Liebe Leute lasst Euch sagen, das neue Unterhaltsrecht hat noch nicht eingeschlagen,.....
Hier nur ein kurzes Resumée für Interessierte:
14 Jahre verheiratet, zwei Kinder, Trennung 2004:
Festgelegter Unterhalt per Scheidung im Januar 2007: 627 € für Ex und 256 € für damals 10 jährigen Sohn und 316 € für damals 13 jährige Tochter. (Einkommen meines Mannes 2.300 €
Ab 01.01.2008 nachgelegter Unterhalt für beide Kinder jeweils 333 € die mein Mann auch heute (noch) bezahlt.
Februar 2009 eingereichte Klage auf Abänderung des Unterhalts für die Ex. (Mein Mann hat seit Mai 09 keinen Unterhalt mehr an seine Ex überwiesen. Kinder waren zu dem Zeitpunkt 12 und 15 Jahre alt)
Erste Verhandlung im OKTOBER 2009 vor dem Amtsgericht Siegen.
Ergebnis: Nachzahlung des einbehaltenen Unterhalts von Mai bis einschl. Oktober, dann 900 € "Zwangsabgabe" an das OLG Hamm und die Ex bekam erstmal keinen Unterhalt mehr. Kurioses Zwischenergebnis: Plötzlich hat sie ab Januar 2010 eine Halbtagsstelle als Finanzbuchhalterin angefangen (sie ist gelernte Bürokauffrau). Verdienst 780 € netto. Forderung der Ex: 37.000 € (wofür weiß bis heute niemand :knockout:)
Zweite Verhandlung im Januar 2010. Der Richter fragte wieder nach einem Vergleich. Dies wollte er schon im Oktober erreichen. Mein Mann hat sich verweigert. Begründung: Sie verdiene zwischenzeitlich mehr als der bisher gezahlte Unterhalt und die Kinder seien alt genug so dass sie ganztätig arbeiten gehen könne.
Die Gegenseite ist mit ihrem Angebot auf 20.000 € runter gegangen. :puzz:
An diesem Termin wurde der potentielle Lebensgefährte meiner Ex vor Gericht befragt ob er eine eheähnliche Lebensgemeinschaft mit der Ex meines Mannes hätte. Trotz regelmäßiger Urlaube, Wochenenden, etc. wurde dies vom Gericht verneint, da die Ex meines Mannes ihm die Wäsche nicht waschen würde und sie keine gemeinsame Wohnung haben. 😡 Die verfestigte Beziehung bestand zu dem Zeitpunkt nachweislich 2 Jahre und 2 Monate
(Zunächst hieß es im Februar 2009 es wäre nur eine Freundschaft, dann im Oktober 2009: das die Freundschaft nicht mehr existiere, dann im Januar 2010: dass man doch noch zusammen wäre, dann im Mai 2010: es sei eine lockere Liebschaft)
Dritte Verhandlung im Mai 2010. Der Richter wollte immer noch den Vergleich. Mein Mann verweigerte sich wieder. Die Gegenseite bot diesmal 15.000 € :puzz:
Nach längerer Beratung außerhalb des Gerichtssaales hat sich mein Mann dann auf 13.500 € weich klopfen lassen. Somit bezahlt er Rückwirkend ab November 2009 noch 21 Monate 627 € an seine Ex. Dann sind die Kinder 14 und 17 Jahre. Zudem darf seine Ex verdienen was sie möchte....
627 € Ehegattenunterhalt
666 € Kinderunterhalt
360 € Kindergeld
780 € eigener Verdienst
________
2433 € Gesamteinkommen
Meinem mann bleiben 900 €.
Bei allen drei Terminen vor dem Amtsgericht in Siegen wurde eins deutlich: Es gibt dort nur eine Lösung, die heißt VERGLEICH. Die andere Variante wäre gewesen nach Hagen zum OLG zu gehen. Da wurde jedoch schon ein eindeutiger Hinweis des Richters gegeben, dass damals bei der Scheidung 2006 / 2007 keine Befristung des Unterhalts festgelegt wurde und somit die "Angelegenheit" wieder beim Amtsgericht Siegen landen würde. Man könnte auch nicht die damalige Anwältin meines Mannes in Regress nehmen......
Effektiv hat die Ex meines Mannes insgesamt für 14 Jahre Ehe, bzw. in den letzten 6 Jahren nach der Trennung knapp 79.000 € nur für sich erhalten incl. Zugewinn, Barbeträge zur Wohnungseinrichtung, Unterhalt, etc....
Eine Abschlussfrage stellt sich nun für uns:
Wie wird sich in Zukunft der Unterhalt für die Kinder bemessen, wenn die Ex meines Mannes eventuell 3/4 oder Vollzeit arbeiten gehen wird. Wird dies überhaubt mit in die Berechnung mit einbezogen, oder was spielt hier ne Rolle?
Vielleicht hat hier jemand von Euch eine Antwort für uns.
Lg (geknickter) flieder
Hallo liebe Flieder,
schöne Sch**** 😡
Nur das Problem ist, egal was Ex verdienen wird, solange die Kinder minderjährig sind, muss Dein Mann den Barunterhalt allein erbringen.
Erst wenn das Kind volljährig ist, müssen beide Eltern Barunterhalt zu Händen des Kindes erbringen, quotal nach ihrem Verdienst. Wobei der EU dann für Ex als Einkommen gilt.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi @lbm,
wobei - wenn ich es richtig gelesen habe - die kids bei Ablauf des EU noch nicht 18 sind.
@flieder,
lbm hat ja Deine/Eure Fragen beantwortet.
Da jetzt eh nicht mehr zu ändern: Seht positiv, dass es jetzt definitiv nur noch wenige Monate EU sind statt Euch noch die ganze Zeit zu ärgern. Und immerhin hat das mehrfach vor Gericht ziehen ja auch "Einsparungen" bei der geforderten Gesamtsumme ergeben.
neuezeit
So ist das Leben
Hallo Flieder,
shit happens... Tut mir leid für Euch.
Versucht das beste draus zu machen und laß dir von mir gesagt sein, das ihr vor dem OLG Hamm wahrscheinlich auch nicht mehr Glück gehabt hättet, die legen das neue UH-Recht so aus, das es wie das alte aussieht.
Die Erfahrung muss gerade mein LG machen. 1. Instanz gewonne, vor dem OLG wird er lt. Anwalt sich auf Zahlungen bis 500 EUR einstellen müssen.
Es ist manchmal alles so frustrierend, aber laßt Euch nicht unterkriegen...
Lieben Gruß
PP
Hallo Flieder,
auch mein Mitgefühl habt ihr!!
Nun könnt ihr nur noch nach vorne schauen, und positiv denken. Ich weiß unheimlich schwer in so einer frustigen Situation.
Seht es mal so, er hat 24.000 € "gespart" von der Anfangsforderung bis zum Ergebnis. Schwacher Trost, aber ein bißchen Galgenhumor sei erlaubt!
Und dein Mann sollte sich jetzt was schönes gönnen, einen Wochenendurlaub mit dir, oder etwas kaufen, was er sich schon lange gewünscht hat. Das Leben geht weiter, und ihr lebt es zusammen, das zählt. Die Ex kann sich ihr Geld sonstwo hinstecken, und ihr schlechtes Gewissen wird sie irgendwann hoffentlich verfolgen.
Den Vater ihrer Kinder von 900 € leben lassen, ohne rot zu werden - tsts.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Guten abend zusammen.
Also ich würde den Vergleich ablehnen und ein Urteil verlangen. Ein Urteil kann ich, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht angreifen, einen Vergleich nicht.
Hier sind aber Fristen zu beachten, die den Vergleich aufheben lassen.
lg
Camper
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Hallo an alle,
vielen Dank für Eure tröstenden Worte. :redhead:
Ja uns bleibt leider nichts anderes übrig, aber eine weitere gute Komponente ist mir auch noch eingefallen:
Von den 13.500 € die die Ex nun einsackt, muss sie auf jeden Fall ein Teil der Gerichtskosten bezahlen. Außerdem hat sie sechs Jahre lang PKH bekommen und da sie nun arbeiten geht habe ich die Hoffnung, dass sie auch hier endlich mal zurückzahlen muss.
Also schmälert sich die ihr zur Verfügung stehende Summe.
@ Camper 2008
Die Variante haben wir uns natürlich auch überlegt ,aber hier sollte folgendes bedacht werden: Die Anwaltskosten würden enorm zu Buche schlagen, ohne die Garantie eines Erfolges. Hat ja princesspeachy in ihrem Beitrag bestätigt.
Für mich wäre an sonsten hoch interessant zu wissen, wieviel Vergleiche am Amtsgericht Siegen gesprochen werden. Ich gehe davon aus, dass das statistisch gesehen die beliebteste Variante der Richter dort ist, da sie sonst Angst haben, die nächst höhere Instanz haut ihnen auf die Finger und letztendlich haben die Schwarzkittel alle Möglichkeiten der Welt kein Recht zu sprechen, sondern mit erpresserischen Maßnahmen die Parteien weich zu klopfen. Nur kurioser Weise sind es zu 99% die Männer die durch den Wolf gedreht werden.
Ich kann Euch allen nur wünschen, dass hier "günstig " über die Runden kommt.
Lg flieder :thumbup:
1 Festgelegter Unterhalt per Scheidung im Januar 2007: 627 € für Ex und 256 € für damals 10 jährigen Sohn und 316 € für damals 13 jährige Tochter. (Einkommen meines Mannes 2.300 €
2 Nach längerer Beratung außerhalb des Gerichtssaales hat sich mein Mann dann auf 13.500 € weich klopfen lassen. Somit bezahlt er Rückwirkend ab November 2009 noch 21 Monate 627 € an seine Ex.
3 Effektiv hat die Ex meines Mannes insgesamt für 14 Jahre Ehe, bzw. in den letzten 6 Jahren nach der Trennung knapp 79.000 € nur für sich erhalten incl. Zugewinn, Barbeträge zur Wohnungseinrichtung, Unterhalt, etc....
4 Wie wird sich in Zukunft der Unterhalt für die Kinder bemessen, wenn die Ex meines Mannes eventuell 3/4 oder Vollzeit arbeiten gehen wird. Wird dies überhaubt mit in die Berechnung mit einbezogen, oder was spielt hier ne Rolle?
Hallo
1) üblicher Standard nach alter Gesetzeslage. Und bei vielen Richtern auch nach neuer. Denn Richterrecht ist stärker als Gesetze.
2) hätte ich eisern auf einem Urteil bestanden. Aber nun ists durch und unabänderlich. Aalso freut euch, dass das Ende absehbar ist. Netto macht es aber nicht 627€ aus wg. des Realsplittingvorteiles (Anlage U), der ja dann wegfällt.
3) Da hat meine für die halbe Ehedauer (7 Jahre) deutlich mehr abgezockt. Rentiert sich nicht, sich darüber aufzuregen, weg ist weg.
4) vereinfacht gesagt: das Einkommen der KM ist für den KU unerheblich, solange die Kinder noch bei ihr wohnen und in Schulausbildung oder Studium sind
