Hallo,
Ich habe eine uneheliche Tochter, sie wird im Mai 25 Jahre alt.
Am 31.3. Schreibt sie ihre letzte Klausur. Lt. Aussage der Hochschule endet das Semester am 31.3. Allerdings ist die Zeugnisübergabe erst Mitte März. Dem Bafögamt würde dies auch so mitgeteilt. Bafög bekommt sie 0 Euro. Ich bezahle monatl. 468 Euro und die KM 180 Euro.
Sie wohnt in einer eigenen Wohnung.
Meine Frage, muss ich über den 1.4 hinaus Unterhalt bezahlen, obwohl sie an keiner Vorlesung mehr teilnimmt?
Ausserdem ist mir aufgefallen, dass eigentlich das Kindergeld angerechnet werden muss. Ich habe sie nicht als Kind auf der Steuerkarte. Wie sieht es damit aus? Ihr monatl Unterhalt beläuft sich ja seit Jahren auf 468 plus 180 plus Kindergeld.
Und nun musste ich lesen, dass sie ein Zimmer ihrer Wohnung als Wg vermietet. Muss sie die Mieteinnahmen angeben?
Kann ich die letzten 2 Monate unter Vorbehalt überweisen?
Ich habe bereits einmal über 500 Euro zu viel bezahlt. Sie hätte das mit mir klären sollen, hat sie nicht. Als ich das monatl. Mit 50 Euro weniger Unterhalt verrechnen wollte, teilte sie mit, sie verklage mich, weil das nicht ginge und sie am Existenzminimum lebe.
Ich weiss, viele Fragen, hoffe es gibt Antworten.
Man muss noch anfügen, es gibt ausser Geldforderungen keinen Kontakt.
Vielen Dank
Der zahlvater
Die zeugnissausgabe ist Mitte Mai nicht März
Der zahlvater
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand (grob):
Anspruch 735,-€ monatl.(für auswärts wohnende Studenten)
Abzüglich Kindergeld, zuzüglich Krankenversicherung und diversen Studiengebühren
Soweit ich weiß, endet das Studienjahr analog den Schuljahren bundesweit einheitlich Ende August(?) Bis dahin ist dann auch der Unteerhalt zu zahlen.
Deine Tochter würde ich entsprechend darauf hinweisen und den Unterhalt dann einstellen (Du bist ja freundlich und fürsorglich)
Wer hat denn seinerzeit die Anteile (468,- € / 180,-€) ermittelt? Wurde der Unterhalt tituliert?
Welches Bundesland, sprich OLG ist zuständig (wo wohnt Deine Tochter)?
Hallo,
[...]
Ich habe bereits einmal über 500 Euro zu viel bezahlt. Sie hätte das mit mir klären sollen, hat sie nicht. Als ich das monatl. Mit 50 Euro weniger Unterhalt verrechnen wollte, teilte sie mit, sie verklage mich, weil das nicht ginge und sie am Existenzminimum lebe.
[...]
Vielen Dank
Davon ausgehend, dass die Überzahlung sicher war/ ist, hättest Du Sie vielleicht einfach klagen lassen sollen?
Noch ein kleiner Nachtrag: Kindergeld ist aktuell 194,- €
Die 180 € sind das ein Zahlbetrag der KM oder ist das das KG was die KM der Tochter überweist?
PS: Für die Eintragung des Kindes auf Deiner Steuerkarte) bist Du selbst verantwortlich und zuständig...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Die Beträge wurden erstellt, da sie Bafög beantragte. Sie wohnt in Stuttgart. Semester endet am 31.3. Sie hat bereits ein Semester über der Regelstudienzeit. Und lt. Auskunft der Hochschule finden keine Vorlesungen mehr statt. Es gibt nur noch die Korrekturen. Sie ist praktisch vogelfrei ab 1.4.
Sie war auch der Meinung ihr steht Unterhalt zu bis das erste Gehalt ausbezahlt wird.
Der zahlvater
Hallo,
welches "erste" Gehalt?
Wie schon gesagt: das Studium endet (Ende August?):
Ab Sept. ist Sie selbst für Ihr Auskommen verantwortlich und zuständig...,heißt: kein Job, keine Kohle (von Dir). Dann muß Sie sich (ggf) arbeitslos melden.
Im Grunde hat Sie ja (bis Studienende) Zeit, sich um einen Job zu kümmern.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Wie kommst du auf 1. August? 31.3. ist das Ende des jeweiligen Wintersemesters. Ich wüsste jetzt keine Vorschrift, nach der sie bis Ende August alimentiert werden müsste.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Wie kommst du auf
1.August?
[...]
LG LBM
ich hatte ganz bewußt ein Fragezeichen dahinter (?) gesetzt um zu zeigen, dass ich mir da nicht sicher bin...
Ansonsten siehe (auch) meine Antwort in #2....
Falls der 31.3. das maßgebende Datum ist, sollte der TO schnell ein paar (freundliche) Zeilen zu Papier bringen und auf das Ende der Unterhaltszahlung hinweisen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
ja, Studienjahre enden und Semester enden auch.
Deshalb kann ein Studium auch zum Ende des Wintersemesters enden und das ist in diesem Fall der 31.1.18.
Eltern schulden Unterhalt bis zum Ende der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Trotzdem deutet googeln darauf hin, dass auch hier eine gewisse Übergangszeit (höchstens 6 Monate)
eingeräumt wird.
Danach ist aber definitiv Schluss. Ggf. muss H4 beantragt werden.
VG Susi
Hallo,
ja, Studienjahre enden und Semester enden auch.
Deshalb kann ein Studium auch zum Ende des Wintersemesters enden und das ist in diesem Fall der 31.1.18.
[...]
VG Susi
... fett: obwohl sie am 31.3. noch eine letzte Klausur schreibt? Sicher der 31.1.18? :question:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
Mieteinnahmen aus der Vermietung sind in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des Studenten anzurechnen und mindern diesen.
Das Kindergeld, soweit es noch bezogen wird (Altersgrenze von 25 Jahren beachten), wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet.
Nach Beendigung des Studiums haben Studenten eine Bewerbungsfrist von 3 Monaten (so wenigstens die Ratgeber für Studenten), nach der sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen und der Anspruch auf Kindesunterhalt entfällt. Nach dieser Zeit ist es dem studierten Kind zuzumuten, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.
Es muss sich nicht um den erlernten oder studierten Beruf handeln.
VG,
Tsubame.
Hallo,
Hallo,
Mieteinnahmen aus der Vermietung sind in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des Studenten anzurechnen und mindern diesen.
[...]
VG,
Tsubame.
Vermutlich hast Du recht damit...
Zumindest ich bin nicht darauf eingegangen, weil:
- man als Unterhaltzahlender auch nicht den Partner als mietmindernden Mitzahler bei der Unterhaltsberechnung einbezieht (meine LAG beteiligt sich ja auch an der Miete der gemeinsamen Wohnung...)
- und eine WG ja (in der Regel) zwangsläufig deshalb eingerichtet/ geführt/ gelebt wird, um das eh schon knappe Budget des/ der Studenten etwas aufzubessern...(es bleibt ein bischen mehr über)
Also ich würde (vermutlich) an der Stelle nichts (mehr) unternehmen.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich würde hier auch nichts machen. Es sollte eine Information sein.
Da der Kontakt sich laut TO auf Geldforderungen beschränkt, sollte die Tochter wissen - da sie auch den Vater verklagen würde - wie die Realität aussieht.
VG,
Tsubame.
Hallo,
das offizielle Ende eines Studiums ist die Exmatrikulation. Als Datum der Bachelorprüfung wird in der Regel der Tag der Abgabe der Bachelorarbeit genommen. Danach hat der Student im Prinzip nichts mehr zu tun, kann aber bis zum Ende des Semesters weiterhin immatrikuliert sein und die Infrastruktur der Hochschule nutzen, was durchaus Vorteile hat.
Manchmal gibt es eine Verteidigung der Abschlussarbeit und dann ist dies das Ende aller erforderlichen Prüfungen und die Exmatrikulation kann nicht vor diesem Datum erfolgen.
Die Bachelor-/Master-/ ... Urkunde wird später überreicht und erst dann darf der Absolvent auch den entsprechenden akademischen Grad führen. Für Bewerbungen ist das nicht wirklich wesentlich, da auch den Unternehmen klar ist, dass die Urkunde erst später überreicht wird.
Aus dieser Sicht ist das Studium mit der Exmatrikulation zum 31.3.18 beendet (eine vorherige Exmatrikulation wäre ggf. möglich, muss aber nicht sein.)
Danach gibt man in aller Regel noch eine Übergangsphase und danach hat sie entweder einen Job oder sie muss H4 beantragen.
VG Susi
Bezüglich der Untervermietung/WG:
Das muß ihr nicht unbedingt als Mieteinnahmen angerechnet werden, sondern kann auch als (Wohn-)Kostenteilung gelten. Damit wäre dies nicht anrechenbar.
Hängt in dem Fall sehr davon ab, wie ein Richter das sehen würde.
Moin
Auch Einnahmen aus Wohnkostenbeteiligung sind Einnahmen lt. URL. Ob man das jetzt Miete oder Beteiligung nennt, letzendlich fließt Geld aus einem bestimmten Grund und der heißt Wohnen. Als Vergleich sollten hier die Bestimmungen zu den Zuwendungen Dritter herangezogen werden. Oder es wird schwarz untervermietet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Um auf ein faires Ergebnis zu kommen, müsste man die verbleibende Restmiete mit dem im Unterhalt eingerechneten Wohnkostenanteil vergleichen.
Und: wenn man Mieteinnahmen einrechnet, darf man auch Aufwendungen abziehen. Ob dann noch viel übrig bleibt?
Gruss von der Insel
Moin,
Danach gibt man in aller Regel noch eine Übergangsphase und danach hat sie entweder einen Job oder sie muss H4 beantragen.
VG Susi
@ Susi, wo steht das mit der Übergangsphase? Studienende kommt ja nicht plötzlich und unsichtbar daher.
§ 1602
Bedürftigkeit
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
Urteile habe ich nicht gefunden, deshalb habe ich auch geschrieben, dass ich so etwas beim googeln gefunden habe.
z.B. als Antwort eines Anwalts <a href="https://www.frag-einen-anwalt.de/Kindesunterhalt-nach-dem-Studium--f258584.html>Kindesunterhalt" nach Studium</a>
Die Frage hier ist einfach wie angemessen die Übergangsphase ist. Wenn es die Stelle erst 1 Monate nach Ende des Studiums gibt, dann ist das aus meiner Sicht durchaus sehr zügig, weil sie ja da die Urkunde nach gar nicht hat, die gibt es erst Mitte Mai gibt.
In vielen Fällen berücksichtigen Arbeitgeber auch Bewerbungen ohne Urkunde, bei der Einstellung wollen sie die Urkunde aber schon sehen.
Das kann ein riesiges Problem darstellen, wenn die Abschlussarbeit nicht zügig bewertet wird, der Kandidat kann nichts machen, aber einen Abschluss hat er auch nicht.
VG Susi
Hallo Susi,
auch diese Zeit kann man mit einem Job überbrücken. Im Lebenslauf sieht das dann auch besser aus.
Ansonsten ist das JC der Ansprechpartner der Wahl, zumal mit 25 auch das KG und die Familienvers. endet.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
