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Unterhalt

 
(@hollee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo bin ganz Neu hier und hoffe das mir ein wenig geholfen wird.
Also bin seit 6 Jahren geschieden,aus dieser Ehe sind 3 Kinder entstanden,Sohn 19 und Zwillinge 13.Am Anfang haben alle 3 bei der Kindesmutter gelebt,das ändert sich aber im Laufe der Zeit.
Erst kam der Sohn zu mir und nach einen weiteren Zeit die Tochter.Meine Tochter 13 lebt jetzt ca.5 Jahre bei mir und ich bekomme seit der ganzen Zeit keinen Unterhalt,ich dagegen hab immer für meinen Sohn,der bei meiner Ex wohnt,gezahlt.Nie den ganzen Unterhalt,kann ich auch nicht,zahle im Moment 190Euro,mach ich ja auch gerne.
Meine Ex lebt seit Jahren von Hartz 4,die Beistandschaft sagte mir da ist nichts zu holen,nach Nachfragen meinerseits ob man Sie nicht mal zum Arbeiten bewegen kann,sagte man mir Sie hat doch nichts gelernt.
Nun habe ich Erfahren das Sie einen 1 Euro Job macht.Kann man den nicht daran gehen,weil Sie bekommt ja Hartz4 und das sollte doch der Lebensunterhalt mit Abgesichert sein der 1 Euro  Job ist doch Zugewinn,oder?
Ich selber verdiene nur 1350 Euro,finde es nur sehr Ungerecht das ich zahlen muß und Sie seit Jahren nichts.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten??
Bitte helft mir und meiner Tochter

Vielen Dank


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2010 19:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Hollee
Herzlich Willkommen

Habe ich irgendwelche Möglichkeiten??

Wobei? Deine Ex in Lohn und Brot zu bringen? Unwahrscheinlich. Sie hat sich mit H4 arrangiert und findet es gut so. Diesen 1€-Job kannst Du dabei vergessen. Auch ihr SB beträgt 900€ - da wird sie wohl kaum darüber kommen.
Aber eine Frage habe ich: Was macht der 19-jährige Sohn? Geht er noch zur Schule?

Gruss oldie

Edit: Richtigerweise müsste ihr SB bei 770€ liegen. Dennoch - ich sehe keine realistische Möglichkeit, da was dran zu ändern.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 20:06
(@hollee)
Schon was gesagt Registriert

Mein Sohn macht eine Ausbildung,das wird das nächste sein das ich bescheid bekommen habe,das ich Nachweisen muß was mein Sohn verdient,vermute dann mal das ein Teil angerechnet wird und ich somit noch mehr zahlen muß.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2010 20:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich hatte deshalb gefragt, da er bei einer schulichen Ausbildung mit den Zwillingen gleichberechtigt wäre und Du höchsten den zu leistenden KU vielleicht reduzieren könntest.

Aber bei Deiner Befürchtung kann ich Dich beruhigen. Sein EK wird definitiv nicht betroffen sein, daraus KU für seine Schwester zu fordern. Da interessiert ausschliesslich Dein EK. Und da er sowieso keinen UH von Dir bekommt (rein rechtlich bekommen kann wegen Mangelfall und Rangfolge) dürfte Dich das nicht jucken.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 21:20
(@hollee)
Schon was gesagt Registriert

Aber mein Sohn 19 lebt ja auch noch bei mir.Und die Beistandschaft von meinen Sohn 13,für den ich ja Unterhalt zahle hat sich jetzt gemeldet ich muß nun wieder alles dalegen Verdienstbescheinung von mir,dem Sohn 19,warum denn dann wenn es angeblich nicht berücksichtigt wird.Sogar ob ich eine Freundin habe wird Nachgefragt


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Themenstarter Geschrieben : 10.05.2010 21:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi oldie,

ich widerspreche dir ungern, aber...

Ich denke die Angaben für den Sohn werden zum einen abgefragt, weil man wissen will, ob er noch unterhaltsberechtigt ist.

Und bei der Frage nach Freundin, befürchte ich, das auf die Haushaltsersparnis abgezielt werden soll. Und da habe ich die Befürchtung, das man nichtmal davor halt machen wird eine solche anzusetzen, wenn der Sohn seinen Unterhalt selbst decken kann.

Mir anderen Worten: Ich würde weder Angaben zu eine evtl. LG oder dem Sohn machen, der im Haushalt lebt. Da würde ich nur kurz darstellen, das der Sohn nicht unterhaltsbedürftig ist. Jede weitere Angabe verweigern bzw. naachfragen, was es sie angeht, was der Sohn in der Aubildung verdient, solange dieser keinen Unterhalt von den Eltern begehrt

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 10.05.2010 22:01
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Hollee,

hast du schon Kinderzuschlag beantragt ?

Denn bei deinem Einkommen müsstest du das eigentlich bekommen. Das sind dann zwar auch " nur " 140 Euro, aber immer etwas.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 22:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich denke die Angaben für den Sohn werden zum einen abgefragt, weil man wissen will, ob er noch unterhaltsberechtigt ist.

Bei 1350€ EK ist er bereits bei zwei 13 Jahre alten Kinder (welche zudem alleine im 1.Rang stehen) ein Mangelfall. Was soll sich da ändern, wenn der 19-jährige (nachrangig) nun alleine oder mit ALG2-Hilfe über die Runden kommt? Daher spielt das EK des Grossen beim KU für den 13-jährigen Sohn keine Rolle - weder so noch so. Bereits jetzt kann bei einem Zahlbetrag von 190€ davon ausgegangen werden, dass der Grosse nicht berücksichtigt wurde.

Bei der theoretischen Haushaltseinsparung sieht es freilich anders aus.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2010 14:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Oldie,

ja und daher gehe ich davon aus, das man über den Sohn eine Haushaltsersparnis konstruieren will. Daher mein "Einspuch"  😉

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2010 15:09