Trennungsunterhalt
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Trennungsunterhalt

 
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

bei mir startet jetzt dann die heiße Phase. Meine Frau war schon beim Anwalt und ich habe meinen Termin auch bald. Meine Frau wird wohl angeben, dass wir seit 2 Monaten getrennt sind. Dachte erst, was ihr das bringt, verliert ja Geld dabei. Aber wenn jetzt der Brief vom RA kommt, müsste ich dann für diesen Monat noch komplett zahlen? Die Trennung ist so noch nicht vollzogen. Kosten laufen noch nicht getrennt etc. Das sollte doch Beweis genug sein oder? Also selbst wenn sie behauptet das wir in getrennten Betten schlafen und was sonst noch alles dazugehört.

LG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2018 21:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine Trennung muss nicht räumlich sein.

§ 1567 BGB:
"Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben."

Es besteht aber keine Trennung bei einem gemeinsamen Haushalt. Trennung besteht nur dann, wenn jeder für sich wirtschaftet (wäscht, kocht, isst, .... ).
Dass ihr in einer Wohnug lebt und die gleiche Waschmaschine benutzt und die Miete gemeinsam zahlt steht einer Trennung nicht entgegen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2018 15:34
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,

wir zahlen ja nicht zusammen oder jeder halbe, halbe. Die Kosten die jeder zur Ehe getragen wurden bisher nicht geteilt oder ähnliches. Also ich zahle komplett Miete, Strom, Wasser etc.. Sollte aber trotzdem ein TU fällig werden, müsste der dann nicht niedriger ausfallen?
Also rein rechnerisch betrachtet.

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2018 20:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Dann gibt es bisher keine Trennung, die einen UH-Anspruch auf TU auslösen würde. Die 2 Monate Rückdatierung, welche Deine Frau hier angegeben hat, entsprechen nicht den Voraussetzungen für TU, auch wenn im Kopf die Trennung so gefühlt wird.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2018 12:20