Hallo,
war lange "anonymer Mittleser" - eigentlich um mich zu beruhigen dass ich nicht der Einzige bin der ver..... wurde.
Zahle seit 2007 pünktlich Unterhalt - 2 Kinder, Titel gibt es nicht, nur regelmäßige Auskünfte an "Jobcenter"....mhhhh also Arbeitsamt.
Die "ex" lebt seitdem von H4, hat 2 abgeschlossene Ausbildungen.
Der Sohn wird nächstes Jahr 18, so wie ich die spärlichen Informationen bekommen habe, geht er nicht regelmäßig zur Schule, hat keinen Abschluss, hat schon Jugendarrest hinter sich, wohnt bei seiner Mutter.
Frage: Geht das sinnlose Zahlen weiter bis ich in Rente gehe, bedeutet, das Geld was er vom Amt bekommen wird, muss ich ausgleichen?
Danke für Antworten oder Beiträge von Mitglieder(innen) die ähnliche Situation erleben dürfen!
Gruß!
CORAX
Quo Vadis, Germania?
Hallo Corax
Wenn Dein Sohn 18 Jahre wird, ist er erst einmal dazu verpflichtet nach zuweisen das er bedürftig ist( sprich Unterhalt von Dir braucht). Wenn wie Du sagst kein Titel besteht ( bist Du da sicher ? Oder hast Du beim Jugendamt etwas unterschrieben?) dann bist Du in der komfortablen Lage erst einmal den Unterhalt einzustellen wenn das Kind 18 wird. Ob Du noch den Unterhalt für den gesamten Monat bezahlen musst wo das Kind volljährig wird weiß ich nicht genau, aber ich glaube das musst Du dann noch. Nach Einstellung wirst Du sehr wahrscheinlich vom Jobcenter aufgefordert weiter zu zahlen , aber dagegen kannst Du Widerspruch einlegen mit der Begründung das das Kind seine Bedürftigkeit erst einmal nachweisen muss.
LG der Frosch
Servus!
Ob Du noch den Unterhalt für den gesamten Monat bezahlen musst wo das Kind volljährig wird weiß ich nicht genau, aber ich glaube das musst Du dann noch.
Ergänzned: für den Monat, in welchem Sohni volljährig wird, musst Du (wie bisher im Voraus) bezahlen, der KU-Betrag könnte strittig sein; mir wäre es allerdings nicht wert, wegen diesen paar EUR einen möglichen Streit vom Zaun zu brechen.
Du schriebst von spärlichen Infos, heisst das, dass Du Sohni auch nicht si oft siehst/kontaktierst? Wenn ja, wäre dies eine Gelegenheit, eine ögliche Verbesserung des Verältnisses herbeizuführen...z.B. durch Kontaktaufnahme mit Sohni und mit einem Gespäch unter Männern.
Ich weiß jetz nicht, wie Sohni beim JC ab Volljährigkeit eingestuft wird (fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft raus?) ... wird sicherlich spannend in nächster Zeit werden.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Guten Morgen 82 Marco
Das wird mit Sicherheit spannend, denn ich denke mal das sich das JC auf den Standpunkt stellt das Junior bis zum 25 Lebensjahr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, weil da kann mann dann schön Einkommen von Junior welches seinen eigenen Bedarf überschreitet auf den Bedarf der KM anrechnen, so das Junior über sein Einkommen die Mutter unterhält. Ich frage mich wieso die KM ALG II bezieht und nicht arbeitet.
LG der Frosch
Moin,
@ 82Marco,
es wird tagesgenau abgerechnet. Das ergibt sich schon aus der Art der schuldbefreienden Zahlung.
Ab 18 ist die Zahlung nur auf das vom Vollj. angegebene Konto schuldbefreiend.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
das Wesentliche ist, dass ein volljähriges Kind seinen Bedarf nachweisen muss. D.h. es muss eine Ausbildung machen um überhaupt unterhaltsberechtigt zu sein.
Nun wird das Amt ihn mit Sicherheit in irgendwelche Maßnahmen stecken, was dann vermutlich eine Anspruch auf Unterhalt darstellt.
Für Dich bedeutet es, dass das minderjährige Kind vorrangig unterhaltsberechtigt ist und Du gegenüber dem Volljährigen einen Selbstbehalt von 1300 Euro hast. Weiterhin wird auf den Unterhalt des volljährigen Kinds das Kindergeld voll angerechnet (nicht nur halb) und ggf. auch eine Ausbildungsvergütung. Schon wegen des Abzugs des vollen Kindergelds sinkt in aller Regel der Zahlbetrag, auch wenn es eine höhere Altersstufe ist.
Es gibt zwar keine starre Altersobergrenze für Unterhalt, aber die Ausbildung(en) müssen auch zügig absolviert werden. Das ist zwar alles schwammig, aber damit kannst Du versuchen in ca. 5 Jahren trotzdem aus der Unterhaltsfalle herauszukommen.
VG Susi
Nun wird das Amt ihn mit Sicherheit in irgendwelche Maßnahmen stecken, was dann vermutlich eine Anspruch auf Unterhalt darstellt.
Die reine Maßnahme würde ich nicht als Ausbildung anerkennen, wenn diese nicht irgendeinen Anspruch auf einen Abschluß beinhaltet.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen,
Danke für die hilfreichen Anmerkungen / Kommentare.
Es bestehen keine Titel seitens JA - nur eine Forderung vom JC.
Heute habe ich einen Anruf vom JA bekommen (seit Jahren mal wieder).
Tenor: Meine Kleine wurde am Wochenende in der geschlossenen Psychiatrie aufgenommen (inkl. Fixierung), ich solle meine Zustimmung dort erteilen + Richterliche Verfügung zustimmen.
Kommt noch besser: Meine Großer wird demnächst für min. 1,5 Jahre Einfahren. Sie hätten auch eine "Familienhilfe" (der Name ist schon ein Hohn) integriert.
Hat nichts mit dem Thema zu tun, sorry, wollte nur eben den Frust loswerden - aber habe ja mittlerweile Nerven aus Stahl bekommen.
Bedeutet für mich: Neben der virtuellen Eigentumswohnung die schon bezahlt habe, inkl. vierstelliger Nachzahlungsbetrag, Anwälte etc. werde ich wohl bis ich abtrete die unterstützen können. DANKE JA!!! DANKE JC und Konsorten!!
Anmerkung: habe es wirklich versucht, objektiv zu bleiben.....
So, das wars, danke fürs lesen!!
Gruß!
CORAX
Quo Vadis, Germania?
Hallo,
haben sie dir gesagt, warum es sogar eine richterliche Verfügung gibt?
Diese dürfte doch dann eigentlich über dem Sorgerecht der Eltern stehen.
Oder war es nur eine Verfügung auf akute Gefahr gegen sich selbst und andere und nun muss nachgebessert werden?
Ich würde mal beim Jugendamt erfragen in welcher Klinik und wen du da kontaktieren kannst...
Ich hatte ein ähnliches Spielchen, nur ohne Jugendamt und ohne richterliche Verfügung. Der KV hat die Große dazu gebracht "freiwillig" in die geschlossene Kinder- und Jugendpsychatrie zu gehen, da "sie ansonsten von der Polizei dort hingebracht werdden würde"- sein O-Ton.
Wenn du erst mal dieser Einweisung zugestimmt hast, ist es schwer, diese wieder rückgängig zu machen. Deswegen ist ein Gespräch im Vorfeld wichtig.
Ich hatte damals häufigen Kontakt, war jedes Wochenende da, obwohl zwischen der Klinik und mir 600 km lagen. Und habe dann irgendwann - als klar war, dass das Kind da eigentlich nicht reingehört - bestimmte Forderungen gestellt und diese auch durchgesetzt, so ist sie beispielsweise in ihre Schule gegangen.
Und als das dann mir zu lange dauerte, habe ich erklärt, dass ich auch im Zweifelsfall meine Zustimmung zurückziehen würde...
Also erst nachfragen, bevor du das unterschreibst. Bei mir konnte man auch nicht warten, bis ich den nächsten Tag kommen konnte. Hätte ich auch sein lassen sollen mit der Unterschrift aus der Entfernung.
Sophie
P.S. Wie ist das mit dem Unterhalt für den Großen, wenn er in Jugendhaft muss?
Hi AnnaSophie,
die Kleine stand wie sie ca. 8 oder 9 war bei mir vor der Tür: Papa, ich will zu Dir, die Mama hat den x auch schon so xxxx gemacht, der möchte nix mehr von Dir wissen".
Leider hab ich einen Beruf und bin weltweit unterwegs, also geht nicht wegen isnich.
Ich habe damals aufgegeben, konnte gegen die Maschinerie nicht mehr ankämpfen, da ich tagsüber auch funktionieren muss.
Die Kleine ist wohl am WE ausgerissen, barfuss, Passanten hätten die Behörden gerufen.
Ist aggressiv gegenüber JA, exe etc.....
Alles HEUTE erfahren!!!!!
Das ist die Frage: Zahle ich der unfähigen Exe weiterhin den vollen Betrag wenn der Junior einfährt und die Kleine inner Klapse ist????
Antwort kenne ich schon: na klar, Du Depp!!!
Gruß!
CORAX
Quo Vadis, Germania?
Hallo Corax
In dem Moment wo Junior einfährt, hat die KM keinen Anspruch auf den Unterhalt, da in der JVA für den Unterhalt gesorgt ist( es kann sogar sein das die JVA wegen der Aufenthaltskosten auf dich und die KM zukommt wenn er dort nicht arbeitet oder eine Ausbildung macht) und für die Tochter ist dann auch kein Unterhalt fällig weil der Unterhalt über das Krankenhaus und damit über die Krankenkasse gesichert ist. Erkundige Dich am besten noch vor irgendeiner Unterschrift bei einem Anwalt. Das Du alles zum K.... findest und Frust hast kann ich gut nachvollziehen.
LG der Frosch
Servus Corax!
die Kleine stand wie sie ca. 8 oder 9 war bei mir vor der Tür: Papa, ich will zu Dir, die Mama hat den x auch schon so xxxx gemacht, der möchte nix mehr von Dir wissen".
Leider hab ich einen Beruf und bin weltweit unterwegs, also geht nicht wegen isnich.
Wie lange ist das her?
Willst Du nun in Zusammenhang mit der Einweisung aktiv werden?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Corax,
ich denke, Du machst es Dir zu leicht ...
Leider hab ich einen Beruf und bin weltweit unterwegs, also geht nicht wegen isnich.
Ich habe damals aufgegeben, konnte gegen die Maschinerie nicht mehr ankämpfen, da ich tagsüber auch funktionieren muss.
Hatte ich auch und mir fällt noch jemand in diesem Forum ein, der dies ebenfalls so hatte ... und wer weiß wie hoch die Dunkelziffer ist.
Es gibt Väter, die hatten Geschäftsführerposten, leitende Aufgaben, mussten beruflich viel reisen und auch "ihren Mann" stehen und funktionieren und haben dies aufgegeben, damit die Kinder gesund aufwachsen können.
die Kleine stand wie sie ca. 8 oder 9 war bei mir vor der Tür: Papa, ich will zu Dir, die Mama hat den x auch schon so xxxx gemacht, der möchte nix mehr von Dir wissen".
Wenn ich sowas lese, dann kräuseln sich mir die Fußnägel ... Du hast Deine Tochter im Stich gelassen und kommst mit allerlei Ausreden. Du hast es Dir schlichtweg zu einfach gemacht und bist abgehauen. Deine einzige Sorge scheint jetzt wirdklich zu sein, wie Du Deine finanziellen Verpflichtungen weiter drücken kannst.
Meine Meinung!?
Du solltest Deinen Hintern bewegen, Deiner Verantwortung als Vater gerecht werden und Dich um Deine Kinder kümmern. Um Dein Geld kannst Du Dich auch noch in ein paar Monaten kümmern. Also beweg lieber Dich und nicht irgendwelche Forderungen ...
Antwort kenne ich schon: na klar, Du Depp!!!
Die Antwort hast Du Dir glücklicherweise bereits selber gegeben ... Willst Du das so lassen, oder bist Du bereit es zu ändern und Dich um Deine Kinder zu kümmern?
Erschreckende Grüße
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen,
Das hier:
Servus!Ergänzned: für den Monat, in welchem Sohni volljährig wird, musst Du (wie bisher im Voraus) bezahlen, der KU-Betrag könnte strittig sein; mir wäre es allerdings nicht wert, wegen diesen paar EUR einen möglichen Streit vom Zaun zu brechen.
[...]
Grüßung
Marco
und das hier:
Moin,
@ 82Marco,
es wird tagesgenau abgerechnet. Das ergibt sich schon aus der Art der schuldbefreienden Zahlung. Ab 18 ist die Zahlung nur auf das vom Vollj. angegebene Konto schuldbefreiend.
da ich gerade in der gleichen Situation stecke (allerdings mit dem Unterschied, dass ich einen vollstreckbaren Titel im Nacken habe) kann ich @ Marco´s Einlassung bestätigen.
Meine RA.-in fand es besser den Unterhalt für den Monat, in dem das Kind 18 wird noch komplett an die KM zu überweisen.- was ich dann auch getan habe
Eherner Grundsatz bei KU: KU ist im Voraus (monatlich) zu zahlen...
Ich hatte mir dann die Mühe gemacht, den Betrag auf dem Überweisungsträger unter Verwendungszweck zu splitten: heißt den Betrag rechnerisch in "Unterhalt bis 18" und "Unterhalt ab 18" aufzuteilen und den "Unterhalt ab 18" mit dem Vermerk "Unterhaltsdarlehen, Zahlung unter Vorbehalt" versehen....
Werde aber- wie @Marco aber schon geschrieben wegen der paar Euro Überzahlung keinen Streß machen
Hintergrund dieses Zahlungsprozedres: laut meiner RA.-in scheint sich die (deutsche/ Frankfurter?) Rechtsprechung nicht wirklich einig zu sein und es gibt da wohl keine einheitliche Vorgehensweise...
@Corax:
beim lesen Deiner Zeilen bin ich hin und her gerissen...
Du schreibst, das Du seit 11 Jahren (2007) regelmäßig Unterhalt zahlst.
Du schreibst auch, dass Du (fast?) keinen Kontakt zu den Kindern hast. Daraus resultiert ja auch, dass Du (vermutlich) wenig Einfluß auf die Erziehung und Entwicklung Deiner Kinder hast/ hattest. Du begründest dies mit Deiner beruflichen Situation (weltweiter Einsatz)
Bei allem Verständinis für diese Entscheidungen finde ich zumindest diesen Satz(teil) etwas daneben:
Hi AnnaSophie,
[...]
Das ist die Frage: Zahle ich der unfähigen Exe weiterhin den vollen Betrag wenn der Junior einfährt und die Kleine inner Klapse ist????
[...]
Gruß! CORAX
Ansonsten: wie steht es denn mit dem Sorgerecht? Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht?
Diese Frage stellt sich mir, weil sich das JA ja in einer solchen grundsätzlichen Entscheidung der "Fixierung" an dich wendet. Wurde die KM denn nicht involviert?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
auf alle Fälle ist die Sache sehr komplex. Du solltest so bald wie möglich Dich vor Ort kümmern wie die Sache wirklich ist und Kontakt mit JA und Klinik aufnehmen. AnnaSophie kann Dir hier mit Sicherheit Ratschläge geben.
Außerdem kannst Du Deine berufliche Situation überprüfen und Dir überlegen ob Du nicht auch in Deutschland tätig sein kannst und Deine Tochter bei Dir wohnen könnte. Wenn das nicht möglich ist, dann kannst Du zumindest in die Nähe Deiner Tochter ziehen und damit zumindest vor Ort ein Auge auf die Situation haben. Mehrmonatiger oder gar jährliche Auslandseinsätze sind dann natürlich nicht drin.
Versuche zu retten was noch zu retten ist.
VG Susi
Hallo Susi64
Das Problem welches ich sehe wenn Corax nur noch in Deutschland tätig ist, ist das es ihm dann so ausgelegt wird das er auf Kosten der Kinder sein Einkommen veringern will. Das heißt dann für ihn weniger Geld aber die selben Kosten weil dann fiktiv das alte Einkommen zu Grunde gelegt wird.
LG der Frosch
Das Problem welches ich sehe wenn Corax nur noch in Deutschland tätig ist, ist das es ihm dann so ausgelegt wird das er auf Kosten der Kinder sein Einkommen veringern will. Das heißt dann für ihn weniger Geld aber die selben Kosten weil dann fiktiv das alte Einkommen zu Grunde gelegt wird.
Käme auf einen Versuch an ....
Unter diesen Umständen erscheint mir die KM wenig geeignet, irgendwas zu reißen. Ob der TE - schon alleine aufgrund des fehlenden Kontakt - noch das Ruder herumreißen kann, kann ich nicht beurteilen.
Wenn der Große nächstes Jahr 18 wird, dann fällt der KU weg, wenn er im Knast sitzt. Wie es bei Minderjähigkeit aussieht, da habe ich keine Erfahrung.
Da wird man wohl auch nichts mehr ändern können ... zumindest nicht vor Verbüßung der Haftstrafe.
Zur Tochter ...
Wie alt ist sie denn jetzt?
Wenn es irgendeine Möglichkeit gibt, dann musst Du die da rausholen und jetzt bei Dir leben lassen. Wenn Du was tun willst, dann tu es, konsequent. Fragen werden Dir hier gerne beantwortet.
Wenn Du nur darüber meckern willst, was die KM falsch gemacht hat ... da fallen mir bei Deinen wenigen Worten auch ein paar Dinge ein, die Du falsch gemacht hast.
Also ... Hintern hoch. Oder sitzen bleiben ... aber dann nicht beschweren.
Viel Spaß beim Nachdenken
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kaspar und alle anderen
Ich habe gerade mal gegoogelt und ein Urteil des AG Stuttgart hierzu gefunden. AmtsG Stuttgart, Urteil v. 20.12.1995 - 20 F 1148/95. Das besagt das der Unterhalt bei Strafhaft auch bei minderjährigen entfällt. Sollte das Familiengericht von Corax Kindern es anders sehen, dann bleibt ihm nur die Klage auf Abänderung des Titels aufgrund des Wegfalles der Unterhaltsbedürftigkeit und weil die Kindesmutter wenn der Unterhaltsbedarf weiterbestehen sollte ebenfalls bar unterhaltspflichtig wird, denn sie erfüllt ihre Unterhaltspflicht ja nicht mehr durch Betreuung und Erziehung
LG der Frosch
Hi alle zusammen,
sorry, ich war für 2 Tage "fertig" mit der Welt.
Ich sollte unterschreiben dass meine kleine Maus mit irgend nen Scheiß vollgepumpt werden darf. Hab ich nicht gemacht. Hallo? Die Maus ist 15.
Also: Ich bin nur verarscht worden, es nagt an meiner Seele dass es so ist wie es ist. Und die Kommentare "ich kenne auch gf´s die alles gemeistert haben", danke, ja ich kenne die auch.
Die einzige Stütze die ich habe , ist meine LG, mit der ich gestern im Rausch Kappen wollte, sorry.
Der Große fährt ein - ok. Deshalb ist er nicht mehr mein Sohn oder ich liebe ihn nicht mehr. Ich liebe ihn.
Hoffe dass ich wieder nen klaren Kopp bekomme!
Gruß!
CORAX
Quo Vadis, Germania?
Ach ja, da ja das "weltweit unterwegs" ausgelegt wurde als ob ich der super Held bin: NEIN !
Gruß!
CORAX
Quo Vadis, Germania?
