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Unterhaltsberechnung

 
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Da Next mir mit Staranwälten gedroht hat mir den letzten Cent aus der Tasche zu ziehen, wäre ich gerne gewappnet.
Ich habe selber schon gerechnet, wäre aber dankbar, wenn ihr mal rechnen würdet.

Einkommen:                                                                                                      1770,-Euro Rente
Krankenversicherung:                                                                                          284,-
Ehebedingte Schulden 34000,-Euro, monatliche Rate                                              250,-
(Schulden meiner EX zur Zeit der Selbständigkeit sind immer anerkannt worden)
Ich besitze ein Haus, das mit diesen 34000,- belastet ist.
Ich bewohne nur das Obergeschoss und meine Eltern haben Wohnrecht auf Lebenszeit, sie bewohnen das Erdgeschoss.Das Haus ist stark renovierungsbedürftig.Der Wohnvorteil wurde sonst mit 200,-Euro, im letztem Verfahren durch einen Übertragungsfehler mit 300,- Euro beziffert.
Ich bin neu verheiratet.
Ich bin drei Kindern zu Unterhalt verpflichtet,1 Tochter 7 Jahre und Zwillinge 16 Jahre.

Hab ich noch was vergessen?

Wäre dankbar für eine Berechnung.

Gruss Wedi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2013 19:35
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hat keiner Lust sich da mal ran zu machen?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2013 10:16
(@Inselreif)

Hi wedi,

was zahlst Du denn im Moment?

Sind die Schulden für's Haus oder nur damit gesichert? Ich gehe jetzt mal von ersterem Fall aus, dann wären (maximal, setzt man wieder 300,- an) 50,- Wohnvorteil und damit 1.536 bereinigtes Nettoeinkommen. Ergo sind 736,- bis zum Selbstbehalt zu verteilen, womit Du für etwa 78% vom Mindestunterhalt leistungsfähig wärst, also etwa 260,- pro Kind.

Ist das Darlehen nicht für die Hütte, könnte es passieren, dass es wegen Mangelfall beim KU nicht anerkannt wird, Du könntest ja auch in die Inso gehen. Dann wäre gerade so genug für den Mindestunterhalt verfügbar.

Ich würde da jetzt aber absolut keine Panik machen und es nicht auf den letzten Cent rechnen. Du weisst viel zu wenig, was kommen wird.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2013 12:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Inselreif

was zahlst Du denn im Moment?

Wesentlich mehr.
Ich bezahle vollen KU, für die Twins 668,- Euro.Die Jüngste lebt bei mir.

Die Schulden stammen von meiner EX und sind nur mit dem Haus gesichert, wurden aber immer anerkannt.
Die Inso kam für die Richter in der Vergangenheit nicht in Frage, da dann das Haus mit über den Deister gehen und der Wohnvorteil dann wegfallen würde.

Dann kann es ja eigentlich nur besser werden.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2013 12:45
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich hab das mal so gerechnet:

1770,--284=1486,-
1486,-+300=1786,-
1786,--250,-=1536,-

1536,- bereinigtes Netto

Bedarf Kind(7)  272,-
         Kind(16) 334,-
         Kind(16) 334,-
Gesamtbedarf   940,-

1536,--(SB)800,-=736,-

Der SB wird nicht gewahrt

Kind(7) 272,-*736,-/940,-=213,-
Kind(16)334,-*736,-/940,-=261,50
Kind(16)334,-*736,-/940,-=261,50

Richtig?

Wenn da nur nicht das OLG Hamm zuständig wäre.
Zu klären wäre da dann noch der Wohnvorteil und die Kürzung des SB.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2013 13:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

der SB liegt bei 1000 €


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2013 14:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

der SB liegt bei 1000 €

das gilt für Erwerbstätige; @wedi ist aber Rentner, da stimmen die 800 schon.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2013 15:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oh,

das hatte ich nichtauf dem Schirm. Dann stimmt das natürlich. Danke Martin

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2013 15:22
(@Inselreif)

Hi wedi,

Richtig?

so etwa war meine Rechnung auch.

Den Wohnvorteil denke ich nicht, dass man noch weiter über 300,- hinaufsetzt, wenn schon 200,- im Ring waren. Dann stellt sich eher die Frage nach der Berücksichtigungsfähigkeit des Darlehens (auch wenn es bisher berücksichtigt wurde) und der Haushaltsersparnis. Viel mehr dürfte auch dem OLG Hamm nicht einfallen. Vielleicht noch ein 450,- Job neben der Rente? Das könnte passieren aber auch das bringt Dich nicht über den Mindestunterhalt.

Von daher bleibt es bei meiner Einschätzung: Auch wenn sich Ex und Next auf die Hinterbeine stellen, Du wirst mit Sicherheit nicht mehr als jetzt zahlen müssen - das Gericht könnte allerdings auch genug Gründe konstruieren, wieso Du nicht weniger zahlen darfst.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2013 18:49
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke Inselreif

Von daher bleibt es bei meiner Einschätzung: Auch wenn sich Ex und Next auf die Hinterbeine stellen, Du wirst mit Sicherheit nicht mehr als jetzt zahlen müssen - das Gericht könnte allerdings auch genug Gründe konstruieren, wieso Du nicht weniger zahlen darfst.

Das wäre gut.

Der Wohnvorteil war immer bei 200,-Euro angesetzt, dieses hatte der Richter im letzten Verfahren auch so vermerkt, er hat sich im Urteil allerdings verschrieben, so dass 300,-Euro angesetzt wurden, dieses wurde nicht mal von der Gegenseite gefordert(die hat es natürlich gefreut).

Ein Mehrverdienst würde von meiner Versicherung nicht akzeptiert und würde zur Kürzung der Rente führen.

Mal abwarten, was da kommt.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2013 19:03