Brief von der Arge
 
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Brief von der Arge

 
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen?

also meine frau zieht am 09.01. mit meinem sohn aus und bezieht alg2 seit 01.01.

allerdings darlehensweise, weil wir gemeinsam ein haus besitzen.

nun bekomme ich heute post von der arge:

folgende personen beziehen seit dem 01.01. leistungen zur grundsicherung.

nach dem bgb gehören sie zum kreis der unterhaltsverpflichteten.

zur zeit erhalten ihre angehörigen die leistungen als darlehen.

sollte das darlehen in eine beihilfe umgewandelt werden, geht der unterhaltsanspruch einschlieschliess der auskunftsrecht an die arge über.

die mitteilung hat die wirkung, dass sie bei leistungsfähigkeit auch für die vergangenheit, frühestens ab hilfegwährung, in anspruch genommen werden kann.

bei der höhe der gezahlten leistungen gehe ich davon aus, das sie zurzeit keine unterhaltszahlungen leisten.

geleistet unterhaltszahlungen könne im hinblick auf mein ausführungen nicht mehr mit befreiender wirkung an die unterhaltsberechtigten erbracht werden

soweit erforderlich, werde ich sie zur feststellung ihrer leistungsfähigkeit auffordern.

was heisst die genau???????

lg

noah


Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2010 21:02
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,moin

so wie ich das sehe,heisst das im Klartext das Du sozusagen "in Verzug gesetzt" bist durch die ARGE. Heisst also, das sie von Dir--sofern Du denn Unterhaltspflichtig bist-- ab dem Tage wo sie deinen Angehörigen Leistungen gewähren,diese von Dir zurückfordern können.
Wenn die ARGE also meint,das Du Unterhaltspflichtig bist gegenüber deinen Angehörigen,werden sie Dir demnächst sicherlich Unterlagen zuschicken indem sie dich auffordern die letzten 12 Gehaltsabrechnungen und etliche andere Dinge anzugeben bzw. bei denen abzuliefern.
Die melden sich schon noch................aber nicht verrückt machen lassen durch deren Post.

Gruss,Ralf


AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 11:06
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

guten morgen,

habe gerade mit der damme von der arge telef. , sehr freundlich.

also, weil frau hausbesitzerin mit mir zusammen, bekommt sie alles nur als darlehen.

wenn haus verkauft, wird aus dem darlehen eine beihilfe, und abb dann hat die arge iene title gegen mich und kann mich rückwirkend zu unterhatszahlungen verpflichten.

kann mir einer sagen wieviel unterhalt ich zaheln müsste???

gehalt netto  2100,-
unterhalt für 2 söhne  525,-

komme alleine für haus und kredit auf, zus. 900,-

gruß

noah


Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 11:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen noah,

wenn haus verkauft, wird aus dem darlehen eine beihilfe, und abb dann hat die arge iene title gegen mich und kann mich rückwirkend zu unterhatszahlungen verpflichten.

Nö, eine nTitel gibt es erst, wenn du etwas unterschrieben hats bzw. ein Gerichtsurteil vorliegt.

Wenn das Haus verkauft ist, was hindert die ARGE daran erstmal von der Person, der sie das Darlehen gewährt hat, es aus den Einkünften aus dem Hausverkauf zurückzufordern? Schließlich wird ja der Erlös aus dem Verkauf zwischen euch geteilt, oder? Und da hat dann deine Ex ihren Teil beizutragen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 12:13
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

geleistet unterhaltszahlungen könne im hinblick auf mein ausführungen nicht mehr mit befreiender wirkung an die unterhaltsberechtigten erbracht werden

Hier liegt der Hase im Pfeffer, wenn ich es richtig verstehe. Du darfst momentan keinen Cent an deine Ex zahlen, weder für sie noch für die Kinder, da sie Geld von der Arge bekommt. Solltest du doch Unterhalt an deine Ex bezahlen, so zahlst du nicht mit "befreiender Wirkung", das heißt, du musst später, soforn die Arge dich dazu auffordert, nochmal zahlen.

Wenn ich damit falsch liege, dann möge man mich bitte verbessern!

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 12:18
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

klar muss sie dann ihren teil dazubeitragen,

aber die arge fordert dann von mir nachträgich unterhalt.

meine frau bekommt von der arge 800,- mon.

was ist wenn dann in ein paar monaten, sich heraustellt das ich eigentlich ihr gegenüber mon. 500,- unterhalt hätte zahlen können.

dann wollen die aufeinmal 3000,-€ von mir.
und meine frau muss dann nur 1800,-€ zurückzahlen????

gruß

noah


Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 12:47