Trennungsunterhalt
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Trennungsunterhalt

 
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo alle,
Habe ich wieder ein Grosses problem mit meine noch Frau vielleicht jemand kann mir helfen.
Ich bin Auslander (komme aus Malta), nach dem Trennung bin ich ausgewandert und nach England gegangen. Dort habe ich eine neue und bessere Stelle von meine Firma bekommen, sowie auch Firmenwagen zuschuss.
Das ist nach der Trennung passiert und ich konnte auf keinen Fall so was mit 3 Kinder und Frau tun - also Kinder gehen in die Schule in Deutschland usw. Aber allein konnte ich es tun, ich hatte sowieso keine platz mehr da meine noch Frau die Wohnung zugeweisen bekommen hatt.
Da damals die Englische Pfund Wahrung Gut war(1.28€ pro 1stg) war fuer mich sehr interessant. Ich bekam deshalb mehr Netto, mehr Geld wegen die Wagen zuschuss und auch den Vorteil dass die Steuerklasse immer gleich bleibt (In England haben ledige und verheiratete leute das Gleiche steuerklasse). Wenn ich in Deutschland geblieben bin, musste ich beim Jahreswechsel zum Steuerklasse 1 wechsel - das Bedeudete Weniger Netto fuer mich, Weniger Unterhalt fuer die Kinder und Weniger Trennungsunterhalt fuer die noch Frau.
Die Kinder sind 7,8 und 10 Jahres alt und alle gehen in die Schule. Noch Frau arbeitet als Selbstaendig aber will 800€ Trennungs unterhalt bzw. Unterhalt.
Ich weiss dass fuer Kindesunterhalt irrelevant ist wo und wie bekomme ich das Geld. Aber ich habe ins Internet gelesen dass wenn jemand nach der Trennung mehr Geld verdient, die Wahrend die Ehe nicht moeglich waere oder nicht geschehen ist, muss nicht berucksicktigt werden sondern NUR das Geld was man verdient falls er die gleiche stelle einkommen hatte....
Kann mir jemand hier ein paar tips geben und wie kann das bei Gerichtstermin argumentieren?
z.b.
Verdiene bis 2 Monate Nache dem Trennung 3.100,-€ Steuerklasse 3
In England bekomme ich eine Erhoehung plus Firmenwagenzuschuss (umgerechnet mit die damalige Wahrungskurs) 3.500,-€ plus 350,-€ Firmenwagen zuschuss.
Beim Jahreswehcsel sind 3.700,-€ (Gehalt plus Firmenwagen zuschuss) bei geaenderter Wahrungskurs.
Wenn ich in Deutschland geblieben waere, sind keien 3.100,-€ sondern ungefaehr 2.700,-€ Netto (wegen wechsel zu Steuerklasse 1)
Kann ich deshalb anstreben dass fuer Ehegatten Unterhalt bzw. Unterhalt fuer die Frau (es gibt eine menge Arten von Unterhalt in DE) nur eine Fiktives Einkommen in Hoehe von 2.700,-€ berucksichtigt werden muss?
Gibt es Gesetz texte oder Urteile die ich Berufen kann?

Die Noch Frau hat die Unterhaltsklage vor 2 Jahre eingereicht aber nicht mehr verfolgt. Jetzt will sie wieder verfolgen um eine menge Geld zu machen. Damals habe ich aber 4.500,-€ unterhalt bezahlt (auf einmal). Jetzt lese is auch das es nur die erste 3 monate bei unterhalt berucksichtigt sind, d.h. sie kann wieder Unterhalt verlangen.

mfg
Cicero


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2010 17:04