Gehaltsaenderung na...
 
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Gehaltsaenderung nach dem Trennung

 
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Guten Tag,

Immer noch bin ich beschaeftigt mit diese Thema Trennungsunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt. Da meine noch Frau Trennungsunterhalt ruckwirkend verlangt (Trennungs-Unterhaltsklage Seit ueber 2 Jahre nicht weiter verfolgt aber jetzt will sie Geld sehen)

Ich bin April 2008 von meine noch Frau getrennt. Nach 3 Tage Trennung reicht sie die Scheidung ein mit die begrundung ich hatte Wutausbruche. Man kann nicht vorstellen wie weit die Kreativitaet meine Frau und ihr Anwallt spielt um alles durchzusetzen - aber Gut, sie muss noch die Hartefall Beweisen.

Nun zu meine Frage:

2/3 Monate nach der Trennung habe ich ein Angebot von meine Firma bekommen nach England zu umziehen und selbstverstaendlich mehr zu verdienen (z.b. zusaetzlich Firmenwagen zuschuss plus eine Gehalts erhoehung um den 7% usw). Das Grosste Unterscheid ist aber dass beim Jahreswechsel bleibt meine Steuerklasse gleich! (In Deutschland muss man zum Steuerklasse 1 wechsel, in England ledige und Geheiratete zahlen die selber Steuersatz bzw klasse).

Kann es in Gericht argumentiert werden dass beim Jahreswechsel (also ab Januar 2009) nur ein Fiktiver Einkommen meine Seits beruecksichtig muss als ich in Deutschland geblieben waehre? d.h. nur das Einkommen TU relevant ist wenn ich in DE geblieben bin?

Also, in kurze, wenn ich in Deutschland geblieben waere haette meine Gehalt auf 2.950,-€ pro Monat reduziert (wegen Steuerklasse aenderung) aber in England ist auf 3.800,-€ gestiegen/geblieben.

Sicher ist, dass ich auf keinen Fall nach England umgezogen bin wenn ich immer nocht zusammen mit meine Frau und kinder lebte. Also, eine ganze Familien Umzug nach England war ausserfrage.

Gibt irgendwo Gesetzsprechungen oder aehnliches mit was ich argumentieren kann und vielleicht Erfolg habe? (Ja auch noch, die Angebot seitens meinen Arbeitgeber kam nach der anreichung des TU klage)

Auf diese Link habe ich gestossen:

http://www.jugendaemter.com/index.php/unterhalt-wie-wirken-sich-einkommensverbesserungen-des-unterhaltspflichtigen-aus/

aber habe ich auch gelesen dass Einkommensteigerungen nur nach der Scheidung EU nicht relevant sind.

wenn jemand ein Paar tips hat bin ich sehr dankbar.

mfg

cicero


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2010 11:45
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo cicero,

dieses Thema wurde hier auf vatersein.de schon diskutiert. Relevante Themen und Beiträge findest du, indem du die Suchfunktion mit dem Wort "Karrieresprung" fütterst.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2010 13:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin cicero,

noch ein paar Ergänzungen: "Härtefall" hat nur mit der Schnelligkeit einer Scheidung zu tun, aber nichts mit dem Unterhaltsanspruch oder dessen Höhe. In einem echten Härtefall kann man also beantragen, nicht das Trennungsjahr abwarten zu müssen; man kann aber nicht einfach sagen "weil ich meine Trennung als so hart empfinde, muss ich jetzt mehr Geld bekommen!"

Wovon hat Deine Ex denn die vergangenen zwei Jahre gelebt? Auch das wird eine Rolle spielen bei der Frage, ob überhaupt ein TU-Anspruch besteht.

Sicher ist: Ein erhöhtes Einkommen wirkt sich immer auch erhöhend auf den Kindesunterhalt aus, auch wenn es erst lange nach der Trennung oder Scheidung höher wird. Aber wie ich Dich verstehe, ist das auch nicht Dein Problem.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2010 15:11
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Brille/Martin

danke fuer eure Antworten. Die noch Frau hat eine Firma und verdient genug Geld. Nur das Problem - sie hat einen Kinderbetreueung Vertrag (wahrend die Ehe abgeschlossen obwohl nicht mit meine mitwirkung oder zustimmung) mit ihr Mutter gemacht! Die Kinderbetreueng Vertrag war - fuer ein Paar Stuendchen die Woche Kinderbetreueng bekam ihr Mutter fast 800€ pro Monat! Auch wenn die Kinder nicht zur Betreueng wahren, kassiert trotzdem die Mutter einen Pauschal in Hoehe von 10% des Umsatz von die Firma! Was komisch ist das ich hatte keine Einfluss auf den Vertrag. Meine ex Frau hat mir immer ignoriert und sagt dass ich nicht mit ihr Firma zu tun habe.

Nun zum diesem Thema. Wenn ex-Frau macht 1.800,-€ im Monat "Gewinn" und danach muss 800,-€ "Kinderbetreueng" zahlen, hatt sie "nur" 1.000,- uebrig! Wenn ich mir z.b. 1.300,-€ uebrig bleiben muss dann 150,-€ an die ex Frau geben. Fuer mich das ist reine Betrug.

Wegen KU habe ich keine Sorge. Ich zahle fuer meine Kinder gerne aber die ex-Frau - nein ich zahle nur was ihr zu steht aber nicht mit betrugerische mittel. Ich habe nur Angst dass am ende zahle ich nicht nur fuer die Kinder und noch Frau, aber indirekt auch eine schone Rente an die Schwaegermutter!

mfg

cicero


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2010 00:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Cicero,

für die Betreuung durch die Oma musst du afaik nicht aufkommen.

Der BGH hat in seinem berüchtigten Urteil über die Betreuungskosten den erzieherischen Nutzen der Kindergärten hervor gehoben.
Nicht die reine Beaufsichtigung durch Omas.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 00:23
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo

Ja aber die ex Frau sagt sie ist auf die hilfe ihres Mutter angeweisen da sie (meine ex Frau) vermuetlich bis 20Uhr abends Beruflich unterwegs ist und die Kindergarten in diese Zeit nicht auf sind. Kann man nicht vorstellen die Kreativitaet diese Frau.

Deshalb dreht sie alles um zu ihr Vorteil....

mfg

cicero


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2010 01:59
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

habe ich ueber all ins Forum gesucht und auch ins Internet aber leider finde ich gar nichts. Meine Frage hier immer noch lautet... da ich nach dem Scheidungsantrag ausgewandert bin und eine neue position bei die gleiche Firma angenommen habe (aber normal fuer die neuen job beworben, vorstellungsgespraech gehabt und am ende gewaehlt) aber in Ausland...kann ich immer beim Gericht argumentiert (und vielleicht Recht bekommen) dass wenn ich in DE geblieben waehre haette ich beim Jahreswechsel weniger TU bezahlen mussten denn die Steuern in DE hoehre anfallen koennten als in England? Die Steuerklasse wechsel (von Klasse 3 auf Klasse 1) in DE ist schoen einen Unterscheid und auch eine Folge des Trennungs und deshalb TU relevant und mindernd...und selbstverstaendlich waehre die Ehe noch intakt haette ich auch keinen Grund aus zu wandern....

Ich moechte versuchen zu argumentieren nur einen Fiktives Einkommen von Steuer Klasse 1 ab Jahreswechsel nach der Trennungs-Jahr zu berucksichtigen....selbstverstaendlich bei TU. KU spielt keine rolle hier.

Wer hatt vielleicht ein Paar tips fuer mich?

mfg

cicero...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2010 14:03
 elwu
(@elwu)

Wer hatt vielleicht ein Paar tips fuer mich?

Hallo,

was *genau* steht denn in der Klage auf TU, und von wann datiert die? Und wie weit ist das Scheidungsverfahren?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2010 14:42
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Elwu,

Danke fuer deinen Antwort. Also, zum erganzung:

- Trennung Anfang 04.2008
- Scheidungsantrag seitens meine noch-Frau 3 Tage nach der Trennung also eben 04.2008
- Antrag auf TU und KU durch Einstweilige Anordnung plus Stufen Klage eben 04.2008 seitens die Noch Frau
- noch-Frau wollte damals 1.100,-€ KU plus 800,-€ TU
- 01.05.2008 bin ich zu meine heimat zurueck gegangen aus gesundheithliche Grunden. Habe ich damals meinen Arbeit in DE gekuendigt und einen neue Arbeit in Malta genommen (mit viel weniger einkommen)
- 01.06.2008 habe ich eine neuen Job in England genommen. Diese war bei die gleiche Firma die ich bis den 30.04.2008 gearbeitet habe. Es war ein beworbener Job, in eine anderen Bereich, Buero, land, fuer eine anderen Kunde und auch andere Manager (ich arbeitete in Outsourcing)
- Der Grundgehalt war um die 8% Brutto gestiegen plus 400€ Firmenwagen zuschuss. Diese Firmenwagen zuschuss gibt in DE fuer meine Beruf Skala (Klasse) nicht da ich nicht in Aussendienst taetig war. Ausserdem da in England die Steuern anders als in DE sind (und keine Unterscheid zwischen Ledig oder Geheiratet), gab ein Netto in Hoehe von mindestens 20% mehr (inkl. Firmenwagen zuschuss).
- In EA (08.2008) verfahren (Gerichts Termin) hatten wir ein Gerichtliches Vergleich (siehe Unten) - noch Frau war nichts beim Gerichtstermin Anwesend aber ihr Anwallt schon. Wir haben auf 912,-€ als KU geeignet aber TU war wenig die Rede...
- Beim Gerichtstermin (08.2008) habe ich auf 5.500,-€ die sie (d.h. meine noch Frau) mir aus meinem Konto ausgepluendert hatte berufen und als vorgeleistete TU deklariert.
- Noch Frau hatt die TU Klage bzw. EA anteil nicht mehr verfolgt und auch nicht weiter getan.
- Jetzt sagt sie die TU Klage ist immer noch Rechtshaengig und will die TU gern haben.

Nun zum Gerichts vergleich......

Zur Erledigung der einstweiligen Anordnung schliessen die Parteien folgenden:

Vereinbarung:

a) Antragsgegner (ich) verpflichte die Antragstellerin KU fuer Kind1 in Hoehe von 120% des Mindesunterhalts zu bezahlen
b) Antragsgegner (ich) verpflichte die Antragstellerin KU fuer Kind2 in Hoehe von 120% des Mindesunterhalts zu bezahlen
c) Antragsgegner (ich) verpflichte die Antragstellerin KU fuer Kind3 in Hoehe von 120% des Mindesunterhalts zu bezahlen
d) Die Parteien sind sich Einig, dass der Antragsgegner (ich) auch weiterhin die PKV kosten der Kinder uebernehmen wird.
e) Die Parteien sind sich Einig, dass bereits nachgewiesene getaetigte Zahlungen auf den Unterhalt (hier wurde keine Referenz ob auf KU oder TU) jeweils angerechnet werden.
f) Der Vergleich ist fuer die Antragstellerin durch Schriftsatz, welcher bei Gericht ab heute gerechnet binnen vier Wochen eingegangen muss, widerufflich.

wass denkt ihr?

mfg

cicero


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2010 15:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin cicero,

ich persönlich würde mich hier (auch) auf die Bequemlichkeit deutscher Richter verlassen und einfach auf Zeit spielen. Immerhin sitzt Du im Ausland, der Unterhalt Deiner Kinder ist gesichert - warum soll ein deutsches Gericht hier Kopfstände machen, nur damit Madame auch noch TU/EU bekommt?

Es ist schon schwierig, Dir eine Ladung zu einem Gerichtsverfahren rechtsverbindlich zuzustellen, zumal es in Grossbritannien keine Meldepflicht gibt. Auch Gehaltspfändungen halte ich unter diesen Umständen ebenfalls für schwierig. Ich an Deiner Stelle würde das aus der Ferne aussitzen, ein separates neues Konto für Gehaltszahlungen eröffnen (von dem NICHT der KU überwiesen wird), im übrigen von allem anderen nichts wissen, mit der Ex nicht über TU diskutieren, auf keine Anwaltsschreiben antworten etc. Einfach über keine Stöckchen mehr springen.

Aber das ist ein taktischer Ratschlag, kein juristischer.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2010 15:59




(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

so habe ich gedacht und versucht zu tun, aber den Gerichtstermin (Scheidungstermin) habe ich bekommen. Ich muss am den 07.07.2010 beim Amtsgericht ersheinen zum Mundlichen Verhandlung. Entweder akzeptiere ich ausnahmenlos die (Unverschaemheit) Scheidungsfolgenvereinbarug von die gegenseite oder geht die (insbesondere) TU klage weiter vor.

Ehrlich gesagt bin ich nicht bereits einen Finanzielle selbstmord zu unterschreiben um die TU klage aus zu weichen (avoid?? in Englisch). Lieber versuchen die Klage zu widersprechen oder zum mindestens so gering die TU wie moglich haben... Dann wird wahrscheinlich schon interessant falls die noch Frau meinen Anwalltskosten tragen muss.

Auf alle faelle wollte ich auch die Scheidungsantrag widerrufen da die zustellung nur noch nach 3 Tage Trennungszeit eingereicht wurde. Ob es jetzt (nach ueber 2 Jahre) eine Rolle spielt weisse ich es nicht. Aber versuchen schadet auch nichts.

mfg

cicero


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2010 16:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin cicero,

so habe ich gedacht und versucht zu tun, aber den Gerichtstermin (Scheidungstermin) habe ich bekommen. Ich muss am den 07.07.2010 beim Amtsgericht ersheinen zum Mundlichen Verhandlung. Entweder akzeptiere ich ausnahmenlos die (Unverschaemheit) Scheidungsfolgenvereinbarug von die gegenseite oder geht die (insbesondere) TU klage weiter vor.

geht es dort um die Scheidung an sich oder um den TU? Falls Letzteres, würde ich vielleicht einfach nicht hingehen... 😉

Auf alle faelle wollte ich auch die Scheidungsantrag widerrufen da die zustellung nur noch nach 3 Tage Trennungszeit eingereicht wurde. Ob es jetzt (nach ueber 2 Jahre) eine Rolle spielt weisse ich es nicht. Aber versuchen schadet auch nichts.

sorry, aber das ist Unsinn. Was genau willst Du damit erreichen? Willst Du mit der Dame verheiratet bleiben (und damit ihren theoretischen Anspruch auf TU verlängern?) Einen ScheidungsANTRAG kann man bereits am Tag der Trennung einreichen, nur wird die Scheidung selbst in Deutschland erst nach Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen. Abgesehen davon: Wie (und warum) willst Du nach 2 Jahren noch beweisen, an welchem Tag genau die Trennung war - und wer soll sich dafür interessieren? Im Familienrecht gibt es keine Rest-Taste.

Mir scheint, Du solltest ein paar Prioritäten neu ordnen und Wichtiges nicht mit Unwichtigem verwechseln...

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2010 16:53
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

Es geht um die Mundliche Verhandlung des Scheidung. Entweder akzeptiere ich die Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Vorschlag oder die Scheidungfolgen gehen weiter aber strittig. Die gegnerische partei hatt auch beantragt, falls ich die Vorschlag nicht akzeptiere die TU klage weiter durchgefuehrt werden soll.

Bezuegl. den Scheidungsantrag. Ja ich will geschieden werden! Aber es geht JA auch ums Geld... um viel Geld! Und das ist meine Prioritaet.... wie auch jeder ... vermute ich! In der Scheidungsantrag hatte damals die Dame angekundigt das wir schon vor 3/4 Jahr getrennt ins Gemeinsames Haus leben. Dann Gut, wenn so muss sein und wir muss Geschieden werden (ich will Ja auch so) dann springt die Schuldenausgleich gelegenheit ins Spiel. Wenn ich wahrend die "Trennungszeit" alle Immobilien Kredit selbst bezahlt habe, dann will ich auch die haelfte gerne zurueck haben.

Es wird sowieso immer Geschieden, jetzt oder spaeter. Aber es kann (laut 11 UF 4188/95) teuer fuer die Antragssteller werden wenn die Trennungszeiten nicht eingehalten sind. Und Falls im meinem Fall so beurteilt wird, dann versuche ich die Kosten auf die Dame auf zu verlegen.

Zitat aus dem Internet

"Der zu früh eingereichte Scheidungsantrag

Der Fall: In einer streitigen Scheidung war das Trennungsjahr bei
Rechtshängigkeit noch nicht abgelaufen. Der Antragsgegner wehrt sich gegen
die Scheidung und der Scheidungsantrag wird vom Gericht abgewiesen. Der
Antragsteller geht in die Berufung und denkt, dann gewinne ich eben in der
Berufung. Dann ist das Trennungsjahr allemal abgelaufen.

Ein Denkfehler! Jedenfalls was die Kosten angeht

Der Antragsteller wird möglicherweise erreichen können - da nunmehr das
Trennungsjahr abgelaufen ist - dass das OLG gemäß § 629 b ZPO an das
Familiengericht zurückverweist. Dann kann zwar geschieden werden, aber der
Antragsteller trägt alle Kosten, auch die der Berufung. Und das wird teuer.

Dazu

OLG Nürnberg, Urteil vom 16.04.1996 - Aktenzeichen 11 UF 4188/95

Wird ein Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt und weist
das Familiengericht den Antrag deswegen zurück, so trägt der Antragsteller
auch dann in analoger Anwendung des § 97 Abs.2 ZPO die vollständigen Kosten
des Berufungsverfahrens, wenn während der Anhängigkeit des Verfahrens bei
dem Berufungsgericht das Trennungsjahr abläuft und das Berufungsgericht die
Sache nach § 629b Abs. 1 ZPO an das Familiengericht zurückverweist."

Ende zitat

Also, wie meine noch Dame die Scheidungsantrag aus Taktische Grunde nach Kurze Trennungszeit eingereicht hatt, dann versuche ich auch sowas zu tun... ob ich am ende Erfolg habe ist was anderes, aber wie gesagt - Versuchen schadet auch nicht, oder?

mfg

cicero


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2010 17:48
 elwu
(@elwu)

- Jetzt sagt sie die TU Klage ist immer noch Rechtshaengig und will die TU gern haben.

Hallo,

da würde ich gar nicht reagieren. Sie hat die Sache seit fast zwei Jahren nicht mehr betrieben, somit darfst du von Erledigung ausgehen. Einfach in Ruhe abwarten, ob und wenn ja dazu noch was kommt übers Gericht. Bis dahin keine Silbe zu der Frau oder ans Gericht bzgl. TU.

Den Scheidungsantrag hat die Frau gestellt, du kannst ihn also nicht zurücknehmen, ganz abgesehen davon, dass du dich sehr dringend fragen lassen müsstetst, warum du damit so lange gewartet hast. Das solltest du auch gar nicht wollen, aus vielen Gründen, sondern im Gegenteil deinem Anwalt Beine machen, dass die Scheidung endlich betrieben wird. Bzgl. Zugewinn ist vermutlich bei euch noch nach altem Recht der Stichtag der, an dem der Scheidungsantrag der Gegenseite zugestellt wurde. In eurem Fall als fast identisch mit dem Trennungsdatum, das wäre er nämlich nach neuem Recht, von daher ist für dich überhaupt nichts zu gewinnen bei einer Rücknahme des Scheidungsantrages. Zum Zugewinnausgleich gibt es hier Leute mit sehr viel Wissen und Ideen, die helfen dir da sicher weiter. Warum überhaupt zahlst du die Hypotheken allein weiter, wie ist denn die Grundbucheintragung?

Im Scheidungstermin hat die Klage auf TU übrigens überhaupt gar nichts verloren. Wenn überhaupt, geht es da nur um nachehelichen Unterhalt. Eine vorgeschlagene Scheidungsfolgenvereinbarung oder sonst irgendeinen Vergleich solltest du keinesfalls akzeptieren, egal wie sehr Richter, Gegenseite und ggf. auch dein Anwalt dazu drängen. Bestehe eisern für jede einzelne Folgesache auf einem richterlichen Beschluss.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2010 17:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin cicero,

Aber es kann (laut 11 UF 4188/95) teuer fuer die Antragssteller werden wenn die Trennungszeiten nicht eingehalten sind. Und Falls im meinem Fall so beurteilt wird, dann versuche ich die Kosten auf die Dame auf zu verlegen.

man kann sich nicht einfach irgendwas aus dem Internet holen und das dann über den eigenen Fall stülpen wollen. Im von Dir zitierten Fall wurde wohl die Scheidung ("...Rechtshängigkeit...") bereits vor Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen; vielleicht, weil die Antragstellerin ein falsches Trennungsdatum angegeben hatte. Nur deshalb konnte der Ehemann überhaupt in die Berufung gehen.

In Deinem Fall sind aber fast zwei Jahre rum, ohne dass die Scheidung bereits erfolgt wäre; insofern spielt es keine Rolle, ob die Trennung nun einen Monat (oder auch ein paar) früher oder später war. Wogegen wolltest Du selbst überhaupt in Berufung gehen, wenn noch nicht einmal ein Scheidungsurteil vorliegt?

Das ist ein überflüssiger Nebenkriegsschauplatz, der Dich Zeit und Geld kostet und in der Sache nichts bringt. Was den TU angeht: Siehe elwu.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2010 18:12