Hallo Gemeinde,
erstmal Danke für die Arbeit, die hier geleistet wird! Es hilft sicher ganz Vielen.
Ich selbst habe nun eine Frage:
Die neue DDT habe ich mir angesehen. Nun steht da was Zu- und Abschlägen bei Anzahl von Unterhaltsberechtigten. Was ist damit gemeint?
Zu meinen Daten: Nettogehalt (unbereinigt) von € 1.886. Nur ein Unterhaltsberechtigter (Tochter ist 12 Jahre alt). Kein dynamischer Titel. Bisheriger Zalbetrag € 312,-. Wenn ich richtig abgelesen habe, muss ich 307€ zahlen. Ist das so? Ich bin mir jetzt etwas unsicher.
Im voraus Besten Dank
Viele Grüße
Soonwaldfuchs
Moin,
die von dir bemerkten Veränderungen greifen ausschließlich bei Neutitulierung. In diesem Fall würdest du tatslchlich zwei Einkommensstufen höher eingeordnet werden.
Der KU-Titel ist nicht anzupassen, da nicht dynamisch; siehe >hier<.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Fuchs,
Wenn aber eine Neuberechnung käme, müsstest du tatsächlich 343,- € zahlen.
Die Herraufstufung um 2 Stufen gab es allerdings vorher auch schon. Deshalb hast du bisher auch 312,- bezahlen müssen.
Jetzt sind allerdings die Stufen grösser und damit für dich teurer.
Also stillhalten und hoffen, dass keiner eine Neuberechnung anordnet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
