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Kindesunterhalt Neuberechnung durch verbessertes Einkommen

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(@Katinka79)

Hallo liebes Forum,
wir haben folgendes Problem:
Mein Freund, der eine 16 jährige Tochter hat (bei der Mutter lebend) und ich (STudentin, Einkommen 750 Euro EInkommen) sind nach ÖSterreich ausgewandert. Mein Freund verdiente bis Juli 2008 1.000 Euro /Monat und zahlte jeden Monat 158,--Euro Unterhalt. Desweiteren war seine Tochter aller 2 WOchen bei uns am WE. D.h. wir haben jeden Monat ca. noch 100 Euro Mehrausgaben gehabt.... Seine Ex ist Beamtin und verdient ca. 2000 Euro.
Nun, aufgrund einer neuen Arbeitsstelle in Österreich verdient mein Freund seit August 2008 ca. 1.500 Euro netto (inklusive Überstunden, die nicht regelmässig anfallen) Bruttogehalt: 1.655 Euro--wären netto ohne Überstunden 1.350 Euro(ungefährer Wert). Desweiteren bekommt er Urlaubs- und Weihnachtsgeld-erst ab diesem Jahr!!) Nun bekamen wir vom Jugendamt eine Neuberechnung des KU, wir sollen 325 Euro zahlen. Wie soll das gehen????Ist das rechtens? HInzu kommt bei uns auch noch, dass wir zwar zusammen wohnen in Österreich, aber ich wie gesagt noch STudentin bin und ein EInkommen von 750 Euro habe, dies wird sich erst ab Januar 2009 erhöhen, wenn ich meine Diplomarbeit abgeschlossen habe und richtig verdienen kann...
Meiner Meinung nach müsste der neue KU aufgrund des druchschnittlichen Nettoeinkommens bis jetzt berechnet werden, in unserem Fall wären das 1.200 Euro. Wenn der Selbstbehalt bei 900 Euro liegt, blieben 300 Euro übrig.
Davon abgezogen das KIGEld, was seine Ex erhält, wären es höchstens 230 Euro. Liege ich da richtig?
Wie sollen wir uns jetzt verhalten???? WIr wissen nicht mehr weiter...
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Katinka79


Zitat
Geschrieben : 22.10.2008 15:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Katinka79

Die Berechnung vom JA ist korrekt. Deinem Freund wird ein bereinigtes EK von bis zu 1500,- angerechnet und dann, da er nur einem Bedürftigen zu UH verpflichtet ist, zwei Stufen höher gruppiert. Laut DDT sind das nach Anrechnung des KG 325 Euro. Da sein SB von 900 Euro wohl nicht unterschritten wird ist das OK.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 15:31
(@Katinka79)

Hallo oldie,
danke für die schnelle Antwort. Aber mir kommt das ziemlich hoch vor, zudem ich ja fast kein Einkommen habe und mein Freund mich unterstützen muss. Desweiteren müssen wir ab Januar monatlich 200 Euro an Heikos Arbeitgeber zurückzahlen, da wir von ihm einen Vorschuss erhalten haben...Werden diese Schulden berücksichtigt???? ER würde dann nur ca. 1150 Euro als Gehalt erhalten???
Danke für eure Hilfe.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 15:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Katinka,

die Berechnung des JA ist im wesentlichen Korrekt. (Das ist selten genug).

Er hat nach Düsseldorfer Tabelle Zeile 3,  402,- minus halbes KG = 325,- zu bezahlen.
Da er nach deiner Ausage jetzt 1.350,- pro Monat oder eher etwas mehr verdient, ist sein Selbstbehalt von 900,- € auch nicht unterschritten.
Wieviel die Mutter verdient, wieviel du verdienst, dass er Umgangskosten hat etc. Spielt alles keine Rolle.

Das vergangene Jahr dient dabei nur als Indiz für die Zukunft. Da bei euch aber klar ist, dass sein Einkommen auch in Zukunft > 1.350,- sein wird, gibt es da nicht viel zu rütteln.

Und ehrlich gesagt sind 325,- € für eine 16 Jährige nicht eben reichlich. Wenn er nun 500,- mehr verdient, sollte es auch möglich sein 167,-€ mehr Unterhalt zu bezahlen.
Stattdessen sollte er froh sein vorher mit 158,- davon gekommen zu sein. Davon konnte seine Tochter bestimmt nicht leben.

Gruss Beppo.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 15:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da war ich eben etwas langsam.

Für Schulden, die er aufgenommen hat, kann seine Tochter nichts.

Und warum muss er dich unterstützen? Und warum soll das zu Lasten seiner Tochter gehen? Du bist für dich selbst verantwortlich.
Wenn er dich trotzdem unterstützt ist das sein Privatvergnügen, wofür seine Tochter aber ebenfalls nichts kann.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 15:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Katinka

.. , zudem ich ja fast kein Einkommen habe und mein Freund mich unterstützen muss.

Du wirst mir doch wohl recht geben, dass dies sein Privatvergnügen und keine gesetzliche Verpflichtung ist? 😉

Desweiteren müssen wir ab Januar monatlich 200 Euro an H.'s Arbeitgeber zurückzahlen, da wir von ihm einen Vorschuss erhalten haben...Werden diese Schulden berücksichtigt???? ER würde dann nur ca. 1150 Euro als Gehalt erhalten???

Hierrauf trifft das gleiche zu. Er hat privat Schulden gemacht und privat ausgegeben. Warum sollte deshalb sein Kind weniger bekommen?

Verstehe mich nicht falsch. Das UH-recht bzgl. Minderjährigen ist eindeutig und knallhart. Etwas anderes sehe ich eher dabei, ob sein EK in Ö. korrekt auf bundesdeutsche Werte umgerechnet wurde, ob eine korrekte Bereinigung - also alle Abzüge gemacht wurden - seines EK's erfolgt ist. Denn die Differenz zw. Brutto/Netto kommt mir doch arg gering vor, so als ob nicht alle Sozialbeiträge (wie in D. üblich) enthalten sind. Allerdings bin ich hierbei überfragt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 15:48
(@Katinka79)

Hallo zusammen,
das ist echt knallhart. Ich dachte nur, da wir in einer eheähnlichen gemeinschaft leben, werde ich miteinberechnet. aber es ist sein Privatvergnügen, okay. Und dass ich für mich selbst sorgen muss ist auch klar, nur wie soll ich das, wenn ich für meine DA kein Geld bekomme, kein Bafög  mehr erhalte und nun nebenbei arbeiten gehe, damit wir überhaupt um die RUnden zu kommen? Ich weiß, das ist unser Problem und unsere Privatsache. Aber echt hart. Da werden wir uns wohl fügen.
Aber nun noch eine Frage: Warum besteht dann der SB von 900 Euro, mein Freund verdiente nur 1000 Euro und musste 158 Euro zahlen????Lag da in der Vergangenheit kein Mangelfall vor????? Wie ist das dann zu bewerten? Ich möchte mich auch gar nicht beschweren, nur dass ich das mit dem SB verstehe!
Und in Ö sind die Abgaben geringer als in D. es wird nicht ganz soviel vom Brutto abgezogen.....
Vielen Dank
Gruß Katinka


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 16:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo katinka,

so lange ihr nicht verheiratet seid hat dein LG keine Unterhaltspflicht dir gegenüber. Das hat der Gesetzgebereben so bestimmt (jaja im Sozialrecht ist das anders, aber das trifft eben hier nicht zu). Aber auch dann würde das Kind im Rang vor dir stehen und erst, wenn für das Kind der Mindestunterhalt gewährleistet ist, wären Unterhaltsleistungen für dich drin.

Beleuchten wir mal die andere Seite: Du studierst? Ist es deine Erstausbildung oder hast du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wäre es deine Erstausbildung hätten deine Eltern eine Unterhaltspflicht dir gegenüber.

Aber nun noch eine Frage: Warum besteht dann der SB von 900 Euro, mein Freund verdiente nur 1000 Euro und musste 158 Euro zahlen????

Das kann man ohne die Berechnung zu kennen nicht sagen. Evtl. wurden irgendwelche Leistungen auf die 1000 € aufgeschlafen.

Und dass ich für mich selbst sorgen muss ist auch klar, nur wie soll ich das, wenn ich für meine DA kein Geld bekomme, kein Bafög  mehr erhalte und nun nebenbei arbeiten gehe, damit wir überhaupt um die RUnden zu kommen?

Auch wenn du es nicht gerne hörst. Das ist eine Situation die viele Studenten haben und es auf die Reihe kriegen müssen. Ja, ich weiß wovon ich rede. Ich mußte auch während des Studiums nebenher arbeiten und noch für meine Kinder sorgen. Es ist anstrengend und manchmal scheint es einem unmöglich, aber was gegen muß, geht auch.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 16:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Katinka,

nun ja, knallhart ist das nicht, sondern einfach lebensnah: Erwachsene Menschen sorgen für sich selbst - Punkt. Wenn es hier Schlupflöcher à la "studierende Partnerin" gäbe, hätten wohl zahlreiche Unterhaltszahler plötzlich eine echte oder fiktive "studierende Partnerin" an ihrer Seite, die sie noch versorgen müssen.

Mit "eheähnlich" hat das nichts zu tun; auch als Ehefrau wärst Du ja nicht gehindert, Deinen Unterhalt selbst und allein zu erwirtschaften. Abgesehen davon stehen selbst bedürftige Ehefrauen im Unterhaltsrang immer hinter den Kindern - und das ist auch gut so.

Ob bzw. warum Dein LG in der Vergangenheit seinen Selbstbehalt unterschritten hat, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Wenn es tatsächlich so war, war es aber seine Aufgabe, im Zweifelsfall den Finger zu heben und "Stop!" zu sagen.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 16:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch ein Nachtrag:

Was macht denn die 16-jährige? Ist sie noch in der Schulausbildung?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 16:14




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

das ist echt knallhart. Ich dachte nur, da wir in einer eheähnlichen gemeinschaft leben, werde ich miteinberechnet. aber es ist sein Privatvergnügen, okay.

Knallhart ist anders herum gemeint. Bei einer eheähnl. gemeinschaft könnte Deinem Freund eine Haushaltsersparnis angerechnet werden, welche seinen SB bis zum Sozialhilfesatz drücken könnte - alles schon vorgekommen.

Aber nun noch eine Frage: Warum besteht dann der SB von 900 Euro, mein Freund verdiente nur 1000 Euro und musste 158 Euro zahlen????Lag da in der Vergangenheit kein Mangelfall vor????? Wie ist das dann zu bewerten? Ich möchte mich auch gar nicht beschweren, nur dass ich das mit dem SB verstehe!

Ja, es lag ein Mangelfall vor. Richtig wäre es gewesen, von seinem EK (Jahresnettoverdienst geteilt durch 12) noch die berufsbedingten Aufwendungen abzuziehen. Mit 158 Euro KU lag hier aller Wahhrscheinlichkeit nach eine falsche Berechnung vor. Der SB kann ausserdem nur von einem Gericht nach unten abgesenkt werden.

Und in Ö sind die Abgaben geringer als in D. es wird nicht ganz soviel vom Brutto abgezogen.....

Eben, das meinte ich. Wenn nur die Lohn- und Gehaltssteuer geringer ist - OK. Handelt es sich jedoch um Rentenbeiträge oder ähnlichem so ist eine Anpassung notwendig. Ebenso werden die Lebenshaltungskosten umgerechnet. Irgendwo im I-Net gibt es da Tabellen, glaube das war beim statistischem Bundesamt.

Gruss oldie

Edit: Im letzten Absatz meinte ich die Verbrauchergeldparität, zu finden >>hier<<. Damit sind die Lebenshaltungskosten in Ö. 5% höher als in D. - auch dies muss bei der UH-Festlegung berücksichtigt werden. Die Rentenvorsorge etc ist aber noch gesondert zu betrachten.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 16:14
(@Katinka79)

Hallo Tina,
ja seine Tochter ist noch in der Schulausbildung.
Mann, echt toll eure Hilfe!
Vielen vielen Dank für eure ehrlichen Antworten!!! Ich bin froh darüber, dass wir jetzt wissen woran wir sind. Wir dahcten ja es wäre zu hoch berechnet...Wenn es alles berechtigt ist, dann zahlen wir das natürlich gern, obwohl wir mein LG deutlich weniger verdient wie seine ExFrau. und schlecht kann es ihr nicht gehen, wenn jede WOche zur Kosmetik gehen kann....(die 16jährige). Ich weiß das gehört hier nicht her, aber unsereins versucht durch den WEggang aus der Heimat einen Neuanfang zu wagen und endlich besser zu verdienen und schon wird das einem wieder weggenommen....Ich bin halt nur etwas erstaunt, dass das wirklich so hart geregelt ist. Der Tochter gehts nicht schlecht, im Gegenteil, zu gut und sie lebt im Luxus.....
Aber na ja, da müssen wir durch, ich finde es nur manchmal ungerecht.....Da hätten wir auch in der Heimat bleiben können und den Unterhalt neu berechnen lassen, da hätte seine Ex fast nix mehr bekommen....
Gruß
Katinka


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 16:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Katinka,

ich finde es nur manchmal ungerecht.....Da hätten wir auch in der Heimat bleiben können und den Unterhalt neu berechnen lassen, da hätte seine Ex fast nix mehr bekommen....

Du unterliegst hier einem Trugschluss: Der Unterhalt ist nicht für die Ex, sondern für die Tochter; die Ex verwaltet ihn nur, bis die Tochter volljährig ist. Wenn die Ex zusätzlich durch eigenes Einkommen in der Lage ist, der Tochter "Luxus" zukommen zu lassen, vermindert das nicht die Unterhaltspflicht Deines Partners - warum auch?

Und ganz ehrlich: Für Dich selbst reichen nach Deiner Schilderung 750 EUR im Monat kaum zum Überleben; Du beanspruchst daher finanzielle Unterstützung durch Deinen Partner. Und gleichzeitig sollen 325 EUR für die Tochter fürstlich sein? Sooo unterschiedlich ist der Lebensbedarf zwischen 16- und 29-jährigen nicht...

Just my 2 cents
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 16:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht tröstet euch der Gedanke, dass sich die Berechnung mit Volljährigkeit der Tochter, also in 1-2 Jahren ändert.
Dann wird auch das Einkommen der Mutter herran gezogen und wenn es höher ist als seins, auch entsprechend stärker.

Das gibt euch zumindest eine Perspektive für die Zukunft.

Und die Beiträge hier vielleicht eine etwas klarere Sicht auf die Dinge.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 16:47
(@Katinka79)

Hallo zusammen,
sicherlich klingen 750 Euro im Moment viel, doch diese 750 Euro erhalte ich erst im NOvember das erste Mal, bis dahin haben wir nur von heikos Gehalt gelebt....Vielleicht ist es dann etwas klarer, warum wir derzeit in einer schwierigen finanziellen Lage sind....nur zur persönlichen Meinung über uns. Und zusammen von 1500 Euro Gehalt Miete von 560 Euro bezahlen und den Umzug zu bewältigen inkl. Kaution von 2.000 Euro usw... ist schon etwas heftig gewesen.....Nur dass ihr uns nicht zu geizigen Menschen abstempelt.
Wir haben auf jeden Fall jetzt eine klare Sicht auf die Dinge und danken euch.
GLG
Katinka


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 17:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Katinka79

Noch ein Hinweis: Falls es zu einer erneuten Titulierung kommt (Dein Freund also dabei eine Unterschrift leisten muss) so achtet darauf, dass dieser Titel bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von Tochter befristet ist. Dies ist sein Recht und er sollte unbedingt darauf bestehen, egal was das JA da sagt. Das gibt sonst vielleicht erhebliche Probleme mit Eintritt in die Volljährigkeit von Tochter.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 17:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Frage, ob das Studium deine Erstausbildung ist und wenn ja, warum du von deinen Eltern keinen Unterhalt bekommst blieb unbeantwortet.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 18:23
(@Katinka79)

Hallo,
Nein, mein Studium ist keine Erstausbildung. Meine Eltern müssen gar nix für mich zahlen. Ich hatte elternunabhängiges Bafög erhalten. meine Eltern haben zu meinem Studium nur eines gesagt," wenn du das machen willst, dann ohne unsere finanzielle Unterstützung." Ich habe immer nebenbei gearbeitet und gemacht und getan, dass ich irgendwie um die Runden komm......Bis zum Umzug hat das ja wunderbar geklappt, aber der hat uns halt ein bisschen finanziell reingerissen....Darum diese Diskussion....Wie gesagt wir sind keine Egoisten und keine Geizhälse, aber so ein Umzug muss halt auch irgendwie finanziert werden..etc....


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 19:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Katinka,

so ein Umzug muss halt auch irgendwie finanziert werden..etc....

das bestreitet hier niemand. Aber in Deiner Situation ist ein Studium schlicht ein Luxus wie ein Porsche vor der Tür, und für beides gilt: Man muss es sich leisten können. Dein LG mag sich moralisch verpflichtet fühlen, Dir finanziell unter die Arme zu greifen; unterhaltstechnisch ist das jedoch ohne Belang: Da zählt nur sein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen. Zusätzliche Unterstützung für Dich ist ebenfalls ein Luxus, den er sich - nach Erfüllung seiner U-Pflicht - leisten können muss. Wenn's daran hakt, lebt Ihr schlicht über Eure Verhältnisse. Tochter und Ex-Frau haben damit nichts zu tun.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 19:17
(@Katinka79)

Hallo,
ja dann scheinen wir wirklich über unseren Verhältnissen zu leben. Und damit die Ex und seine Tochter weiterhin im Luxus leben können, werden wir auch weiterhin auf fast alles verzichten, ausser unser täglich Brot. Und ich beende meinen Luxus des Studierens. Kann ich mir ja jetzt eh nicht mehr leisten.
Vielen dank für eure Beiträge und Anmerkungen, es hilft mir, alles mit sehr sehr klaren Augen zu sehen.
Gruß
Katinka


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 20:13




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