Titel auf den Kinde...
 
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Titel auf den Kindesunterhalt....

 
(@mundwelle)
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Hallo Foris,

auch wenn die Frage, eine blöde ist, ich bin dahingehend unbedarft und würde mich über hilfreiche Antwort freuen.

Zum eingemachten.

Lg hat zwei Kinder. Er ist noch nicht geschieden, die Scheidung läuft jedoch.
Eines der beiden Kinder, 18 Jahre alt, lebt bei uns und das jüngere 11 Jahre alt lebt bei der Frau Mama.

Ist es üblich, oder vielmehr gängige Praxis einen Unterhaltstitel zu fordern??? Denn Ex fordert diesen nun plötzlich ein.

Danke im voraus!

Lg
melli


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2007 16:05
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und recht herzlich Willkommen!
Dein LG (nehme ich mal an) , also der KV muss für Kind,  11 Jahre KU zahlen - dafür kann die KM einen Titel verlangen - bevor man aber sowas z.B. beim JA unterschreibt (da ist es kostenlos!) muss man genau wissen, was man zahlen muss.
Verdient der 18 Jährige bei Euch schon selber? oder geht er noch zur Schule? Er muss selber sehen, dass er  von Papa und Mama je nach Einkommen anteilmäßig "seinen" KU bekommt. Hier wird bei euch aber die Wohnung/Unterkunft anteilmäßig berücksichtigt. Sein Einkommen wird aber vom geschuldeten KU noch abgezogen.
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2007 16:45
(@mundwelle)
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Hallo,

und danke für das herzliche Willkommen.
Mein LG zahlt den Kindesunterhalt natürlich für den 11 jährigen.
Nur ist es normal und gängige Praxis darauf einen Titel zu verlangen ??? Oder wird so etwas auch gern als Druckmittel genutzt???

Der 18 jährige verdient noch nicht selbst, sondern besucht noch eine Schule um sein Fachabitur zu machen. Dieser kümmert sich auch selbst darum, seinen Unterhalt von seiner Mutter zu bekommen.

Grüße
melli


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2007 15:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo melli,

Nur ist es normal und gängige Praxis darauf einen Titel zu verlangen  Oder wird so etwas auch gern als Druckmittel genutzt???

Sowohl als auch. Der Titel ist ein Recht des Kindes und gibt diesem Sicherheit, falls der KV nicht zahlt, Zum Druckmittel kann er ja nur werden ,wenn der KU nicht regelmäßig gezahlt wird.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2007 15:15
(@schaufel293)
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Hallo mewu,
das Kind hat nach der Rechtsprechung ein Anrecht auf einen Titel, selbst wenn der Kindesunterhalt immer pünktlich und vollständig bezahlt wird.
Ist eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet ? Falls ja, wird zunächst über das Jugendamt das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt. Dies sind die letzten zwölf Monate. Bitte Unterhaltsleitlinien hier anschauen. Im wesentlichen kann man rechnen, Brutto abzüglich Steuern, anzüglich gesetzliche Sozialversicherungen, für berufsbedingte Aufwendungen 5% pauschal, höhere Kosten nachweisen. Weitere Versicherungen können auch noch abzierhbar sein. Hieraus ergibt sich das Einkommen; Düsseldorfer Tabelle gibt Unterhaltsbetrag, abzüglich ( anteiliges ) Kindergeld.

Zu titulieren ist das, was derjenige wünscht, der den Titel unterschreibt. Oft sind leider Jugendamtsurkunden maximal ungünstig formuliert. Zumindest sollte man darauf achten, dass eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr enthalten ist. Falls nicht, handschriftlich abändern, dazu hat man das volle Recht.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2007 20:43
 Byte
(@byte)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mewu.

Ergänzent kann ich aus eigener Erfahrung auch nur empfehlen, bevor die JA Urkunde unterschrieben wird folgendes zu tun:
1. Leitlinien des OLG lesen um besser Bescheid zu wissen, wie gerechnet wird.
2. Das JA ist "nur" für das wohl der Kinder da und nicht für den zahlenden - also nicht alles glauben sondern prüfen.
3. Den Titel auf jeden Fall begrenzen lassen auf den 18. Geburtstag.
(Jetzt denkt man noch nicht darüber nach, aber wenn es soweit ist können Probleme entstehen)
4. Und das sollten die Profis vieleicht noch beantworten, weil ich nicht weiß ob das geht: Ich würde heute die Urkunde erst mal mitnehmen und prüfen und dann erst unterschreiben.

Denn wenn Du dem Kind mehr zahlen möchtest, das kannst Du freiwillig bei entsprechend eingehaltenen Regeln , die beachtet werden müßen, tun.
Aber versuche mal, wenn sich Deine wirschaftlichen Verhältnisse  ändern, weniger zu zahlen. Dann kann ein zu hoch titulierter Titel Probleme machen.

:yltype:
Gruß
Byte


Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2007 13:06