Hallo,
wieder eine Frage für meinen Bekannten.
Die Beziehung ließ sich nciht kitten, ist unwiderruflich (von ihrer Seite aus) gescheitert.
Er ist 60 Jahre alt sie 45. Sohn studiert. Sie ist ausgezogen, Sohn blieb mit KV in Wohnung 650,00 € warm + 50 € Strom.
Sie verdient 2600 € netto durchschnittl. bei Stkl. 3, er mit 5 brutto 620, netto 400 paar zerquetschte.
Musste ALG2 zusätzlich beantragen, bekommt noch ca 400 dazu.
Sie lehnt jede Unterhaltszahlung an ihn ab, verweist auf alg 2.
An Sohni zahlt sie ab nächsten Monat 640 € minus Kige, also 456. Euro.
Ich bin der Meinung: Sie ist doch unterhaltspflichtig?
25 Jahre verheiratet. Er lange selbstständig, leider gescheitert, nu is nix mehr zu machen. Gastronomie, sonst keine Berufserfahrung und gilt als ungelernt.
Darüber hinaus hat sie den letzten Rest Geld komplett genommen und ist untergetaucht. Hat den Zugang zum gemeinsamen Garten verhindert durch neues Schloss, beansprucht ihn komplett für sich.
Da ist doch was faul, oder?
Wieviel TU kann er denn beanspruchen? Die Arge ist schon mit im Boot und verlangt, dass er sie verklagt.
Wie sieht es nach der Scheidung aus?
Sie will, dass er auf den Versorgungausgleich verzichtet, geht das? Was für Nachteile hat das?
Fragen über Fragen, vielen Dank für eure kompetente Hilfe.
LG Romy
Hallo,
ich würde hier raten, dass er zum Gericht geht mit seinen Einkommensnachweisen, einen Beratungshilfeschein holt, mit dem zum Anwalt geht, dem die Sache erklärt, und machen lässt.
/elwu
Hallo AW ist schon eingeschaltet, das Prob ist, dass er nächsten Monat seine Miete ned zahlen kann, weil nicht sicher ist, ob die KM denn den Unterhalt an den Sohn zahlen wird. Sie hat es zwar zugesagt, aber sie hatte auch schon andere Sachen zugesagt und dann nicht eingehalten.
Er hat zwar mit alg2 dann etwas über 800 aber mit strom sind 700 weg und dann ist noch nix im kühlschrank, tel nicht bezahlt etc.
der sohn sagte ihm schon, dass er den ku der km an den papa weiterleitet, weil er ihm helfen will.
die ungefähre berechnung würde ihm vielleicht mal wieder eine nacht mit schlaf bringen, deswegen meine anfrage.
gruß
Moin Romy,
die ungefähre berechnung würde ihm vielleicht mal wieder eine nacht mit schlaf bringen, deswegen meine anfrage.
natürlich können die Unterhaltscracks dieses Forums jetzt irgendwelche Zahlen berechnen (wenngleich das schwierig ist, weil mögliche Abzugspositionen nicht bekannt sind). Aber: Jede hier gepostete grosse oder kleine Zahl bringt Deinen Bekannten keinen Cent näher an reale Zahlungen, sie bezahlt nicht seine Miete und füllt nicht seinen Kühlschrank.
Deshalb liegt die einzige Option in elwu's Ratschlag: Beratungshilfeschein holen, zum Anwalt gehen, Unterhalt ggf. im Wege einer EA geltend machen. Dasselbe gilt übrigens für den (vermutlich volljährigen) Sohn: Der muss seine Ansprüche selbst formulieren und durchsetzen. Irgendwelche Rechenkunststücke eines Internet-Forums helfen in einem solchen Akut-Fall niemandem, da sie in der Sache keine Veränderung bringen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich muss das nochmal aufgreifen.
Mein Bekannter hat einen AW eingeschaltet, der hat auch Einkommensnachweise etc erhalten und TU gefordert. Jetzt hat seine Ex aber lt uhrer Aussage einfach die Stkl von 3 auf 1 gewechselt. Dadaurch würde er erheblich weniger UH bekommen. Darf sie das denn ohne seine Zustimmung überhaupt? Das JoBCenster ist bereits involviert, weil sie alg2 zahlen. Darf sie denn obwohl die Trennung erst am 01.04. war, jetzt schon die 1 nehmen um dadurch weniger Uh zahlen zu müssen?
Ich dachte ich hätte dazu ein Urteil im www gelesen, finde es aber nicht mehr.
Vielen Dank für eue Hilfe.
Hallo Romy H
dein Bekannter wäre für den Fall, dass ihm Unterhalt zugesprochen würde, einer der wenigen Männer, denen so etwas widerfährt. Sollte das passieren,wäre es ein großer Rückschritt im Unterhaltsrecht. Es gibt keinen Sm., der das ausdrücken kann, was ich bei einem solchen Thread empfinde. :mad:Unglaublich wie vs hier mißbraucht wird.
lg
Jeden Tag eine Kerze für die pflichtigen AU und EU-Zahlerinnen und Zahler! Möge ihnen ein langes arbeitsreiches Leben beschieden sein.
wie bitte?
Servus fredcrist!
Hättest Du bitte die Güte, Dein Kommentar auszudeutschen und zu erklären, was Dich zu dieser Aussage veranlasst?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi
Darf sie denn obwohl die Trennung erst am 01.04. war, jetzt schon die 1 nehmen um dadurch weniger Uh zahlen zu müssen?
Ja - sie darf, auch wenn ich hier eher die 4/4-verteilung erwartet hätte. Doch an den Zahlen ändert sich da nichts grossartig. Im ersten Trennungsjahr kann 3/5 beibehalten werden, im Jahr darauf erfolgt bei gelebter Trennung die 1/1. Das ist auch das, was wir hier allen UH-Zahlern raten. Denn dadurch werden die Einkommen auf die richtige Relation gebracht und Begehrlichkeiten gar nicht erst geweckt. Ich finde es richtig und würde es auch jedem dringend empfehlen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
