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Unterhalt

 
(@franklin8)
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Hallo zusammen,

also ich stehe vor folgender Situation:
Meine Ex-Freundin ist von mir schwanger und erwartet in wenigen Wochen unser gemeinsames Kind. Das dramatische an der Situation ist
dass sie sich wegen eines anderen von mir getrennt hat und nun der Meinung ist unser gemeinsames Kind mit ihrem Neuen gross zu ziehen.
Das kam alles sehr überaschend für mich, da sie für so einen krassen Schritt eigentlich gar keine driftigen Gründe hatte. Nun ja, inzwischen habe ich
es akzeptiert und will nun sehen dass ich aus der ganzen Sache einigermassen gut raus komme.
Ich wöllte gerne wissen wie überhaupt der Werdegang nach der bevorstehenden Geburt zwecks Unterhalt ist und welcher Weg für mich am besten ist,
natürlich auch im Sinne des Kindes. Ich habe bereits das Jugendamt angerufen und mich kurz beraten lassen. Dort wurde mir gesagt ich solle nach der Geburt
mit der Mutter und dem Kind hingehen und alles würde dann geklärt. Auch mit einem eventuellen Vaterschaftstest, welchen ich auch geplant habe um sicher zu gehen.
Ich weiss aber auch dass sie dort vordergründig im Sinne des betreuenden Elternteils handeln und ich frage mich ob es für mich nicht finanziell günstiger wird wenn ich
mich ohne Jugendamt mit der Mutter über Unterhalt einige. Ich könnte mir auch vorstellen dass die Mutter gar nicht weiss dass sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt
hat und ich will da auch keine "schlafenden Hunde" wecken. Das Jugendamt würde ihr sicher ihre ganzen Rechte aufzeigen und am Ende wird es dann nur noch teurer für mich.
Momentan denke ich so dass ich ihr eine Summe X als Unterhalt anbiete und hoffe dass sie darauf einwilligt. Vielleicht verzichtet sie ja auch aus schlechtem Gewissen
auf Betreuungsunterhalt. Mein Problem ist aber dass ich gar nicht genau weiss was ich tatsächlich an Unterhalt zahlen müsste um so einen Anhaltspunkt für ein
Angebot an sie zu haben. Was gibt es da für Möglichkeiten das raus zu kriegen? Wahrscheinlich ein Anwalt? Ebenfalls besuche ich noch einen Meisterkurs. Kann ich
Aufwendungen dazu bei der Berechnung geltend machen. Mein Arbeitsweg beträgt auf einer Strecke 11Km und mein monatliches Netto ca. 2000 Euro.

Schon mal vielen Dank für Informationen...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2014 13:12
(@Brainstormer)

Moin Franklin,

Ich habe bereits das Jugendamt angerufen und mich kurz beraten lassen. Dort wurde mir gesagt ich solle nach der Geburt
mit der Mutter und dem Kind hingehen und alles würde dann geklärt.
Auch mit einem eventuellen Vaterschaftstest, welchen ich auch geplant habe um sicher zu gehen.
Geklärt wird dort vornehmlich die Vaterschaft

Ich vermute, das dort eine Vaterschaftsanerkennung stattfinden soll und keine Vaterschaftsfeststellung.
Unter den gegebenen Umständen solltest du allerdings erst einen Vaterschaftstest durchführen lassen, bevor du die Vaterschaft anerkennst.

Ich weiss aber auch dass sie dort vordergründig im Sinne des betreuenden Elternteils handeln

Es wird wohl vornehmlich um die Berechnung des Unterhalts gehen. Diese solltest du später hier einstellen, bevor du vorschnell irgendwelche Titel unterschreibst, denn es soll durchaus vorkommen, dass sich dort verrechnet wird oder Unterhaltspflichtigen Titel untergeschoben werden, die nicht auf das 18 Lebensjahr begrenzt sind. 

und ich frage mich ob es für mich nicht finanziell günstiger wird wenn ich mich ohne Jugendamt mit der Mutter über Unterhalt einige.

Das kannst du versuchen, allerdings steht der Unterhalt deinem Kind zu. Ob und inwieweit die KM bereit ist, Teile des Barunterhalts selbst zu übernehmen, kann dir hier niemand sagen. Ich sehe die Wahrscheinlichkeit dafür, aber bei annähernd Null.

Mein Problem ist aber dass ich gar nicht genau weiss was ich tatsächlich an Unterhalt zahlen müsste um so einen Anhaltspunkt für ein
Angebot an sie zu haben.

Ebenfalls besuche ich noch einen Meisterkurs. Kann ich Aufwendungen dazu bei der Berechnung geltend machen. Mein Arbeitsweg beträgt auf einer Strecke 11Km und mein monatliches Netto ca. 2000 Euro.

Um es genau auszurechnen, fehlen Informationen zum zuständigen OLG und zur Altersvorsorge.
Grob überschlagen:

2000 € (Netto)
- 100 € (berufsbedingte Aufwendungen)
--------
1900 € (bereinigt) -> das wäre Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle
- 241 € (Kindesunterhalt)
--------
1659 €
-1100 € (Selbstbehalt gegenüber der KM)
--------
559 € (Betreuungsunterhalt)

Zu zahlen: 241 (KU) + 559 (BU) = 800 €

Grundsätzlich solltest du dir auch Gedanken darüber machen, wie du deine Vaterschaft unter diesen Umständen gestalten kannst.
Da die KM bereits einen neuen Partner hat, wird das möglicherweise nicht ganz einfach werden.

Lies dir auf jeden Fall mal die TrennungsFAQ durch.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 18:59
(@franklin8)
Schon was gesagt Registriert

...schon mal vielen Dank für die Infos...
Das sind ja ganz schöne Summen an Betreuungsunterhalt für die Madame, oje...

Ich habe hier noch mal ein paar genauere Zahlen zwecks der Berechnung.
Zuständiges Oberlandesgericht ist Jena.
Ich habe eine Unfall- und eine Lebensversicherung mit je knapp 50 Euro pro Monat.
Mein Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate liegt bei 2150 Euro.
Mein Arbeitsweg beträgt eine Strecke 11 Km.
Zusätzlich besuche ich 2 mal die Woche eine Meisterschule mit einer Fahrstrecke von 30 Km (eine Strecke).
Diese Weiterbildung finanziere ich selbst und die Gesamtkosten liegen bei knapp 5000 Euro.
Meine Ex war bis kurz vor dem Mutterschutz in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag ist aber kurz davor
ausgelaufen und sie war/ist demzufolge seitdem arbeitslos. Sie verdiente knapp 1100 Euro netto.
Inwieweit spielt das eine Rolle für mich bei der Unterhaltsberechnung? Habe da mal was von der 3/7 Methode gehört.
Dann wäre da noch eine Frage zwecks meiner Miete. Ich zahle knapp 410 Euro monatlich Kaltmiete.
Kann ich da irgendwas geltend machen?

Vielen Dank für weitere Informationen.
Ist eine hilfreiche Seite hier für viele ratlose Väter...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2014 11:59
(@psoidonuem)
Registriert

Unfallvers. und Miete sind Dein Privatvergnügen. Die Wege zu Arbeit und Meisterschule dürften in der Pauschale von 5% (in der obigen Berechnung 100€) abgedeckt sein, bin aber nicht 100% sicher ob das in Jena anders ist.

Die 3/7 Methode würde in dem Rechenbeispiel 711 € bedeuten, das wird aber glücklicherweise von Deinem Selbstbehalt der Mutter gegenüber gedeckelt. Anders gesagt, alles, was Du mehr verdienst geht schon deswegen erstmal bis zu einer gewissen Höhe, da sie kein Einkommen hat (und auch keins haben muss) 1:1 an die KM. In diesem Fall hier ist es aber noch schlimmer, denn eine alleinerziehende unverheiratete KM hat einen Mindestbedarf in Höhe von 770 € (Existenzminimum). Fazit (sorry): Du wirst wohl erstmal von 1100 € leben müssen.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 12:16
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend!

Da kann ich mich den Vorschreibern nur anschießen.

Die 3/7 Methode findet nur bei verheirateten Elternteilen Anwendung. Hier könnte tatsächlich der Mindestbedarf von 770€ gefordert werden, wenn denn eine entsprechende Leistungsfähigkeit vorliegen würde. Ist aber nicht der Fall. Der Bedarf ist mittlerweile sogar auf 800€ gestiegen. Siehe Anmerkung D. II. der Düsseldorfer Tabelle

Von daher ist nun erst mal alles oberhalb von 1.100€ als Kindes- und Betreuungsunterhalt zu leisen.

Die Hoffnung, dass die Ex eventuell nichts vom Anspruch auf Betreuungsunterhalt erfährt, würde ich ganz schnell begraben. Spätestens dann, wenn sie Transferleistungen beantragt, tritt der Träger dieser Leistungen an Dich heran, und prüft Deine Leistungsfähigkeit. Ansprüche gehen dann auf den Träger der Leistung über.

LG nero


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 21:44
(@franklin8)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also erstmal vielen Dank für die Infos. Für mich ist das nämlich alles ziemliches Neuland und
deswegen bin ich für jede Information sehr dankbar und will es auch nicht versäumen diese Seite
hier noch mal zu loben...

Also wenn ich jetzt alles richtig beurteile spielt es keine Rolle ob meine Ex vor dem Mutterschutz gearbeitet hat oder nicht.
Ich kann davon ausgehen dass ich von meinem bereinigten Netto den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle abziehe
und der Differenzbetrag zum Selbstbehalt komplett an sie geht? Ist das wirklich so???? Das wäre ja Wahnsinn. Sorry wenn ich gerade
sehr überrascht rüber komme, aber das hätte ich nicht erwartet. Da hätte sie zusammen mit ihrem Arbeitslosengeld am Ende
mehr Geld im Monat als ich, auch wenn sie freilich mehr für das Kind aufkommen muss. Das ist mir schon klar.
Nur sie wohnt wieder zu Hause und ich muss ja auch noch meine Miete + NK aufbringen.

Da bleibt mir nur der Weg mich friedlich mit ihr zu einigen und darauf zu hoffen dass sie mir beim Betreuungsunterhalt entgegen kommt.
Vielleicht appelliere ich an ihr Gewissen dass sie die ganze Sch...e verzapft hat und mich sitzen gelassen hat.
Ich werde wohl versuchen das alles ohne Jugendamt zu klären. Ich erwarte da keine Unterstützung für mich...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2014 00:50
(@tsv-1860-muenchen)
Schon was gesagt Registriert

Also wenn ich jetzt alles richtig beurteile spielt es keine Rolle ob meine Ex vor dem Mutterschutz gearbeitet hat oder nicht.

Nein, das ist (leider) so nicht richtig. Mittlerweile sind unverheiratete Frauen den verheirateten Frauen in Sachen Unterhalt gleich gestellt. Als unverh. Frau hat sie sogar den Vorteil, dass sie nach persönlicher Lust und Laune alleine entscheiden kann, ob sie nun ganz für ihr Kind da sein will. Wenn sie vorher gearbeitet hat, musst Du sogar ihr voriges Gehalt ersetzen. Einzige Einschränkung hierbei ist, dass sie in Summe nicht mehr Unterhalt erhalten darf, als wenn sie in gleicher Situation verheiratet wäre. Das wurde bisher nicht erwähnt. Lies hierzu mal folgenden Link:

http://www.trennungsfaq.de/ehe.html#betreuungsunterhalt

Meine Absicht ist nicht, Dich zu schocken. Ich will Dir vielmehr verdeutlichen, dass es Sinn macht sich mit ihr one to one zu einigen und den Staat rauszuhalten.

Beste Grüße,
Markus


Aufstieg 2014

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2014 14:38
(@Brainstormer)

Moin Franklin,

Da hätte sie zusammen mit ihrem Arbeitslosengeld am Ende
mehr Geld im Monat als ich

Die KM hat während der Elternzeit keine Erwerbsobliegenheit. Sollte sie also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2014 18:34
(@the-poooh)
Zeigt sich öfters Registriert

Sie hat Anspruch auf Elterngeld.

Und ja, sie kann durchaus mehr Geld als du zur Verfügung haben, ohne Miete zu zahlen oder ein Fahrzeug besitzen zu müssen um von a nach b zu kommen.

Auch du kannst wieder zu deinen Eltern ziehen... 😉
Niemand schreibt dir vor, eine eigene Wohnung haben zu müssen. Ist im GG auch nicht verankert.

Bleib hier im Forum, stelle Fragen, unterschreibe nichts ohne vorher hier nachzufragen, schreibe keine Briefe ans JA oder Anwälte ohne vorher hier nachzufragen!

Drück dir die Daumen!


AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2014 10:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Franklin8,

kleine Korrektur, auch wenn's unter dem Strich nicht so arg viel ausmacht:

Die Wege zu Arbeit und Meisterschule dürften in der Pauschale von 5% (in der obigen Berechnung 100€) abgedeckt sein, bin aber nicht 100% sicher ob das in Jena anders ist.

Das ist nicht nur in Jena, sondern sogar überall anders; denn wenn die nachweisbaren Kosten (dazu gehören insbesondere Fahrten zur Arbeit) höher sind als die 5%-Pauschale, dann ersetzen die nachgewiesenen Kosten die Pauschale.

Jena, d.h. OLG Thüringen, erlaubt 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer i.d.R. bis zu einer Entfernung von 40 Kilometern. Bereits die 11 Kilometer einfacher Fahrt hätten somit, bei 220 Arbeitstagen im Jahr, einen unterhaltsrechtlichen Wert von: Hin- und Rückfahrt sind 22 Kilometer zu 0,30 Euro pro Kilometer, somit 6,60 Euro pro Tag, somit 1452 Euro pro Jahr, somit 121 Euro pro Monat - und das ist bereits ein bisschen mehr als die Pauschale.

Ob die Fahrten zur Meisterschule als berufsbedingte Kosten durchgehen, d.h. ob du für die betreffenden Tage statt der 11 Kilometer die 30 Kilomenter ansetzen kannst, weiß ich nicht; versuchen kannst du's ja auf alle Fälle mal. Ich rechne hier vorsichtshalber erst mal nur mit 121 Euro berufsbedingten Kosten weiter.

Ob diese 5.000 Euro Gesamt-Ausbildungskosten unterhaltsrechtlich relevant sind, weiß ich auch nicht (vermute aber, sie sind es nicht, aber auch hier könntest du erst mal versuchen, diese Kosten ganz oder teilweise geltend zu machen). Falls sie es nicht sind, und falls du sie steuerlich absetzen kannst, dann achte aber wenigstens darauf, dass dir der Steuervorteil nicht auch noch einkommenserhöhend aufs Auge gedrückt wird - denn wenn diese Kosten fürs Unterhaltsrecht irrelevant sind, dann natürlich auch die sich aus diesen Kosten ergebenden Steuererstattungen.

Ansonsten wurde das hier, glaube ich, auch noch nicht ausdrücklich erwähnt:

Ich habe eine Unfall- und eine Lebensversicherung mit je knapp 50 Euro pro Monat.

Wenigstens die 50 Euro für die Lebensversicherung sollten problemlos als "zusätzliche Altersvorsorge" durchgehen.

Somit also: Durchschnittliches Netto 2.150 Euro, abzüglich berufsbedingter Kosten von 121 Euro, abzüglich zusätzliche Altersvorsorge, ergibt ein bereinigtes Netto von 1.979 Euro. Das ist Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle, also 257 Euro Kindesunterhalt. Von deinen 1.979 Euro sind somit noch 1.722 Euro übrig; mit der Kappung an deinem Selbstbehalt von 1.100 Euro bedeutet das also 622 Euro Betreuungsunterhalt für die KM.

Zwei Ansätze noch, mit denen sich bei der KM ggf. doch noch ein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen ergeben könnte, so dass dir mit der 3/7-Regelung eventuell doch noch ein paar Euro mehr als der Selbstbehalt bliebe (aber sogar wenn, wird's nicht viel sein). Aus den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Thüringen:

  • Punkt 2.5 regelt, dass Elterngeld teilweise unterhaltsrechtliches Einkommen ist. Da müsstest du allerdings erst mal wissen, wie viel sie wirklich erhält, denn ein recht großer Teil ist anrechnungsfrei.
  • Punkt 6 regelt, dass ihr ein fiktives Einkommen von 400 Euro angerechnet werden kann, wenn sie einem "leistungsfähigen Dritten" den Haushalt führt. Da sie ja nun mit ihrem Neuen bereits einen auf "heile Familie" macht, könnte das ggf. hier der Fall sein. Vielleicht nicht direkt nach der Geburt, aber ggf. zu einem späteren Zeitpunkt.

Allerdings, auch von mir die Ansage: Wenn du dich mit ihr, ohne Jugendamt und Gericht zu bemühen, auf eine Lösung einigen kannst, mit der alle Projektbeteiligten leben können, dann ist das um 'ne Größenordnung besser als ein kostenpflichtiger und nervenfressender Streit um einen Fuffzicher hin oder her.

Die wirklich harte Zeit für dich sollte übrigens nach drei Jahren zu Ende sein, denn nach dem dritten Geburtstag des Kindes muss Madame schon verdammt gute Gründe ins Feld führen, wenn sie dann immer noch Betreuungsunterhalt haben will.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2014 21:08