch um die 10% mehr bei mir, ich bezahle alle wesentlichen Kosten (Hortgebühren, Tanz AG, Klamotten, Schulbücher, usw.), und bin als Elternvertreter nachweislich mehr in ihrem schulischen Leben involviert (ich habe alle Elternabende mitgestaltet, bin auch alleine zum Elterngespräch gegangen, die KM war nicht einmal dabei). Ich habe aufgrund dessen argumentiert dass es somit nach Maßgabe des Familiengerichts eigentlich kein echtes Wechselmodell gibt - das Schwergewicht der Betreuung liegt bei mir, und somit erfülle ich meine Barunterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung, die Mutter ist somit vollbarunterhaltspflichtig. Was dann vom ARGE an die Mutter geleistet wird für das Kind muss sie entweder zurück bezahlen oder ist als freiwillige Leistung anzusehen - wie auch immer nicht meine Sache. Bisher habe ich nichts gehört (seit anderthalb Monaten), aber es wird trotzdem höchstwahrscheinlich vor Gericht gehen, da bin ich aber recht entspannt. Es kann mir keiner sagen ich soll zu allem was ich jetzt schon für unser Kind mache und zahle noch zusätzlich die KM durchfüttern (und dass ist was eine Unterhaltszahlung in diesem Fall sein wäre - Taschengeld für die Mama). Die Moderatoren hier werden sicherlich etwas anderes dazu sagen, aber soweit ich weiß praktiziert keiner von denen ein Wechselmodell...

Was ich noch sagen kann ist dass die ARGE definitiv erstmal versuchen wird, alle Leistungen fürs Kind einzustellen und auf "Barunterhaltspflichtige" abzuwälzen. Also kannst du nur versuchen dich in eine ähnliche Lage wie mich zu bringen (nachweislich längere zeitliche Betreuung, Kosten übernehmen - Belege sammeln! - und dich mehr zu engagieren egal wie - ist auch für dein Kind von Vorteil). Dann einfach hoffen dass ein Familienrichter es ähnlich sieht.

Falls es aber wirklich 50/50 bleibt, wird definitiv eine Berechnung durch das ARGE stattfinden (dabei wird ein fiktives Einkommen der Mutter berücksichtigt, wer das Kindergeld bekommt wird berücksichtigt, regelmäßigen Kosten werden berücksichtigt, dein Einkommen wird berücksichtigt, und die hälfitige Betreuung wird berücksichtigt), und dann muss du gucken was dabei rauskommt.  :headcut:

Hier musst du aber gar keine Einkommenszahlen einstellen, weil solche schwierigen Berechnungen immer unterschiedlich ausfallen und soweit ich weiß hat keiner hier Erfahrungen mit Wechselmodell/Unterhalt gemacht.

AmericanDad

P.S. Hier eine Seite mit einigen Infos (die aber nicht wirklich zutreffen aber trotzdem interessant sind, ist aber wie gesagt nur eine Auffassung, bei deinem FG kanns anders ausgehen):
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-beim-wechselmodell-wer-zahlt-wenn-beide-eltern-das-kind-betreuen_005204.html


AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2011 13:11