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Hallo Zusammen.
Ich habe mich grad angemeldet, weil ich auch in irgendeiner Weise Hilfe brauche und ich nicht weiß wo ich diese herkriege.
Habe mir grad die EInträge hierzu gelesen und befinde mich in einer vergleichbaren Lage wie crism1973. Meine Ex-Freundin ist vor ein paar Tagen nach Italien mit unserem Sohn gefahren.Leider konnte ich das nicht durch das JA oder einen RA verhindern. Nun habe ich als einzigste Möglichkeit auch den Unterhalt stillgelegt. Ich denke mal dass ich so an ihre neue Adress komme und ausserdem kenn ich ihre neue Bankverbindung noch nicht.Zusätzlich sollte sie von nun an auch das JA einschalten wenn sie was von mir will. Bisher hatte ich ihr den Unterhalt direkt überwiesen.
Welche Möglichkeiten habe ich, meine Rechte und Pflichten und die der Mutter zu verankern, um das weitere Besuchsrecht aufrecht zu erhalten?? Kann mir da jemand eine Antwort drauf geben?? Bei einem Anwalt war ich, ein Beratungsgespräch und ein lapidarer Schriftsatz an die Mutter kosteten mich glatte 250€ !!! Aber am Geld soll es nicht scheitern, denn ich will weiterhin mit meinem Sohn das Besuchsrecht wahren.
Wäre echt lieb, wenn mir jemand ne Antwort schickt.
Anm.: Forenregeln beachten (Nr. 5).
Hallo potter,
ausserdem kenn ich ihre neue Bankverbindung noch nicht
Existiert denn das alte Konto nicht mehr? Solange sie nichts anderes sagt wird der KU auf das angegebene Konto überwiesen. Soltle dieses nicht mehr existieren wird die Bank dir das mittelen.
Ich denke mal dass ich so an ihre neue Adress komme und
Nicht unbedingt. Du könntest Post von einem Anwalt bekommen und der könnte alles so abwicklen das sie ihre Adresse nicht bekannt geben muß.
Zusätzlich sollte sie von nun an auch das JA einschalten wenn sie was von mir will.
Tja, sie lebt nicht mehr in Deutschland, ich würde eher darauftippen das du Post vom Anwalt bekommst.
Tja, das Umgangsrecht steht eurem Kind zu, es ist nur die Frage wie es umzusetzen ist. Theoretisch könnte sie, da sie die Entfernung gescahffen hat an den Umgangskosten beteiligt werden. Aberdazu muß sie das finanziell auch können. Grundsätzlich sind die Umgangskosten von dir zu tragen.
Leider konnte ich das nicht durch das JA oder einen RA verhindern
Vielleicht wärs gut, wenn du ein bisschen mehr erklärst was RA und JA unternommen hatten. Das aberdann am besten im Bereich Umgangsrecht/-pflicht.
Andere Frage: Besteht das GSR oder das ASR?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina. Danke erstmal für deine Antwort.
Es besteht in unserem Fall das ASR bei der Mutter. Daher darf sie auch rechtlich gesehen umziehen wie,wohin und wie oft sie will.Das hat mir der Anwalt bereits erläutert. Das JA hielt sich nicht für zuständig, da der Wohnsitz nach Italien verlegt wurde.
Momentan sieht es so aus, dass trotz telefonischer Abmachung mit der KM keinerlei Informationen über den genauen Aufenthaltsort des Kindes in Erfahrung gebracht werden konnten!!! Ich solle auf das Handy ihres neuen Partners anrufen, wenn ich mit meinem Sohn sprechen wolle!! Ihre Adresse bräuchte ich um mit ihr auf schriftlichem Wege das Besuchsrecht aussergerichtlich klären zu können.Dies wurde mir auch vom RA so vorgeschlagen. Da es aber den Anschein hat, dass sie mir und meinem Sohn, dieses Recht verwehren will, werd ich wohl kaum um den gerichtlichen Weg herum kommen.Dieser wird sich dann erstmal auf die Besuchsregelung beschränken.
Dass ich die Kosten für die "zusammentreffen" zu tragen habe, ist mir bewusst und dazu bin ich ja auch bereit!
Ihr altes Konto besteht immer noch, wobei dies ein Konto bei einer deutschen Bank ist und sie in Italien wohnen. Eine neue (italienische) Bankverbindung sollte ich aber dennoch haben, oder zumindest einen Brief von ihrem Anwalt bzw vom JA, damit ich weiß ob sie in Deutschland abgemeldet ist oder noch von hier (illegalerweise) Kindergeld bezieht.Dies ist mir je eigentlich auch egal, es betrifft allerdings den Gerichtsstand der ganzen Sache, wo sie den nun angemeldet ist!!! Und dies versuche ich auf diesem Wege heraus zu bekommen.
Abgesehen davon, werde ich mir keinen Kopf machen müssen, wenn ich nicht bezahle, denn wenn sie ihren Anspruch auf Zahlung des KU nicht stellt, werde ich auch keine Konsequenzen tragen. Klar ist dies nicht gut für den Sohnemann, aber ich möchte in Zukunft nicht mehr direkt an sie bezahlen und dies scheint mir mein Recht zu sein!?!???? ZUM VERSTÄNDNISSS: Bezahlen will ich gerne, nur nicht mehr direkt an sie.Das JA oder ein Gericht sollte sich mit der "Eintreibung" des KU beschäftigen, dann gibt es ein Schreiben an mich und an sie wieder eine regelmäßige Überweisung!!
Denn was sie meinem Sohn mit der ständigen Umzieherei antut, heisse ich auch nicht für gut! Er musste bereits 8x in sieben Jahren den Wohnort wechseln und dazu immer wieder sein soziales Umfeld und die Schule bzw den Kindergarten! Dies ist nur auf die willkürliche Art und Weise der Mutter zu leben zurückzuführen! Und dem möchte ich ein Ende setzten!!
Moin,
vorab, der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Hier greift also italienisches und nicht mehr deutsches Recht (=> Haager Abkommen).
Das zweite wäre, das auch der Gerichtsstand in diesem Fall nach Italien gehen würde, d.h. der deutsche Anwalt dürfte kaum noch zuständig sein. Allerdings bleiben laufende Verfahren in Deutschland.
Gruß, Xe
Das mit dem italienischen Recht ist mir bewusst, allerdings kann ich noch nicht mal genau sagen, ob sie in Deutschland offiziell abgemeldet ist. Das wäre ja auch noch ein Grund dafür, warum sie nicht mit mir kooperieren will und nicht mit ihrer Adresse rausrückt.
Aber selbst wenn italienisches Recht greifen würde, kann ich mich doch von einem deutschen Anwalt vertreten lassen?
Jedenfalls bekomme ich keinerlei Infos zum Aufenthaltsort meines Sohnes. Und auch die einzigste Handynummer die ich habe, gehört jetzt ihrem Lebensgefährten.Ergo soll ich ihn anrufen wenn ich mit meinem Sohn reden will. Das wäre ja nicht allzu schlimm, aber was ist, wenn mich mein Sohn mal erreichen will??? Wir hatten eigentlich so ausgemacht, dass wenn er einmal bei mir klingeln lässt, ich ihn zurückrufe.Dies Möglichkeit ist durch die "Mutterdiktatur" völlig aussen vor.
Bin echt mal gespannt was da noch alles kommt. Jedenfalls notiere ich meine Bemühungen und gebe sie dem Anwalt zu Protokoll. Wenn es denn soweit kommen muß, dass wir vor Gericht landen, dann kann ich wenigstens ihre hirnlosen Taten und UNterlassungen nachweisen. An der Situation allerdings wird sich vorerst nichts ändern.................ich werde meinen Sohn eine ganze Zeit lang nicht sehen.Wobei auch ER ein Anrecht auf den Umgang mit mir hat!
Mit der Einstellung der KU Zahlungen hat er sich eindeutig ins Unrecht gesetzt, bewegt sich schon allein aus der Motivlage heraus im STGB Bereich!! Das sollte bedacht werden.
Das Kind ist deutscher Staatsbürger, nehme ich an, der KV auch, das bedeutet eine Straftat z.N. eines deutschen Staatsbürgers.
Es ist hier schon genug gepostet worden, über den KU den Umgang zu erzwingen ist menschlich nachvollziehbar, in der Sache aber völlig induskutabel. Den Schaden hat das Kind!
In einem bin ich mir aber nicht sicher, wie es mit dem deutschen Unterhaltstitel aussieht. Vorstellbar wäre für mich, daß der wegen EU zunächst mal auch in Italien gilt, bis zu einer dortigen Entscheidung. In irgendeiner Entscheidung habe ich mal gelesen, daß die jeweiligen Gerichte zunächst mal die Heimatentscheidungen übernehmen.
Wenn das SR ohnehin bei der KM liegt, hat er nach meiner Einschätzung jetzt sehr dünnes Eis unter den Füßen. Weil es eigentlich wegen EU nicht mehr nötig ist, braucht das Kind noch nicht mal die italienische Staatsbürgerschaft, müßte also über die Mutter vor einem deutschen Gericht die Unterhaltssache klären.
Eine Straftat bleibt es allemal, den Unterhalt aus diesen Gründen nicht mehr zu zahlen. Eine vorsätzliche Tat noch dazu!
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
