Und noch eine Berec...
 
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Und noch eine Berechnungsfrage - Kinder bei mir

 
(@carlosx)
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Hier wieder mal eine Geschichte.

Meine Frau ist vor 2 Wochen nach knapp 20 Jahren Ehe ausgezogen.
Es gibt 3 Kinder:

  • Sohn, 21 Jahre, ausschließlich ihr Kind, Vater unbekannt, wurde immer als "unser" Kind behandelt, das ist er aber rechtlich gesehen nicht. Er lebt derzeit bei mir, geplant ist, dass er bis Sommer (Abitur) bleiben darf und danach auszieht und sich selbst versorgt
  • Tochter, 19 Jahre, gemeinsames Kind, bereits ausgezogen, FSJ (280€/Mo eigenes Einkommen), bekommt derzeit 150€ + das Kindergeld von mir, will ab Sommer studieren
  • Tochter 13 Jahre, gemeinsames Kind, lebt bei mir, es sind 190€ Schulgeld im Monat zu entrichten

Derzeit ist geplant, dass die jüngste Tochter auf Dauer bei mir bleibt. Wir haben ein gemietetes Haus, das ich behalten will bis der große Sohn ausgezogen ist, danach ist wohl Umzug angesagt.
Ich verdiene brutto 6554€/Monat, derzeit Steuerklasse 3, zzgl. 795 Euro dafür, dass ich statt eines Firmenwagens mein Privatauto nutze. Meine Frau studiert und hat einen bis Dezember befristeten Job (ca. 500€ Brutto), ab Januar erst mal nichts.

Die Idee nach diversen Gesprächen mit Betroffenen war die folgende:
Sie erhält das Haushaltsgeld (530€/Monat) weiter, plus wie bisher das Kindergeld für die beiden zu Hause lebenden Kinder. In Summe also 864€/Monat. Das will ich ihr 3 Jahre lang zahlen. Sie darf bis 400€ Netto dazuverdienen, darüber ziehe ich einen Teil (3/7) ab.

Ist das realistisch? Je nachdem wie ich rechne zahle ich mal viel zuviel und mal viel zuwenig. Zumal ich mich auf eine Summe einstellen will und das Ganze nicht wieder ändern will wenn ihr Sohn auszieht.

Was ratet Ihr mir?

Gruß,
CarlosX


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2009 16:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Carlos,

man kann hier sicher eine Menge Feintuning betreiben. Ich persönlich würde jedenfalls schon mal kein Kindergeld auf das Konto einer Ex fliessen lassen, wenn die Kinder nicht in ihrem Haushalt leben, sondern eher das "Haushaltsgeld" erhöhen (das Du als Trennungs-/ nachehelichen Unterhalt zudem noch steuerlich geltend machen kannst).

Ganz grundsätzlich: Angesichts Eures Einkommensgefälles (Du ca. 7.300; sie 500 EUR brutto, ab Januar gar nichts mehr) ist Deine Ex jetzt und in Zukunft nicht in der Lage, Kindesunterhalt zu bezahlen. Ein freundlicher Anwalt, eine nette Freundin oder die Arge könnte sie allerdings auf die Idee bringen, Aufstockungsunterhalt zu verlangen (weil ihr das "zusteht", weil es fettes Anwalts-Honorar bringt, weil der Steuerzahler nicht für Sozialleistungen zuständig ist etc.). Und das kann nach 20 Jahren richtig teuer für Dich werden; mit 800 EUR pro Monat ist das garantiert nicht erledigt. Auch eine Befristung auf gerade mal 3 Jahre nach 20 Jahren Ehe könnte ein teurer Streitpunkt werden.

"Zuviel" bezahlst Du nach Deiner o. a. Rechnung ganz sicher nicht; das ist ein Schnäppchen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2009 19:35
(@carlosx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

danke für die Antwort. Das deckt sich mit meinem Gefühl, auch wenn mir mein Kumpel, der in derselben Situation etwas weiter ist gezeigt hat, dass man das auch so rechnen kann dass die Summe zuviel ist.

Sie ist jedenfalls mit dieser Regelung einverstanden. Es ist mehr als sie erwartet hat. Und immerhin gibt ihr das die Gelegenheit, ihren Lebenstraum zu verwirklichen ohne dass sie sich groß um die Kinder sorgen muss.

Der Sinn der zeitlichen Beschränkung ist, dass ich in ca 4-5 Jahren auch meinen Lebenstraum verwirklichen kann ohne von Unterhaltszahlungen belastet zu sein. Sie hat dann nach dem Studium hoffentlich einen ordentlichen Job.

Wir kann ich das jetzt rechtssicher machen? Reicht ein von uns beiden unterschriebener Vertrag?

Gruß,
CarlosX


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2009 20:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Carlos,

Wir kann ich das jetzt rechtssicher machen? Reicht ein von uns beiden unterschriebener Vertrag?

im Rahmen einer Scheidung klopft man so etwas in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung fest. Die ist eine Art "nachehelicher Ehevertrag". Das funktioniert allerdings nur, wenn auf Dauer gewährleistet ist, dass der Unterhaltsberechtigte für sich selbst sorgen kann. Würde Deine Noch-Frau irgendwann Sozialleistungen beantragen, wärst Du (wieder) mit Unterhalt im Boot. Denn die finanziellen Folgen Eurer Ehe sind Euer Problem; es kann nicht sein, dass der Steuerzahler für Deine Frau aufkommen muss, weil Du mit einem Vertrag wedelst, der nacheheliche Unterhaltszahlungen ausschliesst. Das wäre juristisch ein "Vertrag zu Lasten Dritter" und damit nicht statthaft; meines Wissens sogar sittenwidrig.

Die Scheidung dürfte bei Euch noch lange hin sein; Deine Frau ist gerade mal vor zwei Wochen ausgezogen (es sei denn, Ihr erklärt übereinstimmend, Ihr hättet Euch bereits Anfang des Jahres getrennt). Niemand hindert Euch jedoch, schon jetzt einen solchen Vertrag miteinander zu machen, in dem Ihr diese Vereinbarung notariell festklopft. Vorteil: Ihr braucht nie wieder über Geld zu streiten. Aber wie gesagt: Dritte müssen draussen bleiben; Deine Frau muss sicher sein, ihr Studium und auch ihr Leben danach aus eigener Kraft finanzieren zu können. Ansonsten klopfen die Behörden auch nach Jahren noch bei Dir an.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2009 21:30
(@carlosx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

danke für den Hinweis.
Gilt das mit den Sozialleistungen auch für ihren volljährigen Sohn, falls der welche beantragt? Das ist nämlich im Gegensatz zu meiner Ex selbst recht wahrscheinlich

Gruß,
CarlosX


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2009 11:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Carlos,

Gilt das mit den Sozialleistungen auch für ihren volljährigen Sohn, falls der welche beantragt? Das ist nämlich im Gegensatz zu meiner Ex selbst recht wahrscheinlich

mit dem Sohn hast Du rechtlich und finanziell nichts zu tun; es sei denn, Du hättest ihn adoptiert. Von daher droht also keine Gefahr. Natürlich kannst (und sollst) Du ihn als faktisches Familienmitglied genauso unterstützen wie seine Halbgeschwister - aber das sind freiwillige Zuwendungen Deinerseits, die keine deutsche Behörde von Dir fordern kann und wird.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2009 13:23
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Idee nach diversen Gesprächen mit Betroffenen war die folgende:
Sie erhält das Haushaltsgeld (530€/Monat) weiter, plus wie bisher das Kindergeld für die beiden zu Hause lebenden Kinder. In Summe also 864€/Monat. Das will ich ihr 3 Jahre lang zahlen. Sie darf bis 400€ Netto dazuverdienen, darüber ziehe ich einen Teil (3/7) ab.
....
Zumal ich mich auf eine Summe einstellen will und das Ganze nicht wieder ändern will wenn ihr Sohn auszieht.

Du solltest jetzt schon an die getrennte steuerliche Veranlaung denken, und dafür ist es wichtig, dass Du 1150€ Trennungsunterhalts nachweisen kannst. Zahlst Du ja auch unterm Strich, sogar noch mehr, nur wie willst Du es auf Anlage U schreiben und belegen?

Also machs doch so: Du zahlst 1150€ an Trennugsunterhalt, wobei vereinbart wird, dass steuerliche Nachteile damit bereits abgegolten sind. Das Kindergeld für die jüngste geht direkt zu Dir, und Deine Frau zahlt Kindesunterhalt an Dich in Höhe des Mindestunterhalts (295€).

1150-295-164 = 691€ sind bisschen mehr als die 530€, aber sie hat ja noch den steuernachteil (wobei sie den jetzt mit Steuerklasse V ja auch hat) und wie Brille schon sagte bewegst Du Dich da eher noch im "Schnäppchenbereich". Diese "3/7" Regelung bei "Mehrverdienst" brauchst Du dann nicht, das regelt dann schon das Finanzamt für Deine Frau.

Und mit diesen 1150€ auf Anlage U (und auf der Steuerkarte..) hast Du nur einen geringen Verlust im Netto, wenn nächstes Jahr die gemeinsame Veranlagung nicht mehr greift.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2009 15:26
(@carlosx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Pappasorglos,

da ist eine interessante Konstruktion, die muss ich noch mal durchrechnen. Sind die 1150€ die Mindestsumme, damit ich Steuerabzug bekomme? Zählt das monatlich oder auf's Jahr gerechnet (sie bekommt zusätzlich ja noch einen Anteil an meinem jährlichen Bonus).
Ich sehe es richtig, dass das erst relevant wird, wen nicht mehr gemeinsam veranlagt wird, in unserem Fall (da wir das Trennungsdatum auf Anfang Januar 2010 festlegen wollen) also für 2011. Korrekt?

Die Gefahr besteht natürlich darin, dass sie deutlich mehr Geld als geplant bekommt falls sich unsere kleine Tochter doch entschließt, bei ihr zu wohnen. Die Vereinbarung ist nämlich, dass das Kind entscheidet, und sie hat sich derzeit für mich entschieden.

Gruß,
CarlosX


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2009 18:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

hast Du vor, Steuerklasse 3 zu behalten? Davon kann ich - speziell nach erfolgter Trennung - nur abraten. Wenn Deine Ex unter dem Jahr beginnt, wieder Geld zu verdienen, muss sie der gemeinsamen Veranlagung nicht zustimmen. Das sorgt dann dafür, dass Du richtig viel Geld zurück zahlen musst und sie eine dicke Erstattung bekommt. Die andere nette Variante ist, dass sie nach erfolgter gemeinsamer Veranlagung die Aufteilung der Steuerschuld beantragt. Dann zahlst Du ebenfalls und sie kassiert. Der Aufteilung kannst Du nicht widersprechen.

Also löse Dich von dem vermeintlichen Gedanken, Steuerklasse 3 schenkt Dir irgendetwas. Nach einer Trennung ist es immer sinnvoll, auch die steuerlichen Konsequenzen zu ziehen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2009 20:49
(@carlosx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

hm, guter Einwand. Ich überlege, ob ich nicht mit ihr vereinbaren kann, dass ich ihren steuerlichen Nachteil ausgleiche, solange die Steuerklassenverteilung 3/5 ist...

Gruß,
CarlosX


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2009 22:58




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich könnte mir vorstellen, dass Du mit Stkl. 1 und voll absetzbaren Unterhalt nach Anlage U ggf. günstiger fährst. Wenn man mal den immateriellen Wert des "ruhig schlafen könnens" mit einberechnet, auf jeden Fall. Außerdem schraubt die "richtige" Steuerklasse auch Erwartungshaltungen in Bezug auf die Höhe des KU / TU runter. Denn auch der wird ja danach berechnet.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2009 23:58
(@carlosx)
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Hallo LBM,

aber ich dachte, Anlage U gilt nicht bei Zusammenveranlagung? Also erst im 2. Trennungsjahr.

Gruß,
CarlosX


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2009 00:11
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sind die 1150€ die Mindestsumme, damit ich Steuerabzug bekomme? Zählt das monatlich oder auf's Jahr gerechnet.

12*1150 = 13805€ ist der Höchstbetrag für Anlage U. Weniger geht natürlich auch.

Die Gefahr besteht natürlich darin, dass sie deutlich mehr Geld als geplant bekommt falls sich unsere kleine Tochter doch entschließt, bei ihr zu wohnen. Die Vereinbarung ist nämlich, dass das Kind entscheidet, und sie hat sich derzeit für mich entschieden.

Naja, Kinder kosten ja auch Geld, wobei natürlich hier der Unterschied zwichen KU/KG bekommen und KU bezahlen fast 900€ sind und soviel kostets dannvielleicht auch doch nicht. Das ist der Effekt des §1606 Absatz 3 BGB ( "Gleichwertigkeit von Betreungs und Barunterhalt", http://dejure.org/gesetze/BGB/1606.html ) über den man bei älteren Kindern ja durchaus streiten kann.

Allerdings wird dieser Effekt üblicherweise ja eliminiert durch den "Vorwegabzug" des Kindesunterhalts bei einer EU-Berechnung, und diesen Effekt solltest Du natürlich auch bewahren.

Ist aber völlig legitim, in so eine Vereinbarung reinzuschreiben, dass die vereinbarte TU/EU-Summe sich bei einem Übergang der KU-Pflicht für das minderjährige Kind , im Sinne des Vorwegabzugs des Kindesunterhalts bei der EU Berechnung,  um 3*7 der Summe von weggefallenem und zu zahlenden KU reduziert, also um ca 3/7 * (295 + 400 ) =  ca 300€

Im übrigen stimme ich Lausebackesmama zu: auch wenn's 2010 noch funktioniert mit der gemeinsamen Veranlagung, macht trotzdem Steuerklassen 4+4. Es macht einfach die Zahlen transparaneter, mindert die Erwartungen und kann nicht so schief gehen. Für die Berechnung kannst Du ja auf jeden Fall davon ausgehen, dass Du den Höchstbetrag vom Realsplitting schaffst, und wenn's am Ende wirklich klappt mit der gemeinsamen Veranlagung ist es eine willkommene Steuerstattung.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 00:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Carlos: ja klar. Dann müsstet ihr euch schon am 31.12.2009 getrennt haben, damit in 2010 getrennte Veranlagung und Anlage U zum Tragen kommt.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 00:07
(@carlosx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

danke für Eure guten Tipps. Ich muss das noch mal durchdenken. Das Problem ist, dass ich das Geld brauche solange ich das teure Haus habe und ihren Sohn mit versorge. Und das Haus behalte ich ja, damit ich ihn noch versorgen kann. Wenn das im Sommer/Herbst beides weg ist wird's deutlich einfacher.
Und meine Ex stimmt derzeit allem zu, wie gesagt bekommt sie deutlich mehr als sie erwartet hat. Da sie zusätzlich noch ein ziemlich schlechtes Gewissen wegen der Trennung hat sehe ich im Augenblick keine Gefahr von ihr...

Ich muss mich wohl mal hinsetzen und alle Varianten durchrechnen

Gruß,
CarlosX


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2009 00:19
(@carlosx)
Schon was gesagt Registriert

Mal was für alle zum Mut machen:
Bei uns läuft alles sehr gut. Gestern haben wir beim Notar die Scheidungsfolgenvereinbarung unterschrieben. Die ist so gestaltet, dass meine Ex und ich gut damit leben können. Die Kleine ist inzwischen 5 Tage pro Woche bei mir und zwei Tage pro Woche bei meiner Ex, und der Kleinen geht es soweit gut damit.
Und das Beste: Meine Ex will jetzt arbeiten gehen und hat schon fleißig Bewerbungen geschrieben.

Danke nochmal für Eure Hilfe
CarlosX


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2010 12:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Carlos,

herzlichen Glückwunsch zu dieser Regelung, die einmal mehr beweist, dass die Regelungen am besten sind, die man selbst und einvernehmlich trifft - und nicht die, bei denen man mit Anwälten und Gerichten um jeden Cent Unterhalt und jede Minute Umgang herumstreitet. Schliesslich geht das Leben weiter - und das sollte nicht von Altlasten, Wut und Zorn belastet sein.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2010 12:11