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Unterhalt

 
(@chrism1973)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, da ich meine Tochter nicht mehr sehen darf überweise ich meiner Ex kein Unterhalt mehr. Wir waren nicht verheiratet und sie hat das alleinige Sorgerecht.
Meine Frage ist, wenn sie zum Jugendamt geht sagen wir in 4 Monaten muss ich dann den gesamten versäumten Unterhalt zahlen oder nur ab dann wieder Unterhalt zahlen wo
sie es gemeldet hat?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2007 18:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus chrism!
Kindesunterhalt hat mit (Nicht)Umgang nix zu tun!
Keinen KU zu zahlen wegen Umgangsboykott ist genauso verwerflcih wie Umgangsboykott wegen zu wenig (oder keine) Unterhaltszahlungen...

Wenn sie beim JA Beistandschaft beantragt, wirst Du den nichtbezahlten angelaufefen KU-Betrag in voller Höhe erstatten müssen.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2007 18:46
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Puh......
ich nehme einmal an, dass du den Unterhalt für dein Kind meinst - keinen Unterhalt für deine Ex.
Vollkommen losgelöst von der Frage, warum du deine Tochter nicht mehr sehen darfst - der Kindesunterhalt (KU) ist für SIE allein bestimmt, damit sie was zu essen, trinken, anzuziehen etc. hat.....
Dabei geht es nicht um das Verhältnis der Eltern untereinander.
Überleg dir gut, ob du nicht für deine Tochter die Unterhaltszahlungen sofort wieder aufnimmst!

Aber zu deiner Frage: Warum sollte deine Ex erst in vier Monaten irgendwo hin laufen? Und wie kommt sie bis dahin ohne deine Zahlungen klar?
Soweit ein Titel für den Unterhalt besteht (Urkunde, Urteil) wirst du auf jeden Fall auch nachzahlen müssen! Besteht KEIN Titel, weil ihr alles ohne Vertrag, Urteil o.ä. bisher so geregelt habt, dann wird deine EX dich in Verzug setzen müssen. Erst ab diesen Zeitpunkt an musst du dann nachzahlen....aber dazu reicht es u.U. aus, wenn sie dich auffordert, den vereinbarten Unterhalt, der vielleicht 14 Tage überfällig ist, jetzt bitte zu leisten! Das kann schon in Verzug setzen sein......

Aber ernsthaft: was kann deine Tochter für euren Streit? Also.....


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2007 18:46
(@chrism1973)
Schon was gesagt Registriert

es geht einfach um den Unterhalt für meine Tochter.
es gibt kein titel, wir haben das nur mündlich vereinbart,
kann sie so rückwirkend den Unterhalt einfordern?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2007 19:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi chrism,

ich denke mal, solange kein Titel existiert und Du nicht in Verzug gesetzt wurdest, erfolgt keine rückwirkende Zahlung. Allerdings finde ich Dein Verhalten genauso moralisch verwerflich wie das der Mutter. Ihr tragt eure Differenzen auf dem Rücken des Kindes aus frei nach dem Motto "Wie du mir - so ich dir", und das Kind interessiert nicht. Schämt euch.

oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 18.12.2007 19:17
(@chrism1973)
Schon was gesagt Registriert

danke für eure Hilfe. Wenn ihr meine Ex kennen würdet dann würdet ihr mich verstehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2007 19:25
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Selbst wenn wir deien Ex kennen würden würden wir dich nach wie vor nicht verstehen.
Ich habe auch mal so gedacht wie du habe auch 1 mal die Zahlung nicht gezahlt, weil ichmeien Tochter nicht sehen durfte, aber habe die zahlung nach einem monat wieder aufgenommen, weil ich damit meinem Kind mehr schade als meiner Ex ausserdem holt sich deine Ex dann woanders das Geld he rsei es vom Sozialamt oder von der Unterhaltsvorschußkasse, daher triffst du mit nicht zahlen nur dein Kind und nich tdeine EX.

Ich an deiner stelle würde statt rachehgelüste lieber mal meinen Hintern zum JA oder zum RA bewegen und eine Gerichtliche Umgangsregelung anstreben anstatt hier dein Kind genauso weh zu tun wie deine EX dies tut.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2007 19:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ chrism

danke für eure Hilfe. Wenn ihr meine Ex kennen würdet dann würdet ihr mich verstehen.

man muss Deine Ex weder kennen noch verstehen - der Kindesunterhalt ist für's Kind und nicht für die Ex. Wenn sie den Umgang zwischen Dir und Eurer Tochter boykottiert, gibt es bewährte und sehr sichere Wege, diesen Umgang herbeizuführen. Allerdings tatsächlich um den Preis, dass bei einem Gerichtsverfahren auch Deine Unterhaltspflicht zur Sprache käme und tituliert würde.

Selbstjustiz ist kein probates Mittel, sich am Ex-Partner zu rächen. Du kannst auch nicht Deinem Chef in die Kasse greifen, wenn Du der Ansicht bist, er bezahlt Dir zu wenig.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2007 19:38
(@chrism1973)
Schon was gesagt Registriert

die hat nen neuen Typ, und der hat ein eigenes Haus, ausserdem bekommts sies von ihren Eltern vorne und hinten reingesteckt. Mein Geld würde sie nur nehmen um sich IHR Leben zu versüssen. Wenn sie drauf angewiesen wäre würde ich das sicher nicht machen.

Mir ist noch etwas eingefallen, wenn sie zum Jugendamt geht braucht sie doch gar keinen titel, da geht sie dann doch hin, die geben ihr unterhaltsvorschuss und die holen sich das Geld dann bei mir. Holen sie das auch rückwirkend oder erst ab dem Termin wo sie es gemeldet hat?


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Themenstarter Geschrieben : 19.12.2007 11:01
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

in diesem forum bist du wohl falsch. rachegelüste kennen wir, wir sind alle verletzt worden. aber wir kämpfen um unsere kinder und deren wohlergehen. wenn das dein einziges problem ist, ohne rücksicht auf deine tochter, dann verschwinde von hier!

😡  😡
stema


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 12:45




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus chrism!

Mir ist noch etwas eingefallen, wenn sie zum Jugendamt geht braucht sie doch gar keinen titel, da geht sie dann doch hin, die geben ihr unterhaltsvorschuss und die holen sich das Geld dann bei mir

Wenn sie das macht, kannst Du getrost davon ausgehen, dass das JA aufgrund Deiner Zahlungsverweigerung auf eine Titulierung bestehen wird, notfalls gerichtlich!

Ich kann Dir nur raten, die Baustellen Umgang und KU schnellstens fein säuberlich zu trennen und Deine Verpflichtungen (KU) weiterhin zu erfüllen.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 13:10