Unterhalt während L...
 
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Unterhalt während Lehrzeit - minderjährig

 
(@madmatl)
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Hallo zusammen,
ist zwar noch etwas hin, aber nachdem mein Sohn mir mitgeteilt hat, dass er jetzt eine Lehrstelle für 09/2019 hat, wollte ich mal vorsichtig anfragen, wie sich der Unterhalt dann berechnet.

Paar Fakten:
Sohn wird 11/2019 volljährig, sprich geht es mir um die 2 Monate in denen er noch minderjährig ist.
Wohnt noch bei KM
Alttitel (bis 18) existiert über etwa 103%, wurde nie aktualisiert.
Aktuell zahle ich etwa 110% wegen weiterem Kind, bald noch ein 2. Kind, denke die 110% sind dann immer noch ok wegen Lohnerhöhungen.
Verhältnis zum Sohn ist super, kommt noch regelmäßig, Kontakt zur KM ist nahezu 0. (seit Sohn alt genug ist kommunizieren wir nur das mindeste)
Aber: wenn es um Geld geht ist sie immer gleich zur Stelle, daher würde ich gerne schon wissen, was in den 2 Monaten bis zur Volljährigkeit passiert.

Also, sein Bedarf als Minderjähriger ist aktuell 514€, abzüglich halbes Kindergeld 417€.
Sein Ausbildungsgehalt im 1. LJ sind 1000€, müssten so 750€ netto sein.

Was wird in den 2 Monaten angerechnet? Erstmal werden ja 100€ abgezogen, bleiben 650€? Nun hab ich irgendwo gelesen, dass bei Minderjährigen nur die Hälfte angerechnet wird? sprich 325€?
Stimmt das? Sprich wäre mein Anteil in den 2 Monaten noch 417€-325€ = 92€ zu zahlen?

Sollte das stimmen, ab wann wäre das zu zahlen? Den Lohn für Sept würde er ja erst Ende September erhalten?
Was ändert sich dann ab 18? Klar müssten man dann seinen Gesamtbedarf ausrechnen und entsprechend quoteln. Aber werden seine 650€ plus volles Kindergeld = ca. 850€ dann voll angerechnet? Dann sollte es offiziell doch erstmal vorbei sein mit Unterhalt? Zumindest der offizielle Teil und dann auf das Konto vom Sohn.

Ich weiß, sind viele Fragen, aber vielleicht kann hier einer kurz mal über meine Fragen drüber schauen.

Vielen Dank schon mal.
MaD


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2018 11:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei minderjährigen Kindern erbringt ein Elternteil den Unterhalt durch Betreuung, deshalb wird das Einkommen des Kindes auf beide Eltern aufgeteilt und Du kannst nur die Hälfte abziehen.

Bei volljährigen Kindern wird der Unterhaltsbedarf aus dem addierten Einkommen der Eltern bestimmt und darauf wird dann das volle Einkommen des Kindes abgezogen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2018 12:36
(@madmatl)
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Hi Susi,
Danke für die Antwort.
D.h. aber auch, dass mein Überschlag oben in etwa hinkommt.
Und zählen würde es ab September, weil er da seinen ersten Lohn erhält, wenn auch erst am Ende des Monats?!
Sprich September und Oktober so wie berechnet und November dann anteilig bis zu seinem 18.?

Gruß und Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2018 12:39