Hallo,
hat hier jemand Ahnung ob das " Einstiegsgeld " vom Arbeitsamt pfändbar ist ?
Muss es als Einkommen angerechnet werden und damit Unterhalt bezahlt werden ?
Moin,
die Grundlage für Pfändungen ist § 829 ZPO. DIESE Bezüge sind unpfändbar und DIESE nur bedingt pfändbar.
M. E. fallen diese "Einstiegsgelder" nicht darunter. Zur Pfändung bei Unterhaltsansprüchen gibt es noch den § 850d ZPO.
Ich komme zu dem Ergebnis: Ja, ist pfändbar.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Folgendes Beispiel :
Einkommen des Unterhaltspflichtigen ( selber noch 2 Kinder im Haushalt ):
Kindergeld 368
Unterhalt 314
ALG 522
Einstiegsgeld 248 insgesamt also 1452 Euro
dazu kommen dann natürlich noch die Einnahmen durch das Gewerbe, das aber nicht vollständig behalten werden darf, sondern nur ca. 160 Euro im Monat.
Wären dann also ca. 1610 Euro monatliches " Einkommen ".
Die Frage ist nur, was muss davon abgezogen werden für die beiden im Haushalt lebenden Kinder ?
Nicht erwerbstätig ist ja nicht richtig, denke mal dass man da schon 900 Euro ansetzen muss, da meine Ex sich ja mit diesem Einstiegsgeld selbstständig macht und dadurch ja erwerbstätig ist.
Das heisst, sie müsste also mit ihrem Gewerbe auf jeden Fall mehr als 900 Euro verdienen um jemals fähig zu sein Unterhalt zu bezahlen.
Sie selbst hat mir heute gesagt, dass sie nicht davon ausgeht mit ihrer Selbstständigkeit viel Geld zu verdienen. Sie denkt, dass sie mal knapp so viel verdienen wird, um kein Hartz 4 mehr zu bekommen. Das wären dann also 522 Euro.
Stellt euch mal vor ein Mann würde sagen : " Ich such mir jetzt mal einen Job, mit dem ich gerade mal so 600 Euro verdiene. Unterhalt kann ich dann leider nicht bezahlen, aber der Staat kann ja schon mal froh sein, dass ich kein Hartz 4 brauche. " Und um das zu erreichen, bezahlt unser Staat ihr für zwei Jahre monatlich 248 Euro zusätzlich, hat ihr von unseren Steuergeldern eine komplette Schneiderei eingerichtet, mit den teuersten Nähmaschinen, Stickmaschinen, usw.....
Manchmal fragt man sich schon was unsere Arbeitsämter sich eigentlich dabei denken !!
Hi DWH,
hab mich nicht präzise genug ausgedrückt: Ich wollte damit sagen, dass sie weniger hat, als ihr als Erwerbstätiger zustehen würde an Selbstbehalt.
Du hast sicher Recht. Aber bedenke auch: Selbst wenn sie irgendwo angestellt wäre als Näherin oder sowas in der Art, würde sie niemals so gut verdienen, dass es für KU reicht. Das ist der eigentliche Skandal, dass es Arbeiten gibt, die so schlecht bezahlt werden, dass sie weder zum Leben noch für Unterhalt reichen.
Für das AA ist sie aus der Statistik raus. Das ist das einzige was zählt, wie so oft im ÖDi.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Na wenn die Einnahmen von 160€ noch hinzu gerechnet werden kommt sie auf 930€. Pfiffig die Dame.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nun ja, mal abwarten was rauskommt bei der Unterhaltsklage vom Jugendamt .
Der meint nämlich, sie dürfe sich gar nicht selbstständig machen, wenn sie damit den Unterhalt nicht sichern kann. Zumindest verlangt er dass sie neben der Selbstständigkeit noch eine Arbeit annimmt.
Aber das steht ja in meinem anderen Thread.
Hallo,
es gibt immer mehr Stellen, die so angelegt sind, dass man kaum 1000 netto erhält für Vollzeitarbeit. Mehrere dieser Stellen sind mir dieses Jahr auch angeboten worden. Da ist es nicht mehr möglich KU zu zahlen.
Eine adäquate Stelle zu finden die entsprechend bezahlt wird, das ist inzwischen gar nicht so einfach. Evtl. kannst du dich ja mit ihr einigen, dass sie zumindest etwas bezahlt.
Sophie
Weisst du, mit solchen Ausreden, dass man in seiner Stelle nicht genug verdient, kommt wirklich nur eine Frau durch.
Ich arbeite 270 Stunden im Monat, habe eine tägliche Strecke von einfach 85 km zur Arbeit, und bin trotzdem noch aufgefordert worden einen Nebenjob anzunehmen um meiner Unterhaltspflicht nachzukommen.
Klar ist es nicht in Ordnung, dass man hier in Deutschland nicht genug bezahlt bekommt für seine Arbeit. Aber das geht nun mal nicht nur unterhaltspflichtigen Müttern so, sondern auch Vätern. Nur dass auf die keine Rücksicht genommen wird. Meistens.
Und einigen mit meiner Ex ? :rofl2:
Die ist so davon überzeugt, dass sie sowieso nichts zahlen muss. Ausserdem sind für meine Ex Männer dazu da Frauen und Kinder zu ernähren. Warum sollte sie dann arbeiten um MEIN Kind zu ernähren. Denn in diesem Fall ist es dann nämlich MEIN Kind.
sorry, das wusste ich nicht. Ich habe die letzten Monate nur einige solcher Angebote erhalten und musste feststellen, dass dies wohl immer mehr der Fall ist.
Sophie
