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Betreuungskosten ganz Tags

 
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zu den Betreuungskosten.

Mein Sohn ist jetzt in die Schule gekommen und seine Mutter hat in von morgens 07:15 - 17:00 jeden Tag in der Betreuung angemeldet.

Allerdings geht sie selber nur 25h die Woche arbeiten, will aber auch nicht mehr arbeiten gehen.

Kosten wären 240,-€ und ich soll die hälfte tragen. Wäre keine Thema wenn Sie auch mehr Arbeiten würde, was bei der Betreuung auch gehen sollte. Alle 14 Tage von Freitag - Sonntag plus 5 Wochen Ferien ist mein Sohn bei mir. So das auch das Thema Erholung/Belastung kein Thema sein sollte.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2017 11:02
(@wasserfee)
Registriert

Hallo,

Ich hab meine Kinder in KiTa und Hort auch jeweils 9h bzw. von 6:00-18:00 angemeldet.
Ich arbeite 30h/Woche.
Ich muss aber manchmal länger arbeiten/früher anfangen, mal einen Auswärtstermin wahrnehmen, so dass ich nicht gewährleisten kann die Kinder immer um 16:00 abzuholen oder sie eben manchmal auch schon um 7:00 bringen muss.
Dann kommt ja noch der Fahrtweg zur Arbeit dazu, vielleicht hält man unterwegs an zum Einkaufen, saugt nochmal schnell die Bude durch, bevor man in den Hort hechtet.

Ich finde das Zeitfenster der Betreuung durchaus in Ordnung.

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2017 11:39
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Bisher war das "Zeitfenster" 08:00-14:00Uhr und Freitags bis 12:30Uhr.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2017 12:02
(@wasserfee)
Registriert

das finde ich bei einer 25h/Woche doch wirklich arg wenig.
Wie soll denn da noch die Fahrzeit zur Arbeit, kleinere Besorgungen etcpp untergebracht werden?
Wie schafft sie denn da am Fr. ihre 5 Arbeitsstunden?
Vielleicht hat sie einfach gemerkt, dass der Tagesplan arg stramm ist?

Ich hätte evtl. nur 8:00-16:00 genommen.
Deine "Zeitrechnung" erscheint mir viel zu knapp, ganz so großzügig wie deine KM hätte aber vielleicht auch nicht rechnen müssen.

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2017 12:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus akoser!
Ich würde KM bitten, sie möge die Notwendigkeit der Betreuung belegen. Bis dahin gips erst mal keine Veranlassung, irgendwelche Kosten hierfür zu übernehmen, da beispielsweise das Mittagessen mit geleisteten KU abgegolten ist.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2017 12:22
(@psoidonuem)
Registriert

Deine "Zeitrechnung" erscheint mir viel zu knapp, ganz so großzügig wie deine KM hätte aber vielleicht auch nicht rechnen müssen.

Geht ein wenig am Problem vorbei. Sie kann so viel buchen wie sie will und es für ihre Bequemlichkeit benötigt. Aber sie kann nicht jemanden anderes dafür zur Kasse bitten.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2017 12:34
(@wasserfee)
Registriert

Geht ein wenig am Problem vorbei. Sie kann so viel buchen wie sie will und es für ihre Bequemlichkeit benötigt. Aber sie kann nicht jemanden anderes dafür zur Kasse bitten.

Aber es muss doch irgendwie realistisch zeitlich zu schaffen sein.
Und ne 25h/Woche ist bei den Zeiten, die sie vorher hatte nicht drin.

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2017 13:13
(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielerorts kann man die Betreuung nur komplett buchen. Vielleicht ist das in der Schule auch so?


AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2017 13:57
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Es werden verschiedene Module angeboten.

Vormittag 07:15-13:30 98,-€
bis 14:30 141,-€
Vor und Nachmittag bis 16:00 Uhr 205,-€
Verlängerter Nachmittag bis 17:00 Uhr und Freitags bis 16:00 Uhr 240,-€ (das ist das was Sie jetzt gebucht hat)

an drei festen Tagen mit Verlängertem Nachmittag 149,-

dazu kommt das Mittagessen von 55,-€ was ich ja nicht tragen muss.

Wie in einem anderem Trade von mir bekommt Sie ja Betreungsgeld von 853,-€ Monat plus KU von 396,-€ für was ist dann das Betreuungsgeld wenn Sie nicht betreut?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2017 14:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mein Sohn ist jetzt in die Schule gekommen und seine Mutter hat in von morgens 07:15 - 17:00 jeden Tag in der Betreuung angemeldet.

Ich schließe daraus, zuvor war er in einer KiTa, jetzt handelt es sich um den Schulhort. Eigentlich gilt der Schulhort nicht wie der KiTa-Besuch als pädagogisch wertvoll. Daher sind die Kosten hierfür i.d.R. vom BET allein zu tragen.
Kannst Du dazu was sagen?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2017 14:50




(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja so ist es.

Laut der EX kann sie auch mit mehr Arbeiten da das Kind betreut werden muss daher wird es um 16:00Uhr abgeholt.

Begründung dann muss Sie sich um die Hausaufgaben kümmern.

Das hat Ihr Anwalt als Begründung geschrieben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2017 14:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vormittag 07:15-13:30 98,-€
bis 14:30 141,-€
Vor und Nachmittag bis 16:00 Uhr 205,-€
Verlängerter Nachmittag bis 17:00 Uhr und Freitags bis 16:00 Uhr 240,-€ (das ist das was Sie jetzt gebucht hat)

Klingt nach Kindergartenzeiten, da ja um 7.45/8 Uhr die Schule beginnt. Außer das Kind startet vom Hort aus zur Schule, was gelegentlich passieren kann, wenn die Eltern früher arbeiten müssen bzw. die Kinder erst zur zweiten Stunde haben.

Aber wie Oldie schrieb, wenn es sich um den Hort handelt, dann gehört das üblicherweise nicht zum Mehrbedarf.

von mir bekommt Sie ja Betreungsgeld von 853,-€ Monat plus KU von 396,-€ für was ist dann das Betreuungsgeld wenn Sie nicht betreut?

Gitb es darüber einen Titel.
Wenn sie soviel Unterhalt bekommt, kann ich auch nachvollziehen, dass sie nur mit 25 Stunden/Woche auskommt.
Im übrigen ist die Arbeitstätigkeit mit der Schule auszuweiten bzw. nur Kindsbezogene Gründe spielen eine Rolle. Die fallen meiner Meinung aber weg, wenn das Kind solange im Hort betreut wird.

Da kommt es jetzt auch ein wenig darauf an, was zum Betreuungsunterhalt beschlossen wurde und warum dieser jetzt noch gezahlt werden soll.
Vielleicht gibt es ja auch einen Deal, wenn Du mit der KM sprichst ... Du übernimmst die Hortkosten, dafür fällt der BET-Unterhalt weg  :wink:.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2017 15:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Glaub' nicht alles, was ein RA sagt. Sicherlich wird es so sein (Hausaufgaben) und das ist vermutlich auch ein Grund (neben dem gestiegenen Freizeitbedarf der KM), wieso das Kind länger dort bleiben soll, nur bist Du m.E. nicht in der Pflicht, über den BU hinaus die Erledigung der HA über weiteres Betreuungsgeld (diesmal der Hort) zu zahlen. Ein Blick in die Rechtssprechung des zuständigen OLG's könnte vielleicht etwas genaueres ergeben. Grundsätzlich jedoch ist der Mehrbedarf für eine Hort-Betreuung nicht mit dem BGH-Urteil zur KiTa-Betreuung zu rechtfertigen, worauf der Anspruch für KiTa-Kosten-Mehrbedarf nämlich basiert.

Bisher sehe ich keinen Grund, daß Du überhaupt für diesen Mehrbedarf 'Hort' etwas zahlen solltest.

Gruss oldie

PS: Für mich sieht es so aus, Du sollst ein wenig über den Tisch gezogen werden. Versuchen kann man es doch mal, oder?  😉


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2017 15:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, dass hatte ich übersehen...

Begründung dann muss Sie sich um die Hausaufgaben kümmern.

Das hat Ihr Anwalt als Begründung geschrieben.

Üblicherweise gibt es im Hort auch eine Hausaufgabenbetreuung.

Bist Du im Hort mal vorstellig geworden? Hast Du kontakt zu denen, das sie Dir sagen können, was sie alles leisten im Hort (was abgedeckt ist).

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2017 15:23
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Offiziell gibt es eine Hausaufgabenbetreung. Nur wird diese wahrscheinlich der Mutter nicht gerecht.
OLG wäre in diesem Fahl Frankfurt.

Werden mal google bemühen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2017 15:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Offiziell gibt es eine Hausaufgabenbetreung. Nur wird diese wahrscheinlich der Mutter nicht gerecht.

Na hervorragend (sarkastisch gemeint). Dann soll doch Madam KM bitte gefälligst ihren Job erledigen und dem Kind bei den Hausaufgaben selber behilflich sein. Schließlich dürfte der Anspruch der 1.Klasse für sie zu bewältigen sein. Falls nicht, dann lernt sie selber noch was dazu. Himmel Herr Gott noch mal, genau darunter fällt die Betreuungsaufgabe von Eltern. Mach' Dich gerade, vor allem im Kopf.

Gruss oldie

Edit:
OLG Frankfurt/M Stand 01.01.2017

10.3 Kinderbetreuung

Kinderbetreuungskosten sind abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Geht ein Ehegatte einer Erwerbstätigkeit nach, obwohl er eines oder mehrere minderjährige Kinder betreut, so kann ihm - auch neben den in Satz 1 genannten konkreten Kosten - noch ein Ausgleich für Aufwendungen bis zu 200 € zugebilligt werden, wenn er darlegt, dass er oder Dritte zusätzliche Aufwendungen durch die Betreuung der Kinder haben (wie z.B. Großeltern, Nachbarn oder Freunde betreuen die Kinder unentgeltlich, ohne dadurch den Unterhaltspflichtigen entlasten zu wollen; Fahrtkosten zu Betreuungsstellen etc.). Für die Höhe dieses Betrags sind u.a. folgende Faktoren von Bedeutung: Zahl und Alter der Kinder; Umfang der Berufstätigkeit; Umfang der Fremdbetreuung, deren Kosten nicht im Rahmen der in S.1 genannten konkreten Kosten geltend gemacht werden; Höhe der konkreten Kosten.

Zum Aufwand für die Betreuung des Kindes zählen nicht die Kosten einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Schülerhort); diese sind Mehrbedarf des Kindes und nach dem Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte zwischen den Eltern aufzuteilen (siehe Nr. 12.4). Die auf jeden Elternteil entfallenden Anteile bzw. tatsächlich gezahlten Beträge sind als Kindesunterhalt vom Einkommen vorweg abzuziehen.

BGH am 2010-04-21 (XII ZR 134/08) in FamRZ 2010, 1050 == Keine Berücksichtigung eines pauschalen "Betreuungsbonus" bei Kinderbetreuung und Berufstätigkeit.
BGH am 2017-02-15 (XII ZB 201/16) in FamRZ 2017, 711, NJW 2017, 1881, Rn. 19 == Kein Betreuungsbonus bei Erwerbstätigkeit neben Betreuungstätigkeit.

OK. Das OLG Frankfurt/M geht davon aus, dass Hort zusätzlich zum Betreuungsaufwand des BET von beiden ET zu tragen ist. Das ist ungünstig. Allerdings halte ich diese pauschale Betrachtung verdächtig Nahe an der wohlbegründet abgeschafften 0/8/15-Regelung, da Du BU leistest und das OLG dies mit keiner Silbe berücksichtigt. Ob Du dem RA und vielleicht dann im Effekt dem OLG ihre Grenzen versuchst aufzuzeigen - Deine Entscheidung. Nach meinem Geschmack fehlt in den Ausführungen des OLG's eine Begründung bzgl. Angemessenheit, Umfang und/oder Aufwand. Ein Grund wird überhaupt nicht genannt, es wird pauschal befunden ohne gesetzl. definierte Grundlage. Die Interpretation einer Rechtssprechung, welche selber bereits eine Interpretation der gesetzl. Grundlage ist, hat für mich den Geschmack nach Selbstverwirklichung eines OLG's.

Edit2.
Ich habe jetzt beide BGH-Entscheidungen überflogen und finde wenig bis gegensätzliches, was das OLG weiszumachen sucht. Oder anders ausgedrückt: das der Schulhort generell auch vom UH-pflichtigen ET mitzutragen ist, lässt sich daraus nicht begründen.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2017 21:12