Hallo zusammen;
auch wenn man es nicht für möglich hält Kinder werden älter. Bin jetzt seid 4 Jahren geschieden. Zu meinen drei jüngsten Kindern, von fünfwen, die bei ihrer Mutter leben hab ich einen guten und regelmäßigen Kontakt. Irgendwann hat ihre Mutter den Versuch aufgegeben das zu verhindern, da meine Kid´s es sich nicht gefallen ließen.
Nun wird meine Älteste von den "kleinen" 18. Eine Situation die ich noch nie hatte, da die Großen die bei mir leben nie einen Cent Unterhalt erhielten obwohl meine Ex vollzeit Arbeitet.
Also: soweit ich weiss kann ich meiner Tochter ihren Unterhalt direkt auf ihr Konto überweisen und ab 18 wird das Kindergeld voll abgezogen außerdem sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig.
Ich hab einen Titel beim Jugendamt unterschrieben, der gilt bis zur Volljährigkeit. Ich zahle den Mindestunterhalt also Stufe 1 der Düsseldorfertabelle.
Was zahle ich meiner Tochter nach ihrem 18 Geburtstag? Das was bisher ihre Mutter erhielt? Wie bekomme ich eine Info was meine Ex verdient? Das wird sie mir nie sagen, da es mit Sicherheit mehr ist als das was ich verdiene. Kann ich den Unterhalt ab 18 in der D-tabelle einfach halbieren?
Wie man sieht Fragen über Fragen.
Würde mich freuen wenn ihr etwas Licht ins dunkle bringen würdet.
Fireblade
Moin,
du hast deine Frage
Was zahle ich meiner Tochter nach ihrem 18 Geburtstag?
selbst beantwortet mit
Ich hab einen Titel beim Jugendamt unterschrieben, der gilt bis zur Volljährigkeit.
nämlich "nix".
Sie muss an dich herantreten, ihren Bedarf darlegen und, jetzt wird's wie von dir vorhergesehen, lustig: Die Ex muss zwecks Berechnung der Quotelung ihr Einkommen dir gegenüber offenbaren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
