Hallo,
je nach OLG Gebiet liegt der der enrechenbare Kilometersatz bis zu 30 Cent.
Das Ganze gilt beidseitig (Hin & Rückfahrt)...jedoch wird das dann bei der Steuerstattung auch wieder als anrechenbares Einkommen gewertet.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi
In Ergänzung:
gilt somit als Teil des Einkommens
Ja - aber negativ. 😉 Sie gehören zu den berufsbedingten Aufwendungen, welche lt. OLG-Richtlinien entweder pauschal oder (auch) konkret nachweisbar anerkannt werden. Sie schmälern also Dein verfügbares Netto, und zwar sowohl bei KU als auch in anderen UH-Geschichten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
