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unregelmäßige Unterhaltszahlungen

 
(@mausi39)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich bin jetzt schon seit 6 Jahren geschieden.
Mein Ex ist selbständig, mal meldet er das Gewerbe ab, damit es auf seine Neue angemeldet wird und jetzt hat er es wieder angemeldet. Seine Unterhaltszahlungen lassen sehr zu wünschen übrig, er hängt immer hinterher und zahlt nur 180 Euro für seinen 13-jährigen Sohn.
Meine Frage: Ich habe zwar einen Titel, der ist aber aus dem Jahr 2000. wie komme ich an seine Einkommensnachweise ran? Theoetisch hat er sogar Einnahmen aus Vermietung. Ich habe echt keine Lust mehr, jeden Monat dem Unterhalt hinterherlaufen zu müssen.
Wißt ihr einen Rat?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2006 13:32
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

.....vielleicht fragst du mal wie viel er hat so im Monat und vergleichst es mit deinem vielleicht kann er wirklich nicht zahlen ,dann ist 180,00 EUR doch viel sprich er gibts sich Mühe dafür aufzukommen.............


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2006 14:41
(@mausi39)
Schon was gesagt Registriert

er sagt, daß er zu knapsen hat, aber er wohnt in einem Haus (gehört ihm zur Hälfte), wo 3 Parteien vermietet sind - zählen die Mieteinnahmen nicht auch mit zum Einkommen? seine LG bekommt ja sicher auch vom AA Bezüge und dann ist da noch eine gemeinsame Tochter. Irgendwas stimmt doch da nicht ganz.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2006 14:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also, was seine LG hat oder bekommt hat dich schlicht und einfach nicht zu interessieren.

Wenn die beiden eine gemeinsame Tochter haben dann wird sie deinem Sohn gleichberechtigt beim Unterhalt berücksichtigt.

Klar zählen Mieteinnahmen auch zu seinem Einkommen, ausserdem kann ihm bei einre selbstbewohnten Immobilie ein Wohnwertvorteil angerechnet werden...

Du hast alle 2 Jahre das Recht sich nach seinem Einkommen zu erkundigen und überprüfen zu lassen, inwieweit sich der KU ändern könnte. Dazu muß er dir alle Belege von 12 Monaten bzw. 38 bei Selbstständigen zur Verfügung stellen. Am besten lässt du das übers JA machen, oder du gehst zum Anwalt


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2006 14:56
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

hmmmm........er sollte nicht "sagen" das er zu  knapsen hat,...er sollte es dir  zeigen
seine           LG gehört meines erachtens nicht mit ins spiel Sie hat  ja nur Bezüge vom AA(wenn se ne mille aufm Konto ist das was anderes find ich)und was das rechtliche betrifft kann ich dir nicht sagen ich bin eher der ich versuche das mal so und dann so usw.
ist zwar nen mordsgeduld spiel aber ein versuch ist es wenn Kinder mit betroffen sind immer wert.
Ansonsten eben Beistandschaft beim JA


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2006 15:06
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

hmmmm........er sollte nicht "sagen" das er zu  knapsen hat,...er sollte es dir  zeigen

Zur Auskunftspflicht siehe derBeitrag von Midnightwish: er hat alle 2 Jahre sein Einkommen offenzulegen.

seine          LG gehört meines erachtens nicht mit ins spiel Sie hat  ja nur Bezüge vom AA(wenn se ne mille aufm Konto ist das was anderes find ich)und was das rechtliche betrifft kann ich dir nicht sagen ich bin eher der ich versuche das mal so und dann so usw.

Seine LG ist außen vor, außer er ist ein Mangelfall UND hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine LG ODER eine nachweisbare Mietersparnis, siehe auch Urteiledes BGH ("Warenkorburteil").

ist zwar nen mordsgeduld spiel aber ein versuch ist es wenn Kinder mit betroffen sind immer wert.
Ansonsten eben Beistandschaft beim JA

Siehe oben.
Im Übrigen kann auch bei Mieteinnahmen eine entsprechende Belastung der Wohnimmobilien gegenüber stehen. Rein pragmatisch betrachtet wäre ein Einkommen dann nur der Überschuß, der Mieteinnahmen - Betriebskosten - Kredittilgung übersteigt.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2006 15:15
(@mausi39)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiß, daß das Einkommen seiner LG keinen Einfluß hat.
Kann ich selber einen Einkommensnachweis von ihm fordern oder ist es besser, dieses über's JA zu machen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2006 15:25
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

prinzipiell kannst du das selber machen (entweder selber schreiben oder auch per Anwalt, wobei ich den persönlichen Weg suchen würde) oder aber über dasJugendamt im Zuge einer Beistandschaft.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2006 17:52