TU-BU in der Ehe
 
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TU-BU in der Ehe

 
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhuchen,

mal ne Frage zum Thema Unterhalt. Kann eine Frau, die keinen TU bekommt (vom Gericht abgewiesen, weil LG für sie aufkommt) dann BU bekommen, weil sie die Kinder betreut? Ne Bekannte von mir meint: JA!

Ich dachte immer, BU kriegen nur die Mütter unehelicher Kinder?! Oder irre ich da?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2007 23:26
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und nen guten Morgen!

Ich dachte immer, BU kriegen nur die Mütter unehelicher Kinder?! Oder irre ich da?

jep! du irrst - da iss ja nen grosses dingens am laufen, dass "anspruch BU verheirateter paare bis 8 Jahre" und "BU unverheirateter paare 3 Jahre" - zu deutsch benachteiligung unverheirateter partner. das ist verfassungswidrig. deshalb  muss bu bis Ende 2008 neu geregelt werden.

da iss was zum lesen: >da gehts lang <

Grüße *nichtaufgeber*

Zu Deiner weiteren Frage:
Wie lange muss der alte Partner zahlen?
Wer unterhaltsberechtigt ist und erneut heiratet bekommt grundsätzlich kein Geld mehr. Aber auch schon eine eheähnlich Beziehung kann den Scheidungsunterhalt unter Umständen entfallen lassen. Wenn Unterhalt für die Betreuung minderjähriger Kinder geschuldet ist, muss dieser dagegen in der Regel weiter bezahlt werden. Wenn der neue Partner aber ausreichend verdient um die Patchwork-Familie zu versorgen, kann dieser Betreuungsunterhalt des Ex-Partners möglicherweise gekürzt oder gestrichen werden.

Es gibt KU (erste rangfolge), TU/EU und eben diesen BU, wenn die Mutter/Vater nicht arbeiten können, wegen der Erziehung der minderjährigen Kinder. Auch Krankheit, etc. kann zur Berechtigung führen.


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2007 11:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

da iss ja nen grosses dingens am laufen, dass "anspruch BU verheirateter paare bis 8 Jahre" und "BU unverheirateter paare 3 Jahre" - zu deutsch benachteiligung unverheirateter partner. das ist verfassungswidrig. deshalb  muss bu bis Ende 2008 neu geregelt werden.

Ja, das ist mir klar. Ich dachte halt immer, dass die TU/EU Angelegenheit den BU mit umfasst. Nur, wenn der TU/EU schon abgelehnt ist, warum dann noch mal ein extra BU-Antrag? Wieso nicht gleich TU/EU zusprechen, wenn ersichtlich ist, dass es dann eben BU gibt? Mir ist halt nicht klar, wieso das Kind einfach einen anderen Namen bekommt.

Ist die Berechnungsgrundlage die Gleiche? Wenn also zB TU/EU mangels Einkommen nicht möglich ist, ist doch eigentlich klar, dass auch BU nicht möglich ist?

Gibts dann noch mal die Möglichkeit ein Verfahren loszutreten, wenn durch die TU/EU Verhandlung schon klar ist, dass kein Geld da ist???  :knockout:

LG LBM, auf dem Schlauch steht.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2007 13:10
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Ehegattenunterhalt (EU) ist nur der Überbegriff. Es gibt hier unterschiedliche Formen des Unterhalts, z.B. wegen Betreuung der Kinder, wegen Alters, Krankheit oder Gebrechen, Arbeitslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, oder Unterhalt aus Billigkeitsgründen. Es mag sein, dass die Abkürzung BU i.d.R. bei nicht verheirateten Eltern benutzt wird und EU bei geschiedenen Eheleuten, was aber an dem Grund für den Unterhaltsanspruch nichts ändert.

Die Berechnung von TU/EU ist nicht identisch. Vielmehr soll beim TU der ehelichen Lebensstandard bis zur Scheidung ermöglicht werden, grob kann man sagen, TU beträgt die Hälfte des zusammengerechneten Einkommens, einen speziellen Unterhaltstatbestand braucht es nicht.

EU braucht einen Unterhaltstatbestand und setzt Bedürftigkeit voraus. Die Berechnung kann man in den Unterhaltsleitlinien nachlesen.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2007 15:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Sky,

danke für die Aufklärung. Ich glaube, ich weiß jetzt, wo mein Denkfehler liegt.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2007 15:44