Hallo, Forum
ich brauche Rat in Sachen Kindergeld.
Da ich glaube (Paranoia?), dass zumindest der Next meiner Ex ab und zu hier mitliest, würde ich gerne diesen Beitrag bald wegeditieren, und ich möchte nichts weniger, als schlafende Hündinnen wecken!
Zum Hintergrund: Ich bin geschieden, das Kindergeld für zwei Kinder wird schon während der Ehe auf weiterhin bestehendes gemeinsames Konto gezahlt. Ich leite es seit der Trennung dann an die entsprechenden Einzelkonten - meines und das der Ex - weiter.
Demnächst wird mein ehemaliger Stiefsohn volljährig, und ich meine gehört zu haben, dass er dann der Empfänger des Kindergeldes sein müsste. Zudem habe ich gerade erfahren, dass er mit Volljährtigkeit zu seinem leiblichen Vater (hatte kein gem. Sorgerecht - nur Zahlrecht bisher) ziehen wird.
Um irgendwelchen Forderungen von wegen unrechtmässig kassierten KiGe auszuschliessen - quasi für diesen Part nicht mehr Verantwortung zu tragen, habe ich vor, folgende Mail an die Familienkasse zu schicken.
Vorneweg aber meine Fragen. Ist das a) sachlich richtig, und b) vernünftig? Gefährde ich damit evtl. die bisher problemlose Zahlung für meinen kleinen Sohn auf das alte Konto. Soll ich die Modalitäten mit St. vielleicht lieber selber klären, und das Kindergeld wie bisher nur woanders hin weiterleiten?
Hier die Mail (noch nicht abgeschickt):
Sehr geehrte Damen und Herren
"Exe" und ich erhalten Kindergeld auf unser Konto der Bank , Nr. XXXXXXXX unter der KgNr. XXX/XXXXX für 2 Kinder: Stief Sohn , *xx.xx.1988 und Mein SOHN, *xx.xx.2000.
Stief Sohn wird nächsten Monat volljährig, und soweit ich informiert bin, ist er damit persönlich der Empfänger des für ihn geleisteten Kindergeldes.
Ich bitte sie also hiermit, die Zahlungen für ihn nicht mehr mit dem KiGe für Mein Sohn zusammen auf das bekannte Konto zu überweisen, sondern auf ein von Stief Sohn noch zu benennendes anderes Girokonto.
Da ich nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit Stief Sohn lebe, und über keinerlei Informationen bezüglich seiner weiteren Planungen verfüge, muß ich sie hiermit bitten, die Zahlungsmodalitäten bei ihm zu erfragen. Seine Adresse lautet: Musterstr. 00 in 0000 Stadtdorf.
Die Kindergeldzahlung für Mein Sohn, *xx.xx.2006 bleiben hiervon unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
Meinungen willkommen.
Es grüßt der
haddock
hallo haddock,
wichtigste frage hierbei ist, wer war bisher kindergeldberechtigt und wo leben die kinder?
wenn die kinder beide bei deiner ex leben und du weiter der kindergeldberechtigte bist, stichst du damit in ein wespennest, d.h. es werden fragen bei der familienkasse aufkommen.
wenn der stiefsohn zu seinem vater zieht, ist dieser ab da kindergeldberechtigt, wenn sich das kind noch in schul- berufsausbildung befindet. das kindergeld an den stiefsohn kann nur auf antrag von dem sohn abgezweigt werden, wenn das kind einen eigenen hausstand hat, keiner der elternteile unterhalt zahlt oder aber der unterhaltsbetrag unter dem kindergeld liegt. lebt er im haushalt des vaters, ist dieser kindergeldberechtigt.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hi Haddock,
ich hatte einen ähnlichen Fall. Ich habe das Kindergeld noch 1 1/2 Jahre auf mein Konto bezogen, obwohl die Kids bei der Ex leben. Ich habs dann der Ex immer und lückenlos zusammen mit EU/KU auf ihr Konto überwiesen.
Irgendwann kam dann mal ein freundliches Schreiben von der Familienkasse. Meine EX hat dann bei den angerufen und erklärt, dass sie das Geld immer von mir bekommen hat. Seit 2 Monaten bekommt sie jetzt das Kindergeld direkt. Probs gab es keine.
Wenn allerdings deine EX so drauf ist, dass sie angibt nie geld von dir bekommen zu haben, bis du in schwierigkeiten. Dann musst anhand von Kontoauszügen belegen, dass sie das geld bekommen hat.
Gruss
Bengel
Danke für die Resonanz.
Es ist so, dass das Kindergeld auf das selbe Konto geht, wie zu glücklicheren Zeiten - es handelt sich um ein Gemeinschafts- oder "Und"-Konto.
Ich habe zwar defacto als einziger Zugriff, aber auf dem Papier ist auch Ex Kontoinhaberein.
Das KiGe für beide Kinder ging und geht darauf. Ex-Stiefsohn ist bei der Mutter gemeldet (lebt auch da), mein Sohn ist bei mir gemeldet.
Der Familienkasse haben wir nie etwas mitgeteilt, weil wir uns eh nicht auf ein Konto hätten einigen können. Ich habe immer das Geld für I. und die Hälfte für O (wir haben 50/50) an die KM überwiesen.
Ich denke mal, von dieser Seite droht nichts.
Ich habe nur die Sorge, das ich für das Kindergeld hafte, welches dann evtl. unrechtmässig zu meiner Ex gelangt, deswegen wollte ich das vom Stiefsohn vom Hals haben.
Aber offenbar ist er ja gar nicht bezugsberechtigt, obwohl er doch barunterhaltsberechtigt ist (ich denke übrigens, dass meine Ex gar nicht weiß, was da alles auf sie zukommen kann -- mir wird ganz schlecht, wenn ich daran denke, dass mein Ehe-Unterhaltsvergleich im Juli egentlich ausläuft, wenn sie keine Neuberechnung durchsetzt)
Frage: Ist denn der leibliche Vater für I. bezugsberechtigt, wenn er bei ihm wohnt auch wenn er das Sorgerecht nicht hatte (dabei vorausgesetzt, I. geht weiter zur Schule)?
Die Mail geht nicht an die Fam-Kasse raus - ich werde wahrscheinlich vorsichtig mal beim leiblichen Vater anklopfen, wie er sich das vorstellt.
Solong
haddock
hallo,
haddock, es geht nicht darum, auf welches konto das kindergeld geht, sondern wer es beantragt hat von euch beiden und es bekommt, d.h. wer von euch beiden bezugsberechtigter ist.
das muß als erstes abgeklärt werden. wenn bei beiden kindern die mutter den antrag auf kindergeld gestellt hat bei der geburt, muß sie sich kümmern, nicht du. einigen bei einer trennung, wer das kindergeld erhält, ist nicht möglich bei minderjährigen kindern. da ist immer derjenige anspruchsberechtigt, bei dem das kind lebt.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
hallo, tortour,
das weiß ich ja - das das KiGe nicht gesplittet werden kann ist übrigens auch so ein Unsinn, der ein sog. Doppelresidenzmodell von Amts wegen behindert -
Was ich nur meinte ist, das wir uns intern einig waren, das Kige für unsern gem. Sohn zu teilen - uns nur nicht auf ein "Absprung"-Konto einigen hätten können (ich hab gar nicht erst gefragt.
Das mit der Bezugsberechtigung ist ein guter Hinweis.
Für meinen Ex-Stiefsohn ist es auf jeden Fall die KM - und da das Konto theoretisch auch ihres ist, muß sie sich kümmern - nach deiner Info. Danke dafür.
Gruß
Haddock
