TU und BU als Selbs...
 
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TU und BU als Selbständiger

 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

als Selbständigen werden ja die letzten drei Jahre zur Berechnung des Unterhalts herangezogen. In den Jahren 2002 - 2005 wurden sehr gute Gewinne erziehlt und entsprechende Rückstellungen gebildet. In 2006 und 2007 wurden diese Rückstellungen dann aufgelöst und der Gewinn stieg stark an. Die Geschäftslage änderte sich aber zusehents seit 2006 nach unten.

Jetzt habe ich natürlich die Ungewissheit, daß der Richter dies nicht erkennt, daß der Gewinn aus den vorherigen Jahren stammt.

Sind die Familienrichter in der Lage, diese informationen aus der Bilanz zu lesen ?

Vielen Dank

Michael


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2009 20:05