Hallo Zusammen,
Ich hätte da zuerst mal eine allgemeine Frage. Wie verhält sich das denn generell mit dem KU, ich kenne zwar die DT , habe freiwillig für 2 Monate (August und September) je 450€ bezahlt, habe da noch gearbeitet. Ich habe bis heute weder vom JA noch von irgendjemanden sonst eine Zahlungsaufforderung in irgend einer Höhe erhalten. Was kann denn meine Frau , die die Trennung vollzogen hat, denn überhaupt fordern und ab wann muss ich zahlen ?
Meine derzeitige Situation ist wie folgt:
Bin wiederholt Arbeitsunfähig geschrieben, werde irgendwann mal Krankengeld von der Krankenkasse beziehen, die Höhe ist bis jetzt nicht bekannt.
Nebenher läuft ein Antrag auf Umschulung bei Deutschen Rentenversicherung, von dem ich auch nicht weiß, falls der genehmigt wird, wie hoch da das Übergangsgeld sein wird. Falls der abgelehnt wird muss ich mit 614€ "MeisterBaFöG "und 177€ Wohngeldzuschuss auskommen, ich konnte mit der Weiter-/ Fortbildung "Techniker Maschinenbau " noch sofort beginnen , ohne ein weiteres Jahr zu verlieren, arbeiten ist wirklich nicht mehr drin.
Weder das JA noch die Anwältin meiner Frau haben irgendwelche Zahlen um ein KU zu berechnen, keiner hat bisher etwas angefordert.
Meine Frau arbeitet 50% in der Altenpflege und hat Ihren Neuen Freund 3 Tage nach meinem Auszug ins Haus geholt, der aufgrund 2 Bandscheibenvorfälle nicht arbeitet und den ganzen Tag nur bei Ihr rumhockt und rumliegt. Sie könnte also mehr arbeiten.
Meine beiden Kinder 5 und 8 sind vormittags in der Schule( ca 500m von unserer ehemalig gemeinsamen Wohnung entfernt ), meine tägliche Schulzeit endet um 14.30, sodaß ich meine Kinder ab 15.00 Uhr betreuen kann. Da beginnt die Arbeitszeit meiner Frau, wenn Sie nachmittags arbeitet. Die Übergabe der Kinder kann an IhDas ist auch diese Woche vom JA so bestätigt und gutgeheissen geworden.
Eine Betreung meiner Kinder vom neuen Partner meiner Frau lasse ich nicht zu, eine Tagesmutter wurde Ihr abgelehnt. :abgelehnt:
Wie kann ich mich den da richtig verhalten, ich kann keinenfalls weiterhin 450€ herzaubern, ich wüsste nicht woher.
Falls da irgendjemand mir einen guten Ratschlag geben kann, wäre ich sehr froh. :knockout:
Beste Grüße an alle sendet
Doppelpapi
Warum nur kann über Menschen so grausam entschieden werden ? Mit welchem Recht können " verantwortungsvolle Mütter" ihren Kindern den täglichen Umgang mit Ihren Väterm wegzunehmen, nur um Ihr eigenes Ego zu befriedigen ?
Hallo Doppelpapi,
ich hab dein post mal verschoben. Deien Anfrage soltlest du in einem eigenen Psot stellen ,das erleichtert die Antwort und erhält die Übersichtlichkeit der Tehmen.
Eine Betreung meiner Kinder vom neuen Partner meiner Frau lasse ich nicht zu
Das wist du aber müssen. In der Zeit in der sich die Kinder bei ihr befinden hast du keinen Einfluß darauf wer sich dort um die Kinder kümmert (da hat sie das SR und kann, sofern die Kinder dadurch nicht gefährdert werden sie betreuen lassen von wem sie will). Seh´s mal von der anderen Seite: Was würdest du dazu sagen, wenn deine Ex mal sagt: ich möchte nicht, das deine neue Flamme Kontakt zu den Kindern hat oder ihnen was zu essen kocht.
Was kann denn meine Frau , die die Trennung vollzogen hat, denn überhaupt fordern und ab wann muss ich zahlen ?
Ab dem Zeitpunkt ab demn du in Verzug gesetzt wirst, also ab Forderung von Unterhalt. Was sie fordern kann richtet sich etrstmal nach deinem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate abzgl. der üblichen Punkte (berunfsbed. Aufwendungen ect.). Fordern kann sie KU und TU.
Bin wiederholt Arbeitsunfähig geschrieben, werde irgendwann mal Krankengeld von der Krankenkasse beziehen, die Höhe ist bis jetzt nicht bekannt.
Nebenher läuft ein Antrag auf Umschulung bei Deutschen Rentenversicherung, von dem ich auch nicht weiß, falls der genehmigt wird, wie hoch da das Übergangsgeld sein wird. Falls der abgelehnt wird muss ich mit 614€ "MeisterBaFöG "und 177€ Wohngeldzuschuss auskommen, ich konnte mit der Weiter-/ Fortbildung "Techniker Maschinenbau " noch sofort beginnen , ohne ein weiteres Jahr zu verlieren, arbeiten ist wirklich nicht mehr drin
Da wirds dann schon kniffeliger. Am besten wäre ein friedliche Einigung mit deiner Ex. Wie es aussieht, wenn du die Umschulung machen mußt um überhaupt wieder arbeiten zu können ???
Meine beiden Kinder 5 und 8 sind vormittags in der Schule( ca 500m von unserer ehemalig gemeinsamen Wohnung entfernt ), meine tägliche Schulzeit endet um 14.30, sodaß ich meine Kinder ab 15.00 Uhr betreuen kann. Da beginnt die Arbeitszeit meiner Frau, wenn Sie nachmittags arbeitet. Die Übergabe der Kinder kann an IhDas ist auch diese Woche vom JA so bestätigt und gutgeheissen geworden
Wenn ihr es hinkriegt das die Kinder zu 50 % bei ihr und bei dir sind würde kein KU fällig. Dazu gehört aber auch das sie bei dir übernachten, also nicht nur am nachmittag bei dir sind.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das mit dem Verzug ist mir nicht so ganz klar, heißt das, ich muss erst zahlen wenn von Ihr eine konkrete Forderung vorliegt ?
Die Forderung richtet sich nach meinem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, da hat Sie keine Unterlagen, das bedeudet , sie lässt es schätzen.
Kann ich mich dagegen wehren oder muss ich das so zuerst mal hinnehmen ?
Ich befinde mich jetzt sowiso nicht mehr in der gleichen finanziellen Situation, ich war während dem Vollzug der Trennung ( Fremdgehen meiner Frau während einer Kur ) krankgeschrieben , wurde operiert und habe danach wiederholt versucht zu Arbeiten, was definitiv nicht mehr geht. Das bedeutet natürlich auch für mich, dass ich das gleiche Geld nun nicht mehr zur Verfügung habe, ich hatte desöfteren Nacht- und Wochenendschichten und etliche Überstunden.
Zudem ändert sich ja auch anscheinend meine Lohnsteuerklasse.
Muss ich die als getrennt lebender noch verheirateter eigentlich gleich ändern ?
Ich benötige noch einige Informationen und ein Anwalt ist finanziell auch nicht mehr drin.
Liebe Grüsse
Doppelpapi
Warum nur kann über Menschen so grausam entschieden werden ? Mit welchem Recht können " verantwortungsvolle Mütter" ihren Kindern den täglichen Umgang mit Ihren Väterm wegzunehmen, nur um Ihr eigenes Ego zu befriedigen ?
hallo doppelpapi,
in verzug wirst du ab dem tag gesetzt, an dem deine ex beim ja vorspricht/vorgesprochen hat.
wenn deine ex keine nachweise über dein einkommen hat, dann wird sich das ja diese von dir geben lassen. wenn du dich weigerst, werden die das dann einklagen. allerdings wie das jetzt in dem speziellen fall bei dir ist, darüber weiß ich leider nicht bescheid und kann darüber nur mutmaßen. allerdings vermute ich mal, dass du deine neuen bescheide mit einreichen mußt und daraus dann ein durchschnitt errechnet wird. den hast du zwar nicht, aber - frei nach dem motto - zahl erstmal, da muß der staat nicht zahlen ...
ich hoffe aber und wünsche dir, das eine für dich akzeptable lösung dabei herauskommt. ansonsten hilft nur - kämpfen!
lg rené
Hi,
Das mit dem Verzug ist mir nicht so ganz klar, heißt das, ich muss erst zahlen wenn von Ihr eine konkrete Forderung vorliegt ?
Verzug tritt ein z.B. mit einer Mahnung; der Aufforderung Auskunft über das Einkommen wegen Unterhalt zu erteilen; der Aufforderung Unterhalt in Höhe von XY zu zahlen.
Die Forderung richtet sich nach meinem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, da hat Sie keine Unterlagen, das bedeudet , sie lässt es schätzen.
Kann ich mich dagegen wehren oder muss ich das so zuerst mal hinnehmen ?
Wenn das Einkommen gesunken ist, ist es doch in Deinem Interesse anhand der aktuellen Lohn/Gehaltsbescheinigungen nachzuweisen, dass Du in der geforderten Höhe nicht leistungsfähig bist. Die Aufforderung zu zahlen ist das, was der Name sagt: Eine Aufforderung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es handelt sich nicht um eine Zahlungsverpflichtung, der Du nachkommen musst. Das JA muss im Zweifel wie jeder andere Gläubiger einen Titel erstreiten.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo Sky, Hallo Rene,
es ist bei mir So, dass ich seit 20.09.07 wieder krank geschrieben bin und selbst von der Krankenkasse noch keine Berechnung vorliegt, also kann ich niemanden eine Auskunft geben. Es wurde auch noch nichts angeforgert oder nachgefragt. Bis ich einen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung der Umschulung habe bewege ich mich selbst in Ungewissheit. Ich weiß nur, dass ich im Falle einer Ablehnung Meisterbafög beantragen muss und Wohngeld. Über den Bafög ist mit die Summe vin 614€ gekanntworden, zuzüglich 2x 179 € für jedes meiner Kinder, und Wohngeld sollte ich nach telefonischer Anfrage 177€ erhalten. Bafög zählt allerdings nicht als Einkommen, sondern als Darlehen. Was ich davon dann abführen muss, konnte mir bisher auch niemand mitteilen, ich muss da erst den Bescheid abwarten. Vielleicht kennt sich da jemand aus, wie es da dann aussehen könnte.
Beste Grüße
Wolfgang
Warum nur kann über Menschen so grausam entschieden werden ? Mit welchem Recht können " verantwortungsvolle Mütter" ihren Kindern den täglichen Umgang mit Ihren Väterm wegzunehmen, nur um Ihr eigenes Ego zu befriedigen ?
Hallo,
wollte nu mal schnell den neuesten Gag meiner Frau mitteilen, Sie verwehrt mir trotz Absprache den Umgang mit meinen Kindern während Ihrer Arbeitszeit, am Wochenende darf ich meine Jungs aber haben, da hat Sie und Ihr Neuer schliesslich eine Einladung zu einer Geburtstagsfeier, da müsste Sie ja einen Babysitter bezahlen. :knockout:
Nett, oder ?
Warum nur kann über Menschen so grausam entschieden werden ? Mit welchem Recht können " verantwortungsvolle Mütter" ihren Kindern den täglichen Umgang mit Ihren Väterm wegzunehmen, nur um Ihr eigenes Ego zu befriedigen ?
