Hallo zusammen,
ich habe da eine kleine Frage an euch.
Ich habe das Problem das bei meinem Finanzamt eine Sperre auf meinem Konto läuft aufgrund von rückständiger UVG Leistungen in Höhe von ca. 13.500 €.
Jetzt meine Frage:
Ich habe 1997 eine Urkunde beim JA unterschrieben die heißt "Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung auf Regelunterhaltsbasis".
Ich habe im Zeitraum von ende 1998 bis ende 2000 eine Umschulung gemacht. Meine damalige Freundin hat sich mit unserem Sohn 1999 von mir getrennt. Seitdem bezog Sie auch UVG Geld.
Jetzt hatte ich halt mal beim JA nachgefragt wiviel denn offen sei und einen Hinweis darauf gegeben das ich halt in dem Zeitraum eine Umschulung gemacht habe und somit, laut AG Duisburg 41 F 330/96, nicht Leistungsfähig war. Ich habe dann mitte 2001 eine Arbeit gefunden und bin seitdem dort beschäftigt. Das JA hat mir dann im Mai 2006 mitgeteilt das der oben genannte Betrag offen sei und ich bei einem Gerichtstermin im Juli 2003 eine abänderung erwirken hätte müssen. Die UVG Kasse hat mich in dieser Zeit, 1999 - 2005, nur 1-2 mal angeschrieben und mich zur Auskunftserteilung befragt bzw. nachgefragt wieviel ich verdiene usw.
Beim letzten mal, ich glaube im Jahr 2003 oder 2004 oder sogar 2002 schon, hat mein Anwalt für mich geantwortet. Seitdem kam nichts mehr vom JA erst seit April 2006 wieder. Ich werde hier laufend an die Unterhaltszahlungen erinnert.
Jetzt möchte das JA ich zitiere wörtlich:"Gemäß § 7 UVG i.V.m. der Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistungen auf Regelunterhaltsbasis vom 14.07.1997 Urkunden Nr. XXX/1997 des Kreises XXX sind Sie verpflichtet mir meine Auslagen zzgl. Zinsen zu erstatten."
Aber jetzt zur eigentlichen Frage: Sollte ich in diesem Fall lieber einen Anwalt aufsuchen oder habt ihr noch irgendwelche Vorschlage? Ich meine ich war in der Zeit ja nicht Leistungsfähig. Im übrigen war die KM die ganze Zeit mit einem Partner zusammen, siehe auch
Kinder haben keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn sie bei einem Elternteil leben, der eine Lebenspartnerschaft führt. Denn ein Elternteil, der eine Lebenspartnerschaft führt, ist weder ledig, verwitwet oder geschieden noch lebt er von seinem Ehegatten dauernd getrennt, wie es für einen Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Voraussetzung ist.
Dass die Lebenspartnerschaft nicht in jeder Hinsicht einer Ehe gleichgestellt ist, gebietet es aus der Sicht des Zweckes des Unterhaltsvorschussgesetzes, die prekäre Lage Alleinerziehender abzumildern, nicht, diesen neuen Personenstand dem Personenstand "ledig" gleichzustellen.
o BVerwG, Urt. v. 02.06.2005 - 5 C 24.04; NJW 2005, 2938, FamRZ 2005, 1742, m. Anm. Muscheler, Karlheinz, 2006, 121; DVBl. 2006, 305; FEVS 2006, 217; JAmt 2006, 48; BayVBl. 2006, 190
Zumal mir ja eigentlich im Prinzip nie die möglichkeit gegeben worden ist mich zu diesem Sachverhalt zu äußern.
Ich danke im Voraus für eure Hilfe!!
Gruß
Peter
Hallo,
gehe schnellstens zum guten RA!!!
Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber wenn ein Titel besteht hast du diesen zu bedienen...auch wenn du nicht leistungsfähig bist.
Du hättest eine Änderung des Titels damals einreichen müssen...jetzt liegt das Kind im Brunnen und du wirst sicherlich zahlen müssen.
Ob Deine Ex in einer neuen Beziehung lebt oder nicht, dass hat nichts mit dem Unterhalt für Dein Kind zu tun. Du bist zum Barunterhalt verpflichtet und falls du aus irgendwelchen Gründen nicht zahlen kannst, dann zahlt das Jugendamt für Dich.
Das Geld läuft bei Dir dann auf und du wirst es irgendwann zurückzahlen müssen.
Merke:
Kopf in den Sand stecken...so nach dem Motto... wenn ich nichts sehe ...dann sehen die Anderen auch nichts...musst du ganz schnell vergessen!!!
Letztendlich ist an an Dir dafür zu sorgen, dass alles in geregelten Bahnen läuft. Verlasse Dich nicht auf andere, so nach dem Motto die machen das schon.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Da hast du wohl recht aber wie ist es bei Urkunden die zusatande gekommen sind obwohl man mit der Kindesmutter noch in einem geminsamen Haushalt gelebt hat und die KU erst 2 Jahre später ausgezogen ist?
Hallo,
wenn ein Titel besteht...ist dieser zu bedienen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
