Hallo,
folgende Sache.
Ich bin seit dem 01.09.09 mit den Unterhaltszahlungen in Verzug gesetzt.
Nun soll ich einen Unterhaltstitel unterschreiben.
Ich habe gehört, dass die beim Jugendamt nicht so prall sind und es ne andere Möglichkeit gibt, dass vorteilhafter beim Notar zu machen.
Stimmt dieses und wenn JA, wo ist der Vorteil?
Gruß
OhneGeld
Hallo,
ich soll beim JA einen Titel unterschreiben.
Nun bekomme ich momentan ALG I (bis Mitte März) und mit der Arbeit sieht es auch nicht gut aus.
Durch körperliche Probleme finde ich schlecht einen neuen Job (es bestehen ärztliche Gutachten seitens der Arbeitsagentur und diese vermittelt mich auch nur eingeschränkt).
Ich bin Kaufmann im Einzelhandel und darf diesen Beruf nur noch eingeschränkt ausüben. So soll ich meine Körperhaltung z.B. selbst bestimmen können.
Ständiges Gehen und Stehen kann ich nicht.
Es wir momentan geprüft, ob ein ReHa für mich in Frage kommt.
Auf gut deutsch heißt das, ich kann kaum Unterhalt zahlen weil nicht viel Geld reinkommt (momentan habe ich netto 822 €, was sich bei einer ReHa nicht großartig ändert).
Nun müsste ich für 2 Kinder (7J u. 8J.) zahlen was kaum geht.
Also jeden Monat Schulden aufbauen und zurückzahlen wenn ich kann oder wie läuft das dann?
Mit Zitat antworten
Moin OhneGeld,
Willkommen bei VS.de.
Vorab ist es sinnvoll, wenn du uns mit etwas mehr Informationen fütterst. Wieviele Kinder, verheiratet... usw.
Nun bekomme ich momentan ALG I (bis Mitte März) und mit der Arbeit sieht es auch nicht gut aus.
Dann läuft der Unterhalt normalerweise erst einmal auf, bzw. wird der EX von der Unterhaltvorschusskasse
gezahlt.
Auf gut deutsch heißt das, ich kann kaum Unterhalt zahlen weil nicht viel Geld reinkommt (momentan habe ich netto 822 €, was sich bei einer ReHa nicht großartig ändert).
Nun müsste ich für 2 Kinder (7J u. 8J.) zahlen was kaum geht.
Also einfach so blind unterschreiben würde ich gar nichts. Der Titel ist nämlich dann wirksam. Jugendämter arbeiten auch mit Tricks, nämlich
das wenn du einen bestimmten Betrag anerkennst, kein Bogen ausgefüllt werden muss usw. Ein mieser Trick.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Gut, mehr Infos.
Meine Kinder sind 7 und 8, von ihrer Mutter bin ich geschieden und zur Zeit lebe ich in Trennung.
Unterhaltsvorschuss gibt es angeblich nicht mehr und da werden auch ca 1300 € von mir zurück gefordert.
Moin OhneGeld,
so wenig Geld zu verdienen ist für Unterhaltspflichtige schlicht verboten!
Du wirst daher wie ein Verbrecher behandelt. Stelle dich darauf ein.
Einen Titel wirst du ausstellen müssen, nur kann das JA alleine, dich zwingen, mehr reinschreiben zu lassen, als du bezahlen kannst.
Auch wenn sie das gerne mit den übelsten Tricks und Lügen versuchen.
Theoretisch bist du bei deinem Einkommen nicht zu KU verpflichtet.
Ich empfehle dir aber, einen Titel in der Höhe ausstellen zu lassen, in der du ihn bedienen kannst.
Und seien es 10,- €.
Damit zeigst du schon mal deinen guten Willen.
Das JA wird dich dann zwar vermutlich verklagen aber davor musst du keine Angst haben, da du vermutlich Verfahrenskostenilfe bekommst.
In der deiner Lage wird es nicht ganz einfach für das Gericht, dir fiktiv eine höhere Verdienstmöglichkeit anzudichten.
Falls doch, stimme auf keinen Fall einem Vergleich zu, sondern lasse dich notfalls verurteilen und gehe in Berufung.
Zum Unterschied zwischen JA-Titel und Notar-Titel:
Beide sind in ihrer Wirkung identisch. Das was drin steht, kann vollstreckt werden.
Beim JA sind sie kostenlos, dafür versuchen sie aber oft, einem vorzuschreiben, was drin zu stehen hat.
Das ist zwar unzulässig, das stört die aber nicht, da sie dafür nie belangt werden.
Beim Notar kostet es zwar ca. 20,-€ aber dafür erspart man sich nervige Diskussionen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
leider wird nicht klar, durch wen du in Verzug gesetzt wurdest: Gegn. RA oder Beistandschaft. Letztlich ist es für die Beurteilung auch unerheblich.
Nach dem Gesetz hat ein Gläubiger Anspruch auf einen Titel. Soweit zu dem Thema. Wenn du allerdings einen Titel zeichnest, gehst du bankrott und kannst keinen Umgang mehr wahrnehmen. Das sind konkurrirende Interessenlagen, die normalerweise vor Gericht ausgetragen werden. Und dies würde ich an deiner Stelle auch so sehen. Du bist nicht leistungsfähig, den Regelunterhalt zu zahlen unter Beachtung deines SB von aktuell 770 € als Nichterwerbstätiger. Auch die Differenz zwischen SB und 822 € Einkommen ist in dieser Höhe nicht für den KU zu verwenden, weil du, nehme ich jedenfalls an, erhöhte Kosten in Folge deiner Erkrankung hast.
Eine Unterhaltsschuld läuft nur auf, wenn du entsprechend verurteilt wurdest. Für den UHV gilt, dass dieser nur als Schuld aufläuft, wenn du zwar leistungsfähig aber leistungsunwillig bist. Zu dieser Feststellung musst du aktiv werden und an die UHV-Kasser herantreten, um genau das klar zu machen.
Angesichts des Alters der Kinder und deiner Aussage, es gäbe keinen UHV mehr, muss dieser ja für die max. 6 Jahre geleistet worden sein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Da danke ich euch doch sehr für die Auskünfte.
Gut, dass ich noch nichts unterschrieben habe.
Habe mir seoeben einen Termin beim Anwalt geben lassen.
Frohes Fest und Guten Rutsch!!!
Gruss
OhneGeld
P.S.: Solange der Titel nicht unterschrieben wurde laufen keine Schulden auf (trotz in Verzugsetzung vom JA)?
Moin nochmal,
Solange der Titel nicht unterschrieben wurde laufen keine Schulden auf (trotz in Verzugsetzung vom JA)?
Nicht zwangsläufig. Es wurde im Vorgriff auf deine Entscheidung (Titel zeichnen oder evtl. Verurteilung durch ein Gericht) eine Forderung an dich gestellt. Die Entscheidung, ob die Forderung zu recht besteht, steht noch aus. Es kann in Folge einer gerichtlichen Klärung allerdings die Schuld zum Stichtag 01.09.2009 festegestellt werden. Es ist also eine schwebende Schuld.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Fuer einen Titel brauchst Du keinen Anwalt, sondern wie hier schon geschrieben wurde, ein NOTAR. Der Titel soll:
1. statisch sein (nicht dynamisch)
2. zeitlich befristet
3. die Titelhoehe nach Deinem Belieben
Das Jugendamt klagt so oder so. Da Dein Einkommen im Moment gering ist, sind 50 Euro wahrscheinlich angemessen. Das mit den 10 Euro habe ich schon getestet und die ganze Meute hatte ich schlagartig an den Hacken. Wenn es zur Klage kommt, dann gehst Du ohne Anwalt hin. Ein Gericht rechnet exakter als eine Beistaendin vom Jugendamt.
Gruss, Detlef
Wenn es zur Klage kommt, dann gehst Du ohne Anwalt hin.
Hallo Detlef,
gibt es nicht seit dem 1.9.2009 im Familien/Unterhaltsangelegenheiten Anwaltszwang?
Und der Unterhalt kann auch in einem sog. vereinfachten Verfahren durchgesetzt werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Absolut richtig. Deswegen hoert der Richter Dich trotzdem an, denn die Neugierde duerfte einfach zu gross sein. Wer ein bisschen geschickt ist, der wird auch brauchbare Ergebnisse erzielen. Kein Anwalt zu haben ist auch ein prima Zeichen, dass man auch kein fluessigen Geld hat.
Der Unterhalt kann natuerlich auch durch eine Einstweilige Anordnung festgelegt werden, wobei dann das Hauptsacheverfahren noch kommt.
Ich vergass noch: Mein letzter Antrag war vor einigen Wochen und er wurde beachtet und es erging auch ein Beschluss. Der Unterhalt fuer mein 2. Kind dauert nun schon sagenhafte 3 Jahre.
Ich schreibe stets in meinen Antraegen: Ich habe kein Geld und ich bin arm. Deswegen urteilen Sie bitte nach belieben!
Moin nochmals,
es gibt in diesem Thema (leider) keinen Königsweg. Die Facetten und Möglichkeiten aufzuzeigen ist ein wichtiger Aspekt. Hierbei ist beachtlich, wer die handelnden Personen sind. Nicht jeder hat die Kraft und das Wissen - vor allem, wenn er in aktueller Not steckt - souverän zu handeln oder nur Tipps und Hinweise anzunehmen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Der Unterhalt kann natuerlich auch durch eine Einstweilige Anordnung festgelegt werden, wobei dann das Hauptsacheverfahren noch kommt.
Das ist seit dem 01.09.2009 nicht mehr zutreffend. Eine EA zieht in Unterhaltssachen nicht automatisch ein Hauptsacheverfahren nach sich. Es muss seitens des Schuldners die Sache anhängig gemacht werden. Siehe http://www.vatersein.de/Forum-topic-16565-start-msg176442.html#msg176442
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Gegen eine EA ist ein Widerspruch nicht moeglich. Der wird grundsaetzlich abgelehnt. In meinem Fall gab es 2 muendliche Anhoerungen. Das ging ziemlich schnell und wurde innerhalb weniger Wochen durchgezogen. Das hat einen grossen Vorteil: Der Unterhaltspflichtige begreift sofort, dass die Beziehung endgueltig zeruettet ist und dass man mehr oder weniger finanziell ruiniert ist.
Gegen eine EA ist ein Widerspruch nicht moeglich.
Das ist mir klar. Deine Ausführungen könnten so verstanden werden, dass nach einer EA automatisch ein Hauptsacheverfahren eröffnet wird. Das ist seit dem 01.09.2009 nicht mehr der Fall.
Das hat einen grossen Vorteil:
Naja, man muss nicht immer die Faust aufs Auge drücken um zu erkennen, dass das Gegenüber einen nicht (mehr) mag.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Naja, man muss nicht immer die Faust aufs Auge drücken um zu erkennen, dass das Gegenüber einen nicht (mehr) mag.
Viele Maenner haben oft noch die Hoffnung auf eine Versoehnung, aber diesen letzten Funken zertrampelt die gegnerische Anwaeltin endgueltig.
Es geht bei der ganzen sache nicht darum, dass ich nicht zahlen will.
Es geht darum, dass der Unterhalt nur ein Teil ist der bezahlt werden muss.
Die Ungerechtigkeit geht weiter indem unser Netto bei der Trennung geringer wird, weil wir eine andere Steuerklasse haben.
Weiter müssen wir für die Kinder aufkommen wenn sie zu Besuch sind oder einen Sonderbedarf haben.
Wir haben unseren Beitrag geleistet um die Rente zu sichern als der Staat nach Kindern schrie, müssen dafür aber einen sehr hohen Preis zahlen weil wir am Minimum leben müssen und unsere Gesundheit ruinieren sollen.
Wir sollen bundesweit arbeiten, flexibel.
Wir sollen zahlen und keine Zeit mehr für unsere Kinder haben (geschweige denn ihnen was bieten können).
Meine Ex-Frau ist in der Privatinsolvenz. Wem kommt der Kindesunterhalt da denn wohl zugute?!
Weiter hat jemand der Schulden macht und diese nicht zurückzahlen kann einen höheren Freibetrag als ein Vater.
Wir sind der Bodensatz des Staates. Wir geben dem Staat die Kinder die er brauch und werden dafür in den Arsch gef.....
Manchmal möchte ich den Antrag auf Kostenübernahme für einen Strick stellen.
Ich denke dann an meine Jungs und weine wenn ich alleine bin.
