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und nu?

 
(@stillstanding)
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Hi Ihr Lieben und "frohes" neues Jahr.

Zuerst möchte ich mich mal bei allen bedanken, die mit ihren Beiträgen juristischen Null-Checkern wie mir geduldig versuchen den ganzen  :knockout: zu erklären.
Macht bitte weiter so.
Bei den ganzen Threads über das neue Unterhaltsgesetz fällt es schwer, einen Fall zu finden, den man auch auf mich anwenden kann, deswegen hab ich ein neues Thema aufgemacht, aber zur Sache:

Ich zahle für meine Kids ( Tochter wird Ende Feb. 6 J., Sohn gestern 5 J. geworden ) jeweils 202Euro Unterhalt/Monat.
Als Angestellter beziehe ich zur Zeit ein Gehalt von brutto ca. 2500 Euro, wobei 230 Euro vom Gehalt als Sachbezug für den Firmenwagen nach Steuern wieder abgezogen werden. Ich bin noch bis Mitte des Jahres im Verbraucherinsolvenzverfahren, und nach Unterhalt und Wohnkosten bleiben mir ca 450 Euro um nicht zu sterben.

Dazu kommt noch, dass die Fahrtkosten für die Besuchswochenenden ( insgesamt ca. 1300 km alle drei Wochen ) an mir hängenbleiben, das wären 80 - 150 Euro pro Monat. Die Fahrten mache ich mit dem Firmenwagen, der mir für die private Nutzung zur Verfügung steht.

Ich bin mir nicht sicher ob Unterhaltsmässig ein Titel gegen mich vorliegt. RAtte von KM forderte Mindestunterhalt von 404Euro für beide Kids, damals war ich aber im Ausland tätig und verdiente Netto knapp weniger als heute Brutto. Leider habe ich die erste Unterhaltszahlung irgendwie verdrängt, worauf ich ein Versäumnisurteil verpasst bekam. Das ist das einzigste offizielle Schriftstück, in dem die Unterhaltszahlungen beziffert werden, dabei wurde auf eine Rechnungsaufstellung verzichtet.

Nun meine Fragen:

KM hatte ja schon 2 Kids mit in die Ehe gebracht, somit sind meine Kids ihre 3. und 4. Kinder. Welches halbe KG wird mir angerechnet, fürs 1.+2 oder fürs 3.+4. Kind?

Sollte ich eine komplette Neuberechnung durch meinen RA durchführen lassen und wird er deswegen die Hand aufhalten ( hatte für Scheidung, Unterhalt, Blabla PKH bewilligt bekommen)?

Kurze Erklärung zur nächsten Frage:
Mein Arbeitsvertrag endet am 31.07.2010, mein AG würde mich gern weiter behalten. Leider verdiene ich zur Zeit nur ca. 70% des vereinbarten Tarifs in meiner Branche, mein Gehalt liegt also nahe an der Grenze zur Sittenwidrigkeit. Die Firma ist nicht tarifgebunden. Ich bin aber nicht bereit, für die paar Kröten 50 Std/Woche und mehr zu schuften. Gehaltsverhandlungen habe ich gegenüber AG schon begonnen, die Reaktion brauche ich wohl nicht weiter zu erläutern.

Sollte ich nun das Angebot des AG ablehnen und ab August, vorausgesetzt ich finde keinen neuen Job, Arbeitslos sein, würde man mir da Unterhaltsmässig (noch) einen Strick daraus drehen?

Danke im voraus

StillStanding


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2010 20:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo stillstanding,

KM hatte ja schon 2 Kids mit in die Ehe gebracht, somit sind meine Kids ihre 3. und 4. Kinder. Welches halbe KG wird mir angerechnet, fürs 1.+2 oder fürs 3.+4. Kind?

Du kannst nur das hälftige KG für ein 1. + 2. Kind abziehen.

Die KM bekommt zwar das erhöhte KG, aber du kannst davon nicht "provitieren", da diese beiden älteren Kind eben nicht von dir sind.

Ich bin mir nicht sicher ob Unterhaltsmässig ein Titel gegen mich vorliegt.

Da kann ich dich beruhigen:

eider habe ich die erste Unterhaltszahlung irgendwie verdrängt, worauf ich ein Versäumnisurteil verpasst bekam. Das ist das einzigste offizielle Schriftstück, in dem die Unterhaltszahlungen beziffert werden, dabei wurde auf eine Rechnungsaufstellung verzichtet.

Damit gibt es einen vollstreckbaren Titel in Form des Urteils.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2010 20:51
(@stillstanding)
Zeigt sich öfters Registriert

Hey, danke für die schnelle Antwort.

dieser Titel ist aber nicht dynamisch, oder ?

Im Urteil stand lediglich: " Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Kinder..........,ab dem ......... einen monatlichen Unterhalt zu zahlen in Höhe von jeweils 202 Euro, zahlbar monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats.
(Original abgetippt)

Was heisst das jetzt, dass ich mich nur daran zu halten habe und keine Mehrzahlungen befürchten muß, es sei denn, KM klagt ein?

Das wär´sooooo cool

Gruß
StillStanding


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 01:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So ist es.

Wenn kein %-Satz drin steht, sondern ein fester Betrag, dann musst du nur diesen bezahlen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 01:26