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Unterhalt 23-jähriger Student

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(@redwood)
Rege dabei Registriert

Kasper, der Sohn bekommt laut seiner Aussage kein Bafög mehr, weil das Einkommen seiner Mutter zum Berechnungszeitraum (bei Bafög zählt immer das Einkommen vom vorletzten Jahr) höher war als jetzt, weil sie damals noch einen Nebenjob hatte, den sie jetzt nicht mehr ausüben kann. Zudem hatte mein Mann vorletztes Jahr noch ein unterhaltsberechtigtes Kind mehr, das nunmehr aus der Berechnung rausfällt, weil es eigenes Einkommen hat. Er ist 23 und hat die Regelstudienzeit nicht überschritten. Vielmehr wird er noch sicher zwei weitere Jahre Unterhalt benötigen, bis er sein Studium abgeschlossen hat.


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Themenstarter Geschrieben : 26.11.2018 22:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so leid es mir tut, aber bei einem Einkommen über 1040 Euro bist Du keine unterhaltsberechtigte Person mehr.
Wenn die Miete zu hoch ist muss man sich eine andere Wohnung suchen, es gibt auch in Bayern Menschen, die nur 1000 bis 1200 Euro Einkommen haben und davon auch leben müssen.
Die Festlegung, der 1040 Euro ist fast der Selbstbehalt eines Unterhaltzahlers, aber natürlich ist es auch eine relativ willkürliche Grenze.

VG Susi


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Geschrieben : 26.11.2018 23:29
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

@Sturkopp, hier ziehst du doch die Ausgleichszahlung ab, um den Anspruch des Sohnes in die DDT einzuordnen. Versteh ich nicht ganz. Zudem bin ich doch laut BGB unterhaltsmäßig ganz klar vor ihm, also habe ich Anspruch auf Unterhalt, weil ich durch die Steuerklassen weniger Gehalt habe. Was bei Klasse 4 erscheinen würde, kann doch hier nicht zählen, wir haben ja nunmal nicht 4 und auch der Unterhalt wird nicht nach seinem Einkommen mit 4 berechnet.

Diese Ausgleichszahlung ist Einkommen das dir gehört und nicht deinem Mann. Ohne ihn würde es direkt auf deinem Konto landen.

Anspruch auf Unterhalt hat nur der der bedürftig ist und das entfällt bei dir.

Der Unterhalt wird nach seinem Einkommen berechnet und deswegen muss dein Anteil daran aus seinem Einkommen rausgerechnet werden. Tip: geht zum Finanzamt und lasst euch das ausrechnen.

Bei den 1040,-€ handelt es sich um deinen SB der für dich in der Berechnung berücksichtigt wird. D.h. dein  Mann und du habt gegenüber dem Sohn einen SB von zusammen 1300+1040,-€ bevor er berücksichtigt wird.

Den Anteil von den 1040,- € am Familieneinkommen erwirtschaftest du mit deinem Einkommen selber , so daß dein Mann dir an dieser Stelle keinen Unterhalt leisten muss und du in der Unterhaltsberechnung rausfällst.

Zum Anspruch: Die Kinder(alle) sollen am Einkommen des Pflichtigen partizipieren lediglich begrenzt durch die Leistungsfähigkeit. Deshalb wird der Unterhalt der minderj., weil vorrangig, erst beim verteilen vorher berücksichtigt.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 27.11.2018 02:44
(@redwood)
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Ah ok, das ist wohl eine Begriffssache, die ich so nicht verstanden habe.

Noch mal bitte zu meiner Klarheit:

Vom Einkommen des KV sind abzuziehen seine Aufwendungen und der Ausgleich für mich. DAS ist dann die Grundlage zum weiterrechnen und das ist auch die Grundlage für den Unterhalt als fiktiver Alleinzahler, den die erreichnete Summe am Schluss nicht übersteigen darf (bzw. die er höchtens zahlen muss). Und erst am Schluss, wenn es um die Haftungsteile geht, werden die Unterhaltszahlungen an die privilegierten Kinder noch dazu abgezogen, um die Haftungsanteile für das nicht privilegierte Kind zu errechnen?

Ich frage deshalb so blöd, weil bei der letzten Unterhaltsberechnung haben wir sämtliche Unterhaltsleistungen der vorrangigen Leute vorab abgezogen. Schließlich geht es ja um ein erwachsenes, nicht privilegiertes Kind auf Rang 4. Das ergab dann das unterhaltsrelevante Einkommen, mit dem weitergerechnet wurde und das hat der jetzige Student so akzeptiert. Ich bilde mir ein, dass ich diese Rechnung damals sogar auf einer Grundlage von hier gemacht habe, finde jetzt aber blöderweise den Thread nicht mehr.


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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2018 16:13
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Redwood,

du musst da trennen zwischen Anspruch und Leistungsfähigkeit.

Wie würdest du denn rechnen wenn der 23 Jährige auch euer Kind wäre? Die minderj. vorziehen wäre wohl nicht der richtige Weg.

Aber 2 Fragen habe ich noch: Wer hat den Anspruch der minderj. bestimmt? und du hattest 88,-€ Bafög
( die ich in der Berechnung fälschlicher Weise als KG benannt habe) angegeben.


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Sturkopp

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Geschrieben : 27.11.2018 16:57
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Den Unterhaltsanspruch der Minderjährigen (andere KM) hat das Gericht bestimmt. Ich glaube, dazu habe ich damals sogar einen Thread hier gemacht, weil er 3 Gruppen nach unten gestuft wurde. Die 88 Euro Bafög hat der Student letztes Jahr bekommen. Dieses Jahr bekommt er sie nicht mehr. Ich bin zuerst ausgegangen, dass bei allen das Einkommen der letzten 12 Monate zählt, bin mittlerweile eines besseren belehrt und zähle die 88 Euro nicht mehr als Einnahme.

Die Frage, wie ich rechnen würde, wenn der 23-Jährige unser Kind wäre, das hat ja nichts mit mein oder dein zu tun (ich habe selbst eine 23-jährige Tochter, die hat nach 18 nichts mehr bekommen, weil sie nicht klagen wollte, es aber gemusst hätte. Gott sei Dank hat mein Einkommen incl. Ausgleich meines Mannes gereicht, dass ich ohne Mietanteil alles hier bezahlen konnte und ihr ein Taschengeld geben konnte). Ich lese immer privilegiert, nicht privilegiert, von jungen Erwachsenen erwartet man, dass sie sich selbst versorgen bla bla. Ich muss zugeben, wenn ich dann so Aussagen lesen wie "wenn du nicht mehr zahlst, muss ich nebenbei arbeiten, dann studiere ich länger und du musst länger zahlen", das ist so unsensibel, da geht mir schon die Hutschnur hoch. All das hat Hintergründe, die zu schildern hier zu lang wäre. Zudem liest man, dass "ranghöhere" Unterhaltsberechtigte bevorzugt zu bezahlen sind. Das war halt so meine Logik. Nach der bin ich gegangen. Ich war wirklich überzeugt, dass meine Rechnung korrekt ist. Aber im Grunde tut das nichts zur Sache. Ich will es nur einfach korrekt machen. Mein Mann kann das halt gar nicht mit den Berechnungen 😉 Unterhalt soll gezahlt werden, aber natürlich nicht mehr als man muss. Ich bin wohl einfach wirklich zu doof für diese Art der Berechnung. Ich finde grad die Vermischung von privilegiert, nicht privilegiert, Einkommensausgleich etc. sehr kompliziert 🙂


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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2018 18:41
(@sturkopp)
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Hallo Redwood,

ich wollte euch da nichts vorwerfen, sondern mir ging es darum dir klar zu machen das alle Kinder gleich behandelt werden.

Mit dem Bafög müsstest du die Berechnung dann anpassen. Der Unterhalt für die minderj. müsste auch angepasst werden, es wäre ja nur noch 1 Stufe zu berücksichtigen.


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Sturkopp

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Geschrieben : 27.11.2018 19:02
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Ich war 16 Jahre alleinerziehend. Wegen mir bekommt jedes Kind, was es verdient. Aber ausnutzen mag ich mich nicht lassen und drohen lass ich mir auch ungern. Und ich finde nach wie vor nicht, dass ein minderjähriges Kind mit einem nicht privilegierten Erwachsenen gleichzusetzen ist. Aber genau deswegen ist ja auch die Art zu rechnen anders 🙂

Wichtig war für mich auch schonmal der Nachweis um die Frage, ob nicht mehr zu zahlen ist als wenn man fiktiv allein unterhaltsverpflichtet wäre. Das zweifelt er nämlich auch an bzw. das Jugendamt hat ihm gesagt, dass das nicht stimmt.


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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2018 19:37
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Aber ausnutzen mag ich mich nicht lassen und drohen lass ich mir auch ungern. Und ich finde nach wie vor nicht, dass ein minderjähriges Kind mit einem nicht privilegierten Erwachsenen gleichzusetzen ist. Aber genau deswegen ist ja auch die Art zu rechnen anders 🙂

Wichtig war für mich auch schonmal der Nachweis um die Frage, ob nicht mehr zu zahlen ist als wenn man fiktiv allein unterhaltsverpflichtet wäre. Das zweifelt er nämlich auch an bzw. das Jugendamt hat ihm gesagt, dass das nicht stimmt.

Ich bin da bei dir, mit Lügen und falschen Behauptungen wurde ich auch konfrontiert.
Die Kids werden ja nicht gleichgesetzt, der volljährige bekommt ja nur etwas wenn die anderen Kids ihren Unterhalt haben. Die Grundlage für den Anspruch ist die selbe, mehr nicht.

Das JA dürfte nichts mehr machen, die sind nur bis zum 21. Geburtstag mit im Boot.


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L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 27.11.2018 20:05
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Weißt ja, was das Jugendamt darf und was es tut, sind oft zweierlei. Die verschicken ja auch mal gerne falsche Unterhaltsberechnungen, obwohl sich viele Sachbearbeiter GAR nicht auskennen.


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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2018 20:52




(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Weißt ja, was das Jugendamt darf und was es tut, sind oft zweierlei.

Ihr habt aber jetzt den Vorteil das die Schreiben vom JA gegenstandslos sind, also ungeöffnet in die Sammlung und gut ist es.


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L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 27.11.2018 21:21
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