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(@baci07)

Hallo Leute.

Bei mir steht die Berechnung des KU an. Kann mir jemand helfen was in etwa auf mich zukommt?

Habe schon in der Düsseldorfer Tabelle nachgeschaut. Jetzt war aber meine EX beim Jugendamt und die erzählen was anderes.

Was braucht ihr für Infos?

Danke schonmal


Zitat
Geschrieben : 18.05.2010 16:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi baci07

Was braucht ihr für Infos?

Schau Dir mal die zahlreichen anderen Beitäge zum KU an - da wird Deine Frage ausgiebig beantwortet.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 16:57
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ergänzend:

Dann kannst Du auch konkrete Fragen über das stellen, was Dir unklar ist (oder einfach nur Deine Rechnung hier rein stellen und fragen, ob Du grundsätzlich richtig liegst). Und die eigene Befassung mit dem Thema hilft auch, Selbstsicherheit in der Frage zu gewinnen.

Oder -wenn Du schon gerechnet hast- Deine Rechnung und die Rechnung des JA einstellen. Wo sind die Unterschiede?

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 17:20
(@baci07)

Danke erstmal für die schnellen Antworten.

Groß gerechnet habe ich nicht. Habe nur nach Düsseldorfer Tabelle geguckt.

Ich kann garnicht sagen wieviel ich wirklich netto habe. Arbeite in Schichten, von daher sieht es jeden Monat anders aus mit dem Verdienst.

Verdiene seit diesem Jahr 2872 Brutto. Habe angenommen das dies ca. 1800 netto ergibt. Nach Düsseldorfer Tabelle also 243 euro (hälftiges Kindergeld abgezogen).

Ist das so korrekt?

Das Jugendamt hat wohl meine Abrechnungen überflogen und ca 273 euro errechnet.

(Kurze Geschichte: Meine Ex war heute beim Jugendamt um KU zu beantragen. Der Hr. vom Jugendamt meinte es wird wohl noch 2-3 Monate dauern bis dieser errechnet wurde, durch Urlaub usw. Der kürzeste Weg ist, meine Ex und ich gehen dort hin und einigen uns.)


AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 17:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich kann garnicht sagen wieviel ich wirklich netto habe. Arbeite in Schichten, von daher sieht es jeden Monat anders aus mit dem Verdienst.

naja, die letzten 12 Gehaltszettel zu addieren kann ja nicht so schwer sein, auch wenn jedes Mal etwas anderes draufsteht. Und berufsbedingte Aufwendungen sowie eine eventuelle Altersvorsorge abzuziehen ist auch nicht schwer.

Verdiene seit diesem Jahr 2872 Brutto. Habe angenommen das dies ca. 1800 netto ergibt. Nach Düsseldorfer Tabelle also 243 euro (hälftiges Kindergeld abgezogen).

wenn Du nur diesem einen Kind unterhaltsverpflichtet bist, kann's auch eine Stufe drüber sein.

Das Jugendamt hat wohl meine Abrechnungen überflogen und ca 273 euro errechnet.

wohl aus o. a. Grund.

Der Hr. vom Jugendamt meinte es wird wohl noch 2-3 Monate dauern bis dieser errechnet wurde, durch Urlaub usw. Der kürzeste Weg ist, meine Ex und ich gehen dort hin und einigen uns.)

der kürzeste Weg wäre, der Ex den unstrittigen Betrag zu überweisen (und diesen zu titulieren); dafür braucht man kein Jugendamt, sondern nur ein wenig Kooperationsbereitschaft. Euer Kind muss jetzt essen und Klamotten kriegen und nicht erst in ein paar Monaten. Und egal, ob nun 243 oder 273 EUR - bei einem Netto von 1.800 stürzen einen beide Beträge ja nicht wirklich in die sofortige Armut.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 17:43
(@papi74)
Registriert

Hallo,

nehme alle Deine Einkommen der letzten 12 Monate und teile diese dann durch 12. hierzu zählen auch Prämien,Urlaubs-& Weihnachtsgeld Schichtzulagen sowie Steuererstattungen.

Dann kannst du von diesem Netto folgende Sachen abziehen:

4% Altersvorsorge vom (Bruttogehalt) sofern du tatsächlich was zahlst
5% berufsbedingte Aufwendungen oder nachgewiesene Kosten

dann hast du das sogenannte bereinigte Netto.

Jetzt schaust du in die DDT und dort steht dann Dein Zahlbetrag.

Achtung: Solltest du verh. gewesen sein, so hast du ab nächstes Jahr u.U. eine andere Steuerklasse. Also befriste ggf. den Titel auf den 31.12.2010 und dann benötigst du einen neuen. Auch dieser Titel ist auf das 18. Lebensjahr zu begrenzen.

Nicht alles was das JA Dir erzählen wird muss richtig sein...also erstmal nichts unterschreiben sondern mit konkreten Zahlen "hier" durchrechnen!!!

Noch ein Hinweis: Falls es zu einer strittigen Unterhaltsberechnung vor Gericht kommen sollte: SCHLIESSE NIEMEALS EINEN VERGLEICH!!!

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 17:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ergänzend zu papi74:

5% vom Nettoverdienst für berufsbedingte Aufwendungen oder nachgewiesene Kosten

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 17:52
(@baci07)

@82Marco

Mein durchschn. Einkommen zu errechnen ist nicht schwer, wusste nur nicht in wie weit Sonderzahlungen usw dazugerechnet werden dürfen.

Es kann sehr wohl an den paar Kröten scheitern. Habe mir schon eine neue Wohnung genommen (3-Zimmer damit meine kleine ihr Zimmer hat).

Ich bin natürlich daran interessiert an einer friedlichen Lösung. Und egal wie lange es dauern sollte, meiner Tochter wird es nie an Kleidung oder ähnliches fehlen.

Trotzdem danke

@Papi74

Vielen Dank für deine Hilfe.

Errechne ich mir dann heute noch.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 18:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo baci,

eine recht wichtige Frage ist auch noch: Fordert die Ex für sich selbst ebenfalls Unterhalt - d.h. Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt falls ihr verheiratet wart, oder Betreuungsunterhalt falls ihr nicht verheiratet wart? Erstens hängt davon ab, ob du beim Kindesunterhalt um eine Zeile hochgestuft werden kannst oder nicht (das hängt nämlich davon ab, wie vielen Leuten du unterhaltspflichtig bist), und zweitens - der Exenunterhalt ist häufig deutlich höher als der Kindesunterhalt, d.h. wenn deine Ex für sich selber Unterhalt will, dann ist dies die Baustelle, auf die du deine Kräfte zur Abwehr konzentrieren musst.

Wie alt ist euer Kind?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2010 12:36
(@baci07)

Hallo Malachit.

Meine Tochter ist 2 1/2. Meine Ex arbeitet voll und wir waren/sind nicht verheiratet.

Wir haben uns jetzt auf einen KU-Betrag geeinigt. Kann ich zum Jugendamt jetzt gehen und dies schriftlich fixieren oder lieber nicht?


AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2010 17:05




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo baci,

Wir haben uns jetzt auf einen KU-Betrag geeinigt. Kann ich zum Jugendamt jetzt gehen und dies schriftlich fixieren oder lieber nicht?

Lass es mich so sagen: Für dich ist es das beste, wenn du dich mit KM friedlich einigst und du ihr einfach und ohne Firlefanz jeden Monat pünktlich das Geld überweist. Erwachsene und vernünftige Menschen brauchen keine Jugendämter und keine Richter, um sich über eine Selbstverständlichkeit wie Kindesunterhalt einig zu werden.

Wenn die KM allerdings zu ihrer eigenen Absicherung auf einem Titel besteht, dann hat sie im Namen des Kindes einen Rechtsanspruch darauf, und in diesem Fall bist du gut beraten, wenn du ihr diesen Titel ohne weitere Diskussion ausstellen lässt (ein entsprechendes Gerichtsverfahren würdest du nämlich mit Pauken und Trompeten verlieren). Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten, nämlich entweder beim Jugendamt oder aber bei einem Notar deiner Wahl. Vorteil beim Jugendamt: Der Titel wird gebührenfrei erstellt. Vorteil beim Notar: Er versucht nicht, dich übers Ohr zu hauen. Deine Wahl 😉

Wenn du aber genau weißt, was in dem Titel drinstehen soll, kannst du auch zum Jugendamt gehen (wenn du es nicht genau weißt, frag' hier einfach nochmal nach). Wichtig ist vor allem die Befristung des Unterhalts auf den 18. Geburtstag des Kindes. Ich weiß, das ist noch lange hin, aber du sparst dir später eine Menge Ärger, wenn das von Anfang an drinsteht. Und lass dich in diesem Punkt nicht von irgendeinem schwachhirnigen JA-Mitarbeiter breitschlagen - die müssen auf deinen Wunsch hin die Befristung in den Titel aufnehmen, auch wenn diese Verbrecher gerne das Gegenteil behaupten. Wenn's der JA-Vordruck nicht hergibt, wird das halt handschriftlich ergänzt, und basta.

Ach so: Lass das JA den Titel aufsetzen, lies es dir scheinbar gründlich durch - dann runzle bedenklich die Stirne und sag' dem JA-Mitarbeiter, dass du dir das jetzt aber doch noch überlegen und eine Nacht drüber schlafen musst. Unterschreibe nichts, sondern nimm den Entwurf mit nach Hause - und stelle den Text anonymisiert hier ein. Es sind schon so viele Zahlväter von den Jugendämtern übertölpelt worden, dass diese Art von Misstrauen zu 100% berechtigt ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2010 17:28
(@baci07)

Ich danke dir.

Melde mich dann nächste Woche nochmal nach dem Termin


AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2010 18:00
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich nochmal.

Malachit hat ja schon ausgeführt, welche Möglichkeiten bleiben.

Ich/wir gehören zu denjenigen, die sich -mit Hilfe einer Mediation- auf Zahlungen einigen konnten. Das funktioniert seit Jahren ohne Anwalt und Gericht (und auch nie mehr eine Mediation) und auch einen Titel habe ich nie unterschrieben (war auch nie gefordert). Erhöhungen (z. B. wenn ein Kind die nächste Altersstufe erreicht) werde ich auch unaufgefordert zahlen.

Soll sagen: Es geht auch einfach, wenn beide das wollen und Zusagen auch eingehalten werden.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2010 18:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi baci

Auch wenn Du und KM sich friedlich einigen solltest Du darauf achten, den KU immer per Überweisung mit dem Betreff "Unterhalt für Name des Kindes - Monat/Jahr". Dies ist nämlich Dein einziger Nachweis, falls es mal nicht friedlich zu geht und tut niemandem weh.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2010 14:05
(@baci07)

Morgen zusammen.

KM und ich haben und ohne Jungendamt geeiningt. Werde dann alles so machen wie von euch aufgeführt.

Vielen, vielen Dank.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2010 08:59