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Bitte um Berechnung

 
(@nicknack)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,

ich bin mal wieder hier, weil es jetzt wohl in die heiße Phase geht. 😉

Ich war bei ihrer Anwältin, der ich vorher schon einige Unterlagen geschickt hatte, um den Unterhalt berechenen zu lassen. Einzig und alleine der Ehegattenunterhalt scheint mir ein wenig zu hoch. Folgende Zahlen:

Verheiratet: 16 Jahre

DEF:
1240,29 € netto
- 72 € berufsbedingte Aufwendungen
- 30 € Betriebsrente
- 50 € Lebensvers
- 150 € Kredit (Tilgung + Zinsen)
---------
938 Euro unterhaltsrechtliches Einkommen

Ich:
2684,13 € netto (bereits abzgl. privater KK und Pflege)
- 176 € berufsbedingte Aufwendungen (Fahrkarte Zug)
- 74 € Riester
- 25 € Leben
- 275 € Zinsen (Kredit zum abbezahlen der Wohnung)
- 250 € vermögenswirksame Leistungen
- 300 € Leibrente
+ 886 € Naturalwert (Wohnwert - Wohnung mit 115qm und durchschnittspreis pro qm von 7,70 €)
--------
2508 Euro unterhaltsrechtliches Einkommen.

Wir haben uns auf das Wechselmodell geeinigt. Das heisst die beiden Kinder 12 und 9 Jahre alt sind 50% bei ihr und 50% bei mir. Sie geht 30 Std. die Woche arbeiten und ich Vollzeit als Beamter. Ich bin in der LSK 2 mit einem Kinderfreibetrag. Sie auch. Kindergeld bekomme ich für die Große, sie für die Kleine.

Der Naturalwert wurde in der eigentlichen Berechnung falsch angegeben, da mit 140qm gerechnet wurde. Tatsächlich sind es aber 115. Die oben genannte Zahl ist also schon die bereinigte. Was auch noch bereinigt werden muss ist der Wert ihres Kredites, da bei mir nur die Zinsen in Abzug gebracht werden, bei ihr jedoch sowohl Tilgung, als auch Zinsen. Aber da gehts wohl nur um 50,- Euro oder so.

Lt. der alten Berechnung muss ich für meine DEF einen Ehegattenunterhalt von 479,- Euro im Monat löhnen. Das scheint mir etwas zu viel.
Der Unterhalt für die Kinder: 12 J : 280,50 € ; 9 J : 62,50 € (als Ausgleich). Was insgesamt 822 Euro im Monat wären, obwohl wir das Wechselmodell gewählt haben.

Lt. der Anwältin ist es wohl usus, bzw. sinnvoll, wenn man sich auf einen Vergleich einigt. Sprich ich soll ihr für die nächsten fünf Jahre den Unterhalt auf einmal zahlen. Ich habe meiner DEF den Vorschlag gemacht, sie soll mir mal eine Zahl nennen und ich schaue dann, ob ich bereit bin das zu zahlen.

Desweiteren hat mich die Anwältin darauf aufmerksam gemacht, dass ich von meiner DEF verlangen kann Vollzeit arbeiten zu gehen. Gründe kann sie glaub ich keine vorbringen, da ich ja auch Vollzeit arbeiten gehe und die Kinder auch zu 50% habe.

Die Kinder sind von Donnerstag nach der Schule bis Sonntag abends um 18:00 Uhr bei mir und von eben Sonntag abend bis Donnerstag in der früh bei ihr.

Ich hoffe ich bekomme hier ein paar Tipps, damit ich nicht abegezockt werde.

Werde natürlich auch noch einen eigenen Anwalt konsultieren, aber nur wenn sich das auch rentieren würde.

Dankeschonmal im Voraus.

LG
NickNack


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2014 15:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nick Nack,

Ich war bei ihrer Anwältin, der ich vorher schon einige Unterlagen geschickt hatte, um den Unterhalt berechenen zu lassen. Einzig und alleine der Ehegattenunterhalt scheint mir ein wenig zu hoch.

mal abgesehen von inhaltlichen Fragen: Warum gehst Du zur Anwältin Deiner DEF?

Ganz grundsätzlich gilt aber: Man kann entweder nach irgendwelchen unterhaltsrechtlichen Tabellen, prozentualen Unterhaltssätzen für nachehelichen Unterhalt und mit gesetzlich vorgesehenen Abzugspositionen rechnen - oder man tütet ein Wechselmodell ein. In diesem Fall versagen alle Berechnungsmodelle, denn juristisch gibt es das Wechselmodell gar nicht. Insofern ist

Desweiteren hat mich die Anwältin darauf aufmerksam gemacht, dass ich von meiner DEF verlangen kann Vollzeit arbeiten zu gehen. Gründe kann sie glaub ich keine vorbringen, da ich ja auch Vollzeit arbeiten gehe und die Kinder auch zu 50% habe.

Unsinn (sogar wenn es von ihrer Anwältin kommt), denn "verlangen" im juristischen Sinn kann da keiner etwas von Euch vom jeweils anderen. "Verlangen" geht nur bei Dingen, die man auch juristisch durchsetzen könnte, und daran scheitert es bereits. Solltest Du das versuchen, ist Euer Wechselmodell ggf. schneller Geschichte als Du "piep" sagen kannst; dann brauchen Eure Kinder notfalls eben plötzlich mehr mütterliche Zuwendung nach dem ganzen Trennungsstress, und Muddi kann auch höchstens noch halbtags arbeiten. Für Kindesunterhalt ist sie auch mit einem Wechselmodell nicht leistungsfähig, da ihr Netto bislang unter dem Selbstbehalt von 1.000 EUR liegt; der KU klebt also sowieso an Dir. Ganz abgesehen davon, dass Wechselmodelle keinen Unterhalt "sparen" sondern teurer sind als das klassische Modell mit Betreuungs- und Umgangselternteil, weil man vieles - angefangen beim Wohnraum - wirklich doppelt braucht.

Überschlage das mal grob: Bei Deinem Netto müsstest Du allein an Kindesunterhalt 327 + 398 EUR an sie bezahlen. Plus 3/7 Eurer Einkommensdifferenz (1.783 - 938 mal 3/7), also etwa 360 EUR EU, gesamt also knapp 1.100 EUR pro Monat - wenn sie es bei den 30 Arbeitsstunden pro Woche lässt; ansonsten ggf. noch mehr. Insofern sind die im Raum stehenden 822 EUR sicher nicht unfair.

"Verlangen" ist aktuell also eine ganz schlechte Idee; da bringt ggf. eine einzige scheidungserfahrene Freundin Dein ganzes Gebäude zum Einsturz, indem sie Deine DEF auf das Pferd setzt, sie müsse jetzt auch mal an sich selbst denken und von Dir mindestens das verlangen, was ihr "zusteht". Die scheidungserfahrene Freundin könnte übrigens auch einwerfen, dass Ihr aktuell gar kein Wechselmodell habt, denn je nach Spitzfindigkeit der Berechnung betreust Du die Kids derzeit 3 Tage und 4 Stunden (= 76 Stunden pro Woche); deine DEF dagegen 3 Tage und 20 Stunden ( 92 Stunden) pro Woche. Ungleich sinnvoller als jetzt mit dem spitzen Bleistift zu rechnen ist es daher, die EU-Zahlungen zeitlich zu begrenzen (beispielsweise bis zum Ende des Jahres 2017) und sie jedes Jahr ein Stück weit abzuschmelzen.

Es ist wirklich ganz wichtig, hier jetzt keine Dinge zu tun, die Deiner DEF das Gefühl geben, Du hättest bei einem Wechselmodell nach diesem Muster am Ende das lange Ende der Wurst in der Hand und sie das kurze. Dieses Modell - am besten möglichst bald in eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung gegossen - funktioniert nur bei wechselseitigem Vertrauen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 16:29
(@okina)
Rege dabei Registriert

Problem ist sicherlich, dass wenn du den Wohnwert mal raus rechnest, tatsächlich nur 800 Euro über bleiben und es damit sicher eng wird.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 17:02
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nick Nack,

Insofern sind die im Raum stehenden 822 EUR sicher nicht unfair.

Selbst mit stumpfem Bleistift könnte man zu einem faireren Ergebnis kommen.
Bei dieser Rechnung stehen DEF´s Haushalt 938 + 822 + 184 = 1.944 EUR zur Verfügung, Dir - trotz höheren Einkommens - lediglich 2.508 - 822 + 184 = 1.870 EUR.
Insofern würde ich versuchen eine leichte Nachbesserung auszuhandeln.

Beim Fazit bin ich indes voll bei Martin (und würde es nicht auf einen Streit diesbezüglich ankommen lassen):

Dieses Modell - am besten möglichst bald in eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung gegossen - funktioniert nur bei wechselseitigem Vertrauen.

Allerdings:
5 Jahre im Voraus würde ich nicht zahlen wollen.
Dann ist im Zweifel (bei allem gegenseitigen Vertrauen) das Geld für Nachehelichen Unterhalt futsch und Madame kann nach Aufkündigung des WM mit einer entsprechenden Mehrforderung bezüglich KU aufschlagen.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 17:43
(@psoidonuem)
Registriert

Mir ist nicht ganz klar, was es mit dieser Wohnung auf sich hat. Bzw warum sollte Deine Frau an einem Kredit zahlen für eine gefühlt recht große Wohnung in der Du wohnst? Und warum werden da Zinsen abgezogen. An sich kommt da nur die Tilgung (als Altersvorsorge) rein denke ich.

Anders herum gesagt: Du kommst wahrscheinlich besser weg, wenn Du eine Wohnung mietest. In jedem Fall sind 822,- zuviel in Anbetracht der Tatsache, dass dann bei Dir 800 übrig bleiben, wohingegen sie 1760 minus Miete hat. Dennoch wird es sogar noch mehr, wenn sie auf die harte Tour umschaltet.

Wenn Du mit Deiner Frau noch reden kannst (was ich bei einem WM voraussetze) solltest Du ihr vorschlagen, eure Einkommen zusammenzurechnen. Davon ihre Miete abziehen. Rest geteilt durch zwei.

Ach so, habt ihr euch tatsächlich auf das WM geeinigt, oder nur fürs Finanzamt?


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 18:04
(@psoidonuem)
Registriert

Sorry, habe jetzt den anderen Thread gesehen wegen der Wohnung.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 18:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Selbst mit stumpfem Bleistift könnte man zu einem faireren Ergebnis kommen.
Bei dieser Rechnung stehen DEF´s Haushalt 938 + 822 + 184 = 1.944 EUR zur Verfügung, Dir - trotz höheren Einkommens - lediglich 2.508 - 822 + 184 = 1.870 EUR.
Insofern würde ich versuchen eine leichte Nachbesserung auszuhandeln.

ich habe das nur eben schnell mit dem Taschenrechner überschlagen; insofern hat @United natürlich recht. Nach meiner Erfahrung empfiehlt es sich allerdings, gerade bei derart fragilen Konstrukten, die im derzeitigen Stadium noch mit einem schlichten "ach nö, das will ich jetzt doch nicht" vom Tisch gewischt werden können, nicht als Korinthenkacker dazustehen. Wenn Ihr so rechnen könnt, dass Ihr bei Eurem Modell halbwegs identische Haushaltseinkommen habt, hast Du schon eine Menge gewonnen. Denn die Alternative heisst "KInder bei Muddi; Papa zahlt".

Ich würde mir sogar eher überlegen, den Anteil EU am Gesamtbetrag zu erhöhen und den KU dafür niedriger anzusetzen: Den EU kannst Du nämlich steuerlich geltend machen, den KU nicht. Und wenn Ihr den EU nach einem noch zu findenden Modus über die nächsten drei Jahre abschmelzt, tut Dir dieses Konstrukt "on the long run" auch weniger weh.

Wie @United würde ich allerdings von jeglicher Einmal-Zahlung die Finger lassen: Wenn diese Kohle weg ist, sitzt Du ansonsten ganz schnell wieder als Unterhaltszahler im Boot - oder Deine DEF kommt auf die Idee, Dich durch einseitige Aufkündigung Eures Wechselmodells in selbiges zu setzen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 18:51